Pflegefehler und die Folgerungen - aus der Sicht der betroffenen Person bzw. des Rechtsvertreters
Eine von zahlreichen Anfragen (verkürzt):
Einer pflegebedürftigen Person wurde in einem Heim versehentlich und unbemerkt von einer Fachkraft zu viel Insulin gespritzt. Aufgrund eingetretener Komplikationen kam es zur Krankenhausaufnahme (Intensivstation). Bleibende Schäden werden vermutet.
Frage des Rechtlichen Betreuers: Wie ist ggf. in haftungsrechtlicher Hinsicht zu tun?
Antwort:
Wenn die Einrichtung und die betroffene Person den Fehler einräumen, könnten Sie selbst mit der zuständigen Haftpflichtversicherung (ich unterstelle, dass es eine gibt) Kontakt aufnehmen und in den Versuch einer Regulierung eintreten. Sie sollten aber auf jeden Fall alle erdenklichen Beweismittel (zumindest) in Kopie sichern. Wegen der möglichen Folgeschäden: Es kommt auf den Kausalzusammenhang zwischen schädigender Handlung und Erfolg an. - Natürlich können Sie auch einen Anwalt einschalten, der dann alles Weitere übernimmt. Allerdings sollte der Anwalt im Medizinschadensrecht erfahren sein.
Auf jeden Fall sollten Sie mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, weil diese ebenfalls Ansprüche geltend machen kann (§ 66 SGB V und § 116 SGB X). Wenn sich die Krankenkasse einschaltet, und das muss sie eigentlich wegen der Folgekosten, gibt es eine Überprüfung / Begutachtung durch den MDK, die dann für die weitergehenden Ansprüche, z.B. Schmerzensgeld, hilfreich sein können. Zur Höhe eines eventuellen Schmerzensgeldes finden Sie umfangreiche Hinweise in dem ADAC-Buch von Hacks/Ring/Böhm "Schmerzensgeld Beträge 2007 - 3.000 Urteile ..." (Deutscher AnwaltVerlag, 25. Auflage). Siehe dazu unter
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/februar07.htm / Aktuelle Buchtipps!
Wenn sich die Krankenkasse einblendet, können Sie wohl eher auf einen Anwalt verzichten. Die Kosten für einen Anwalt können so eingespart werden. Das hat ggf. den Vorteil, dass der Anspruchsgegner möglicherweise zu einer höheren Leistung animiert werden kann (denn er muss ja kein Anwaltshonorar zahlen).
Von einer Strafanzeige rate ich dringend ab. Es bringt eigentlich nicht die gewünschte Klarheit für den Zivilstreit und verhärtet erfahrungsgemäß nur die Fronten. Strafanzeigen sind eigentlich nur dann sinnvoll, wenn es dazu keine Alternativen gibt oder z.B. "überfallartig" Beweismittel zu sichern sind.
Wenn es noch Fragen gibt, bitte melden. Im Übrigen können der Internetseite unter
http://www.wernerschell.de/Patientenschutz/index.htm
vielfältige Informationen abgerufen werden.
Pflegefehler und mögliche Folgerungen
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