Anästhesiepersonal am OP-Tisch und die Patientensicherheit
Es wurde folgende Frage übermittelt:
Wir beschäftigen uns gerade mit der Frage auf welcher Rechtsgrundlage die Aussage der Pflegekräfte Anästhesie basiert, dass jeweils für 1 Tisch ein Pfleger im laufenden OP-Betrieb abgestellt werden muss. Uns ist aus verschiedenen anderen Kliniken bekannt, dass nach der Einleitung, besonders im Spätdienst, es häufiger dazu kommt, dass eine Anästhesie-Pflegekraft mehrer Tische mitbetreut.
Könnten Sie uns in dieser Fragestellung weiterhelfen?
N.N.
Dazu ergibt sich folgende Stellungnahme:
Ich kenne keine konkrete Rechtsvorschrift, die zu dem von Ihnen angesprochenen Problem hilfreiche Antworten vermittelt. Maßgeblich ist, dass in der Patientenversorgung die Sicherheitsanforderungen höchste Priorität haben müssen. Dazu gehört auch, dass alle beteiligten Dienstkräfte mit der erforderlichen Sorgfalt tätig werden können / müssen (§§ 276, 278 BGB). Anhand dieser Grundsätze kann es geboten erscheinen, ausreichend Personal vorzuhalten. Das muss anhand der anstehenden Verrichtungen eingeschätzt werden. Wenn z.B. eine Pflegekraft für mehrere Bereiche zuständig sein soll, müssen genau die beschriebenen Sicherheitsanforderungen bedacht werden. Kann sie ihre Aufgaben sorgfältig erledigen oder sind Probleme zu bedenken? usw.
Wenn Pflegekräfte meinen, sie wären mit Organisationsentscheidungen überfordert, können sie sich per Überlastungsanzeige melden. Hierzu und zu ähnlichen Fragestellungen wird der Pflege-Selbsthilfeverband demnächst Position beziehen; siehe dazu u.a. unter
viewtopic.php?t=4885
viewtopic.php?t=5105
siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... aftung.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Zum
Pflege-Stellenschlüssel im Krankenhaus?
finden Sie weitere Hinweise unter
viewtopic.php?t=3807&highlight=stellenschl%FCssel
Anästhesiepersonal am OP-Tisch und die Patientensicherheit
Moderator: WernerSchell
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