Gesundheitsminister Josef Hecken:
Saarland erlässt als zweites Bundesland eine Berufsordnung für die Pflegefachkräfte.
„Wir können stolz darauf sein, als zweites Bundesland nach Bremen eine Berufsordnung für die Pflegefachkräfte zu erlassen, wobei wir in unserer Berufsordnung auch die Altenpflegefachkräfte miteinbezogen haben.“
Pflege als Profession hat eine lange Tradition und einen gesellschaftlichen Auftrag. Pflege bedeutet Lebenshilfe und stellt für die Gesellschaft eine notwendige Dienstleistung dar. Dabei bemüht sich die professionelle Pflege, den Menschen in den unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen zu unterstützen sowie seine Lebensqualität zu fördern.
Professionelle Pflege wird ohne Bewertung von Alter, Geschlecht, Krankheit, Behinderung, Glauben, politischer Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Kultur und sozialem Status ausgeübt.
Gesundheitsminister Hecken weiter: „Die Diskussionen über die demografische Entwicklung in der Bundesrepublik, gesundheitspolitische Vorgaben, die Zunahme von chronischen Erkrankungen, Multimorbidität und Demenz sowie die Komplexität der Krankheitsbilder, haben das Anforderungsprofil an die Pflege und die Pflegefachkräfte verändert. Als Folge hieraus müssen sich die Pflegefachberufe neuen Herausforderungen stellen. Neben der Mitwirkung an der Heilung von Krankheiten treten zunehmend die Mitwirkung an präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen, die Kommunikation sowie die Anleitung der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien in den Vordergrund. Die Krankenpflege hat sich in den vergangenen Jahren zu einem selbstbewussten Beruf entwickelt, der einen selbstbestimmten und eigenständigen Anteil an der Gesundheitsversorgung hat.
Dieses neue gesellschaftliche Bild der Pflege findet seinen Niederschlag auch in dem Anspruch nach Qualifizierung, Professionalisierung und einer eigenen Wissenschaft. Aufgrund der fortschreitenden Professionalisierung der Pflege verbunden mit gravierenden Veränderungen im Berufs- und Handlungsfeld benötigen Pflegefachkräfte zur Stärkung ihrer Position eine Orientierung für ihr berufliches Handeln. Mit der Berufsordnung werden die allgemeinen und speziellen Berufsaufgaben der Pflegefachkräfte im Saarland geregelt. Die Berufsordnung basiert auf dem Ethikkodex für Pflegende des International Council of Nurses (ICN).“
Von der Berufsordnung werden allein in den saarländischen Krankenhäusern rund 6.000 Pflegefachkräfte erfasst. Rund 33.000 Menschen arbeiten im Saarland in Gesundheits- und Sozialberufen. Tendenz steigend: Waren es im Juni 2000 noch 29.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Land, so stieg die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Bereich um über 3000 an. Über 10.000 Männer und Frauen arbeiten im Bereich der Krankenpflege.
Quelle: Pressemitteilung vom 2.1.2008
http://www.saarland.de:80/7213_32676.htm
Berufsordnung für Pflegefachkräfte im Saarland
Moderator: WernerSchell