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Pflege - Sorgfaltsgebot beachten!

Verfasst: 25.09.2003, 15:58
von a.kuehn
Pflegedienst - Verantwortlichkeiten ??

FRAGE:
Inwieweit trage ich Verantwortung, als examinierte Krankenschwester, gegenüber einer Schwesternhelferin und deren Arbeit?
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

GRUND:
Es werden immer mehr Helfer und immer weniger Fachpersonal eingestellt!

Pflegedienst - Verantwortlichkeiten ??

Verfasst: 25.09.2003, 17:19
von Gast
Hallo A. Kuehn,
welche Erwartungen / Weisungen seitens des Arbeitgebers gibt es denn? Ich denke, dass davon ausgegangen werden muss, dass die examinierte Kraft die Hauptverantwortung trägt und daher die Tätigkeit der Helferin in dem gebotenen Maße beaufsichtigen bzw. kontrollieren muss.
Siehe in diesem Forum die Hinweise unter
"Schichtleitung" bzw. "Sorgfaltspflicht" (über "Suche" jeweils aufrufbar).
Möglicherweise muss der Arbeitgeber auf die Unzulänglichkeiten aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten werden.
Conny

Pflege - Sorgfaltsgebot beachten!

Verfasst: 26.09.2003, 11:54
von Konrad_Senden
Es ist nicht alles exakt gesetzlich geregelt. Es entspricht aber dem Sorgfaltsgebot, dass z.B. behandlungspflegerische Maßnahmen von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Nur solche Kräfte haben dies theoretisch und praktisch gelernt bzw. geübt. Krankenpflegehelferinnen haben nur eine einjährige Ausbildung und können nur entsprechend weniger gelernt haben. Allerdings können solche Kräfte im Laufe der Jahre ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durchaus durch Anleitungen vermehren.
Schwesternhelferinnen (im engeren Sinne) haben noch nicht einmal eine einjährige Ausbildung, sondern lediglich umfassend in erster Hilfe ausgebildet (idR. von Hilfsorganisation wie z.B. DRK).
Es müsste also eigentlich genau geklärt werden, welche Personengruppen hier tatsächlich gemeint sind.

Konrad Senden

Verantwortlichkeiten: wer handelt haftet

Verfasst: 08.04.2005, 17:15
von Gast

Examinierte Pflegekraft - Aufsichtspflicht

Verfasst: 14.05.2005, 23:04
von Gast
FRAGE:
Inwieweit trage ich Verantwortung, als examinierte Krankenschwester, gegenüber einer Schwesternhelferin und deren Arbeit? ....
Die bereits abgelieferten Meinungsäußerungen gehen in Ordnung. Ich denke, dass eine examinierte Pflegekräft in der Regel gegenüber einer bloßen Schwesternhelferin (was kann sie, was hat sie gelernt?) mit Aufsichtsaufgaben bzw. Kontrollpflichten ausgestattet ist. Daher wird zu erwarten sein, dass die Examinierte weitgehend auch für die ordnungsgemäße Dienstleistung der nicht Examinierten einstehen muss.
Aber diese theoretische Diskussion führt letztlich nicht weiter: Die Einzelumstände sind immer entscheidend.

Walter Klotz