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Anspruch auf unverzüglich ausgehändigten Pflegevertrag

Verfasst: 09.10.2007, 17:54
von Presse
Anspruch auf unverzüglich ausgehändigten Pflegevertrag

Beim Beauftragen eines ambulanten Pflegedienstes haben Verbraucher einen Anspruch darauf, unverzüglich einen Pflegevertrag ausgehändigt zu bekommen.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=365999
Quelle: General-Anzeiger