Guten Morgen,
bei einer Heimbewohnerin wurde ein Blasenkatheter gelegt, obwohl der zuständige Rechtliche Betreuer dies ausdrücklich abgelehnt hat. Es wurde seitens der Pflege behauptet: Katheter sei notwendig, im Übrigen habe der Arzt dies angeordnet. Mein Eindruck, der Katheter wurde gelegt, um die Bewohnerin nicht häufig zur Toilette begleiten oder um Windeln (die Geld kosten!) nutzen zu müssen.
Geht das Verhalten der Heimverantwortlichen in Ordnung?
MfG
Rosi Nägelè
Katheter ohne Erlaubnis gelegt - rechtliche Bewertung?
Moderator: WernerSchell
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Selbstbestimmungsrechten achten !
Sehr geehrte Frau Nägelé,
Sie finden eine ähnliche Fallkonstellation in diesem Forum angesprochen unter
viewtopic.php?t=7547&highlight=einwilligung
Dort gibt es auch Vorgehenshinweise. Nochmals: Ein Körpereingriff erfordert immer die Einwilligung (nach Aufklärung) des Betroffenen oder seines Rechtsvertreters (von Notfallmaßnahmen abgesehen).
Diese Grundsätze müssen auch in der geschilderten Angelegenheit Beachtung finden. Die von Ihnen beschriebene Vogehensweise ist daher nicht akzeptabel. Eine ärztliche Entscheidung kann nicht die Patientenselbstbestimmung ersetzen. Es darf in der Tat vermutet werden, dass hier eine pflegeerleichternde Maßnahme durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sie finden eine ähnliche Fallkonstellation in diesem Forum angesprochen unter
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Dort gibt es auch Vorgehenshinweise. Nochmals: Ein Körpereingriff erfordert immer die Einwilligung (nach Aufklärung) des Betroffenen oder seines Rechtsvertreters (von Notfallmaßnahmen abgesehen).
Diese Grundsätze müssen auch in der geschilderten Angelegenheit Beachtung finden. Die von Ihnen beschriebene Vogehensweise ist daher nicht akzeptabel. Eine ärztliche Entscheidung kann nicht die Patientenselbstbestimmung ersetzen. Es darf in der Tat vermutet werden, dass hier eine pflegeerleichternde Maßnahme durchgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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Katheter ohne Erlaubnis gelegt - rechtliche Bewertung?
Hallo,Rosi Nägelè hat geschrieben: ... bei einer Heimbewohnerin wurde ein Blasenkatheter gelegt, obwohl der zuständige Rechtliche Betreuer dies ausdrücklich abgelehnt hat. Es wurde seitens der Pflege behauptet: Katheter sei notwendig, im Übrigen habe der Arzt dies angeordnet. Mein Eindruck, der Katheter wurde gelegt, um die Bewohnerin nicht häufig zur Toilette begleiten oder um Windeln (die Geld kosten!) nutzen zu müssen.
ich kann auch von ähnlichen Erfahrungen im leichtfertigen Umgang mit dem Blasenkatheter berichten. Ein Arzt wurde kurzerhand telefonisch überzeugt, prompt kam die Anordnung und der Katheter war perfekt. Seitens der Angehörigen kamen zwar Rückfragen und Kritik, aber die haben sich dann weggeduckt. So, wie wir das öfter beobachten. Nur nicht allzu laut mit Kritik auffallen, denn sonst hat es der Pflegebedürftige auszubaden, und das will ja meist niemand.
Einfaches Fazit: Die Rechte der Pflegebedürftigen kommen nicht selten zu kurz. Ihre Interessenlage wird ungenügend bedacht.
MfG Karl Büser
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de