Personalausstattung eines Pflegeheims mit Fachkräften

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Herbert Kunst
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Personalausstattung eines Pflegeheims mit Fachkräften

Beitrag von Herbert Kunst » 16.03.2008, 08:53

Personalausstattung eines Pflegeheims mit Fachkräften

Das Verwaltungsgericht (VG) in Sigmaringen hat mit Urteil vom 31.1.2007 (Az. 1 K 473/05) entschieden, dass die Anforderungen an die quantitative Personalausstattung eines Pflegeheims mit Fachkräften nicht mit Kostenargumenten ausgehöhlt werden können

Bei einer Überprüfung der Dienstpläne eines Heimes stellte die zuständige Heimaufsicht fest, dass nachts zu wenig Fachkräfte anwesend waren, und erließ daher eine Bußgeldbewehrte Verfügung, ausreichend Fachpersonal auch nachts vorzuhalten. Das eingeschaltete Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte diese Entscheidung in großen Teilen.

Es stellte klar, dass Anordnungen der Heimaufsicht das Leistungserbringungsrecht nicht entgegensteht. Die Heimaufsicht müsse sich weder in Rahmenverträgen nach § 75 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XI, Empfehlungen oder Vereinbarungen von Pflegesatzkommissionen nach § 86 SGB XI oder Pflegesatzverträgen fixierte Personalschlüssel bzw. Personalrichtwerte entgegenhalten lassen, noch sei sie an Vereinbarungen über die Personalmenge und Qualifikation in den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (LQV) nach § 80a Abs. 2 Nr. 3 SGB XI gebunden.

Quelle und weiter lesen:
http://www.biva.de/uploads/media/VG_Sig ... _-_88k.pdf
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

fiutare

Beitrag von fiutare » 19.03.2008, 12:10

Schön und gut. Frage: Wer bezahlt die zusätzlichen Stellen????

johannes
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Qualitätsstandards für den Gesetzgeber?

Beitrag von johannes » 19.03.2008, 17:30

In diesem Fall wird deutlich, wie sehr theoretisch doch die ganze Pflegediskussion ist. Einerseits soll alles billig - nicht preiswert - sein und da wird von einer Behörde - wohlgemerkt ein staatliches Organ - weniger Personal anerkannt, als erforderlich ist. Andererseits muß sich eine andere Behörde - ebenfalls ein staatliches Organ - nicht an die Vorgaben der anderen Behörde halten.

Es zeigt sich, daß sich jene, die zu bestimmen haben, selbst nicht einig sind. In diesem Spagat werden die Heime und Pflegebedürftigen samt den Pflegekräften zermahlen. Was soll man dazu noch sagen?

Johannes
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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