Qualitätsbericht zur Pflege in Niedersachsen
Verfasst: 05.09.2007, 11:19
Qualitätsbericht zur Pflege in Niedersachsen
Die Pflegequalität in Niedersachsen ist im Jahr 2006 im Vergleich zu den Vorjahren auf einem in etwa konstanten Niveau geblieben. Das geht aus dem Qualitätsbericht des MDK Niedersachsen (MDKN) hervor.
Nach Ansicht der gesetzlichen Pflegekassen im Land, in deren Auftrag der MDK Niedersachsen Pflegeeinrichtungen prüft, zeigt der Bericht weiterhin deutlichen Verbesserungsbedarf. Man werde in Niedersachsen die Linie konsequenter Überprüfungen und Sanktionsandrohungen bei Verstößen fortsetzen. „Die Bewohner von Pflegeheimen bedürfen des besonderen Schutzes. Jeder Fall, bei dem ein Mensch nicht optimal versorgt wird, ist einer zu viel und wird von uns verfolgt“, hieß es von den Kassen. Als Beispiele für Verbesserungsbedarf nannten die Kassen die Prüfkriterien Dekubitus (Wundliegen) und Ernährung mit Sondenkost:
So liegt der Anteil der geprüften stationären Pflegeeinrichtungen, in denen Bewohner wegen der anzunehmenden Sorgfaltspflichtverletzung einen Dekubitus erlitten hatten, kontinuierlich bei fünf bis sechs Prozent. Bei der Ernährung mittels Sondenkost stellten die Gutachter in neun Prozent dieser Einrichtungen Versäumnisse fest. „Diese Werte müssen verbessert werden“, forderten die Kassen.
Dem Bericht liegen 524 Prüfungen von Pflegeeinrichtungen zu Grunde – damit wurden 21 Prozent der Pflegeheime und ambulanten Dienste kontrolliert. Die Sachverständigen der Kassen gehen allen Hinweisen auf Mängel nach (239 Fälle), nehmen die Einrichtungen aber auch per Stichprobe verdachtsunabhängig unter die Lupe (170 Fälle) und überprüfen, ob bemängelte Defizite abgestellt wurden (115 Fälle). Bei jeder Kontrolle einer Einrichtung werden mindestens zehn Prozent der Pflegebedürftigen untersucht (insgesamt 3.143).
„Die große Mehrzahl der Einrichtungen leistet gute Arbeit“, stellten die Kassen fest. „Die anderen müssen sich fragen lassen, warum es bei ihnen schlechter läuft.“ Für die Pflegekassen und ihre Gutachter stehe im Mittelpunkt, dass Einrichtungen Defizite abstellen. Wer das nachweislich nicht schaffe, müsse mit Sanktionen bis hin zur Kündigung des Versorgungsvertrages rechnen. Die Kassen forderten in diesem Zusammenhang erneut die Möglichkeit, Vertragsstrafen zu verhängen.
Einen Schub für die Qualität versprechen sich die Kassen von einer Veröffentlichung der Prüfergebnisse einzelner Einrichtungen. Die Möglichkeit dazu sieht ein Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung
vor, nach dem die Prüfberichte zudem „in verständlicher Sprache“ aufbereitet werden. „Durch die Neuregelung bekommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen endlich Transparenz darüber, wie es um die Qualität in einem Heim steht und können sich gezielt gute Anbieter aussuchen“, sagten die Kassensprecher.
» Zusammenfassung des Pflegequalitätsberichts 2006 (0,09 MB)
http://www.mdk-niedersachsen.de/downloa ... 6_MDKN.pdf
Zusammenfassung des Berichts zu den Qualitätsprüfungen in der Pflege gemäß Sozialgesetzbuch XI in Niedersachsen aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht am: 03. September 2007
Quelle: Pressemitteilung vom 3.9.2007
http://www.mdk-niedersachsen.de/portal/ ... es_745.htm
Die Pflegequalität in Niedersachsen ist im Jahr 2006 im Vergleich zu den Vorjahren auf einem in etwa konstanten Niveau geblieben. Das geht aus dem Qualitätsbericht des MDK Niedersachsen (MDKN) hervor.
Nach Ansicht der gesetzlichen Pflegekassen im Land, in deren Auftrag der MDK Niedersachsen Pflegeeinrichtungen prüft, zeigt der Bericht weiterhin deutlichen Verbesserungsbedarf. Man werde in Niedersachsen die Linie konsequenter Überprüfungen und Sanktionsandrohungen bei Verstößen fortsetzen. „Die Bewohner von Pflegeheimen bedürfen des besonderen Schutzes. Jeder Fall, bei dem ein Mensch nicht optimal versorgt wird, ist einer zu viel und wird von uns verfolgt“, hieß es von den Kassen. Als Beispiele für Verbesserungsbedarf nannten die Kassen die Prüfkriterien Dekubitus (Wundliegen) und Ernährung mit Sondenkost:
So liegt der Anteil der geprüften stationären Pflegeeinrichtungen, in denen Bewohner wegen der anzunehmenden Sorgfaltspflichtverletzung einen Dekubitus erlitten hatten, kontinuierlich bei fünf bis sechs Prozent. Bei der Ernährung mittels Sondenkost stellten die Gutachter in neun Prozent dieser Einrichtungen Versäumnisse fest. „Diese Werte müssen verbessert werden“, forderten die Kassen.
Dem Bericht liegen 524 Prüfungen von Pflegeeinrichtungen zu Grunde – damit wurden 21 Prozent der Pflegeheime und ambulanten Dienste kontrolliert. Die Sachverständigen der Kassen gehen allen Hinweisen auf Mängel nach (239 Fälle), nehmen die Einrichtungen aber auch per Stichprobe verdachtsunabhängig unter die Lupe (170 Fälle) und überprüfen, ob bemängelte Defizite abgestellt wurden (115 Fälle). Bei jeder Kontrolle einer Einrichtung werden mindestens zehn Prozent der Pflegebedürftigen untersucht (insgesamt 3.143).
„Die große Mehrzahl der Einrichtungen leistet gute Arbeit“, stellten die Kassen fest. „Die anderen müssen sich fragen lassen, warum es bei ihnen schlechter läuft.“ Für die Pflegekassen und ihre Gutachter stehe im Mittelpunkt, dass Einrichtungen Defizite abstellen. Wer das nachweislich nicht schaffe, müsse mit Sanktionen bis hin zur Kündigung des Versorgungsvertrages rechnen. Die Kassen forderten in diesem Zusammenhang erneut die Möglichkeit, Vertragsstrafen zu verhängen.
Einen Schub für die Qualität versprechen sich die Kassen von einer Veröffentlichung der Prüfergebnisse einzelner Einrichtungen. Die Möglichkeit dazu sieht ein Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung
vor, nach dem die Prüfberichte zudem „in verständlicher Sprache“ aufbereitet werden. „Durch die Neuregelung bekommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen endlich Transparenz darüber, wie es um die Qualität in einem Heim steht und können sich gezielt gute Anbieter aussuchen“, sagten die Kassensprecher.
» Zusammenfassung des Pflegequalitätsberichts 2006 (0,09 MB)
http://www.mdk-niedersachsen.de/downloa ... 6_MDKN.pdf
Zusammenfassung des Berichts zu den Qualitätsprüfungen in der Pflege gemäß Sozialgesetzbuch XI in Niedersachsen aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht am: 03. September 2007
Quelle: Pressemitteilung vom 3.9.2007
http://www.mdk-niedersachsen.de/portal/ ... es_745.htm