Unabhängige Beratung Pflegebedürftiger gefordert

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Unabhängige Beratung Pflegebedürftiger gefordert

Beitrag von Presse » 24.09.2007, 14:19

Bereits vorhandene Hilfsangebote in Pflegestützpunkte mit einbinden
VdK fordert unabhängige Beratung Pflegebedürftiger
Um die ambulante Versorgung zu stärken, sollen wohnortnahe Pflegestützpunkte mit Pflegebegleitern eingerichtet werden.

"Doch ein Pflegestützpunkt wird von pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen nur akzeptiert werden, wenn sie benötigte Hilfen frei wählen können. Dazu bedarf es eines vielseitigen Angebotes verschiedener Träger." Dies fordert der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung.

Hirrlinger: "Im Gesetz muss unbedingt sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige unabhängig beraten werden. Das heißt, bei der Pflegebegleitung müssen Beratung und Kostengesichtspunkte getrennt werden. Deshalb müssen die Kassen verpflichtet werden, die Aufgaben der Pflegebegleitung an unabhängige Beratungsstellen zu delegieren." Hierbei sollen vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen wie Wohnraum-, Demenzberatungs- oder Gemeinsame Servicestellen eingebunden werden.

Der VdK-Präsident fordert zudem, Pflegebegleiter auch im Krankenhaus und in der Rehabilitationsklinik einzusetzen. Sie sollen dort frühzeitig Pflegebedürftige beraten und die anschließende ambulante oder stationäre Pflege organisieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Entlassmanagement der betroffenen Einrichtungen hierfür kein Ersatz sein kann.

Das im Koalitionsvertrag angekündigte Gesamtkonzept der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger, alter und behinderter Menschen ist im Gesetzentwurf nicht erkennbar. So fehlt eine Vernetzung der benachbarten Sozialleistungsbereiche SGB IX (Behindertengleichstellungsgesetz) und SGB XII (Sozialhilfe). Zudem müssen Rentnerinnen und Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 1,95 Prozent ab 1. Juli 2008 allein schultern, während Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Arbeitslosenversicherung entlastet werden. Hier fordert der Sozialverband VdK vom Gesetzgeber, eine entsprechende Entlastung für Rentner vorzusehen. (Sabine Kohls)

Quelle: Pressemitteilung vom 24.9.2007
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de16665

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