Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?
Verfasst: 09.04.2008, 06:39
Spinale Muskelatrophie - Hilfe beim Abhusten & Aufsicht?
Einschätzung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte sie um eine unverbindliche Einschätzung im folgenden Fall bitten. Ich bin Ergotherapeut und Gruppenleiter im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Nun soll eine junge Dame mit spinaler Muskelatrophie aufgenommen werden. Sie benötigt Unterstützung beim Abhusten. Dieser Akt wurde bislang auf recht brachiale Art und Weise (Drücken in den unteren Thoraxbereich und Eingeweide) von der Mutter übernommen. Nun stellt sich uns die Frage ob dies Aufgabe der Gruppenleiter ist oder ob dies Behandlungspflege ist und deshalb eine pflegerische Kraft finanziert werden muss.
Die junge Frau kommt aus einem anderen Landkreis, es besteht also keine Aufnahmepflicht. Wie schätzen sie die Aufsichtspflicht ein? Die junge Frau hat Atembeschwerden und muss auch zwischendurch bei Bedarf beim Abhusten unterstützt werden. Ich kann leider nicht immer im Gruppenraum anwesend sein. Das ist das was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Was ist, wenn ich nicht da bin (Notfall, etc.).
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wir sind in solchen Dingen noch unerfahren, da diese geplante Neuaufnahme sehr speziell ist. Natürlich sind ihre Einschätzungen unverbindlich und müssen im Einzelfall bewertet werden, aber sie liefern uns wichtige Anhaltspunkte.
Grüße,
Tobi
Einschätzung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte sie um eine unverbindliche Einschätzung im folgenden Fall bitten. Ich bin Ergotherapeut und Gruppenleiter im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Nun soll eine junge Dame mit spinaler Muskelatrophie aufgenommen werden. Sie benötigt Unterstützung beim Abhusten. Dieser Akt wurde bislang auf recht brachiale Art und Weise (Drücken in den unteren Thoraxbereich und Eingeweide) von der Mutter übernommen. Nun stellt sich uns die Frage ob dies Aufgabe der Gruppenleiter ist oder ob dies Behandlungspflege ist und deshalb eine pflegerische Kraft finanziert werden muss.
Die junge Frau kommt aus einem anderen Landkreis, es besteht also keine Aufnahmepflicht. Wie schätzen sie die Aufsichtspflicht ein? Die junge Frau hat Atembeschwerden und muss auch zwischendurch bei Bedarf beim Abhusten unterstützt werden. Ich kann leider nicht immer im Gruppenraum anwesend sein. Das ist das was mir am meisten Kopfzerbrechen bereitet. Was ist, wenn ich nicht da bin (Notfall, etc.).
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wir sind in solchen Dingen noch unerfahren, da diese geplante Neuaufnahme sehr speziell ist. Natürlich sind ihre Einschätzungen unverbindlich und müssen im Einzelfall bewertet werden, aber sie liefern uns wichtige Anhaltspunkte.
Grüße,
Tobi