Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet

Beitrag von Ärztliche Praxis » 08.03.2008, 10:45

Windhorst kritisiert geplante Aufwertung der Pflegeberufe
Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet
Dr. Theodor Windhorst wittert einen schleichenden Verfall des medizinischen Standards in Deutschland. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat im neuen Pflegegesetz Paragraphen entdeckt, ", die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen“.

07.03.08 - Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sieht zwar ein, dass die Pflege hierzulande verbessert werden und den Pflegeberufen eine bessere Perspektive geboten werden muss. Doch enthalte der Kompromiss von Union und SPD zu einem neuen Pflegegesetz "Paragraphen, die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen".

Das Gesetz, das am 14. März im Bundestag verabschiedet werden soll, beinhaltet Modellvorhaben, nach denen bislang Ärzten vorbehaltene Leistungen am Patienten künftig durch Pflegeberufe erbracht werden können. Windhorst wehrt sich dagegen vehement: "Solche Pläne machen die Patienten in Pflege- und Altenheimen zu Testpersonen", urteilt er. "Und das sind gerade diejenigen, die sich nicht wehren können."

Niedersachsen prescht mit Ausgestaltung der Reform vor
In Niedersachsen nehmen die Pläne der Bundesregierung schon konkrete Formen an. Landessozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) lässt bereits ein neues Heimgesetz für die rund 1.300 niedersächsischen Pflegeheime erarbeiten. Nach Informationen des Radiosenders NDR 1 Niedersachsen ist unter anderem vorgesehen, die gesetzliche Quote für die Anzahl der Fachkräfte in den Heimen ersatzlos zu streichen. Bisher muss die Hälfte der Pflegekräfte über eine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Künftig sollen Pflegekassen und Heime aushandeln dürfen, wie viele Fachkräfte in einem Heim arbeiten müssen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Sozialministeriums hervor, das dem Sender vorliegt. Danach sollen die Heimbetreiber künftig auch von Meldepflichten befreit werden. So soll beispielsweise nicht mehr jeder Wechsel von Pflegekräften angezeigt werden müssen. Außerdem sollen Altenwohngemeinschaften nicht mehr unter das Heimrecht fallen, wenn in der Einrichtung nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige leben und jeder einzelne seinen ambulanten Pflegedienst frei wählen kann.

Originäre Aufgaben müssen beim Arzt bleiben
Windhorst warnt eindringlich davor, den Qualität sichernden Arztvorbehalt sukzessive auszuhöhlen. Originäre Aufgaben des Arztes müssten auch beim Arzt verbleiben. "Was der Arzt lange gelernt hat und was als Facharztstandard gilt, kann man nicht einfach anderen Berufsgruppen überlassen."

In Alten- und Pflegeheimen entstünde dann - politisch gewollt - eine Zwei-Klassen-Medizin: Auf der einen Seite gäbe es die Versorgung durch den Mediziner auf Facharztniveau, auf der anderen die Behandlung durch Nicht-Mediziner, die dieses Niveau nicht erreichen können. Es habe aber jeder das Recht auf eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau - vor allem jene, die sich ihren Arzt nicht mehr selbst aussuchen können.

Case Management als hilfreiches Instrument
Die Ausübung der Heilkunde am Menschen, also Diagnostik und Therapie, müsse daher alleinige Aufgabe des Arztes bleiben. Der Kammerpräsident spricht sich dagegen für Berufsfelder aus, die den Arzt entlasten sollen - zum Beispiel Case-Manager. Auch eine enge und bessere Kooperation aller Gesundheitsberufe tut seiner Ansicht nach Not. In der heutigen modernen und komplexen Medizin müssten auch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe in die Versorgungskonzepte einbezogen werden. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen könne durch Kooperationen in multiprofessionellen Teams unter ärztlicher Leitung verbessert werden, sagt Windhorst.

ÄKWL / dpa / chy

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 04.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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