Anspruch auf unverzüglich ausgehändigten Pflegevertrag
Verfasst: 09.10.2007, 17:54
Anspruch auf unverzüglich ausgehändigten Pflegevertrag
Beim Beauftragen eines ambulanten Pflegedienstes haben Verbraucher einen Anspruch darauf, unverzüglich einen Pflegevertrag ausgehändigt zu bekommen.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=365999
Quelle: General-Anzeiger
Beim Beauftragen eines ambulanten Pflegedienstes haben Verbraucher einen Anspruch darauf, unverzüglich einen Pflegevertrag ausgehändigt zu bekommen.
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Quelle: General-Anzeiger