Prügelnder Pfleger erhält kein Berufsverbot
Verfasst: 15.04.2008, 07:28
Prügelnder Pfleger darf weiterarbeiten
München – Der Altenpfleger Nils S., der wehrlose Senioren schwer verletzt hat, darf seinen Beruf weiter ausüben. Das Verwaltungsgericht gab S. nun endgültig Recht.
Das Grundgesetz stellt hohe Schranken dafür auf, einem Menschen das Recht auf freie Ausübung seines Berufs abzusprechen. Das Verwaltungsgericht hält sich auch im Fall von Nils S. an diese Schranken, auch wenn dies viele Münchner Pflege-Experten entsetzt. Der heute 40-Jährige war in die Schlagzeilen gekommen, weil er in einem Pflegeheim eine Seniorin beim Duschen so verbrüht hatte, dass ihr mehrere Zehen amputiert werden mussten. In einem anderen Haus verprügelte er später einen Schutzbefohlenen. Doch das Gericht kam zu dem Schluss: Die Regierung von Oberbayern muss ihr Berufsverbot zurücknehmen, S. soll weiter in Heimen arbeiten dürfen.
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Pflege-Experte Claus Fussek zeigt großes Unverständnis für die Entscheidung.
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(weiter lesen unter)
http://www.merkur-online.de/regionen/ms ... 828,906203
München – Der Altenpfleger Nils S., der wehrlose Senioren schwer verletzt hat, darf seinen Beruf weiter ausüben. Das Verwaltungsgericht gab S. nun endgültig Recht.
Das Grundgesetz stellt hohe Schranken dafür auf, einem Menschen das Recht auf freie Ausübung seines Berufs abzusprechen. Das Verwaltungsgericht hält sich auch im Fall von Nils S. an diese Schranken, auch wenn dies viele Münchner Pflege-Experten entsetzt. Der heute 40-Jährige war in die Schlagzeilen gekommen, weil er in einem Pflegeheim eine Seniorin beim Duschen so verbrüht hatte, dass ihr mehrere Zehen amputiert werden mussten. In einem anderen Haus verprügelte er später einen Schutzbefohlenen. Doch das Gericht kam zu dem Schluss: Die Regierung von Oberbayern muss ihr Berufsverbot zurücknehmen, S. soll weiter in Heimen arbeiten dürfen.
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Pflege-Experte Claus Fussek zeigt großes Unverständnis für die Entscheidung.
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