Pflege muss sich neu besinnen
Siehe dazu:
Zeitschrift "Die Schwester/Der Pfleger", 10/99: Samer, K. "Pflege muß sich neu besinnen"
Ein Beitrag im Deutschen Ärzteblatt
http://www.aerzteblatt.de/v4/foren/beitrag.asp?id=58177
Dort auch nachlesbar:
Der Pflegeberuf ist ein dem Arztberuf hierarchisch untergeordneter Beruf. Dem Arzt obliegen Überwachungspflichten (Aufsicht, Kontrolle) und die Gesamtverantwortung für die Behandlung und PFLEGE des Patienten (vgl. § 28 Abs. 1 SGB V). Anhand zahlreicher Gerichtsentscheidungen lässt sich die Folgerung ziehen, dass der Arzt immer verantwortlich, zumindest aber mitverantwortlich, bleibt. (vgl. Werner Schell)
Pflege muss sich neu besinnen
Moderator: WernerSchell