Harnblasenkatheter - Erlaubnispflichtig?
Verfasst: 03.09.2007, 18:11
Harnblasenkatheter - Erlaubnispflichtig?
Aus einem Schriftwechsel in einer Mailingliste (Name der anfragenden Person gelöscht):
Frau ...:
Nachdem wie üblich bei einem meiner Betreuten mal wieder ohne Absprache im Krankenhaus ein Katheter gelegt wurde und mein Betreuter diesesmal daraufhin einige Zeit inkontinent war, habe ich beim Krankenhaus Schmerzensgeld gefordert.
Das Krankenhaus lehnt die Forderung ab und zwar mit einer für mich überraschenden Argumentation ich zitiere wörtlich:
Eine schriftliche Einwilligung ist für einen Harnblasenkatheter nicht erforderlich, ähnlich wie auch bei Blutentnahmen oder Venenverweilkanülen. Die Einwilligung der Betreuerin war deshalb nicht notwendig. Die Blasenkatheteranlage zählt - ähnlich wie die Blutentnahme - zur medizinisch pflegerischen Grundversorgung im Rahmen des stationären Aufenthaltes, wobei das Einverständnis hierzu mit dem Einverständnis der stationären Therapie ausgesprochen wird.
Meine Fragen an die juristisch Versierten daher: Ist es tatsächlich so, dass ein Einverständnis der stationären Therapie automatisch meine Einwilligung zum Katheter beeinhaltet? Wenn ja stellt sich ja die Frage, mit was ich noch so alles ungewollt automatisch einverstanden bin.
Antwort:
Sehr geehrte Frau ...,
ich sehe in der von Ihnen beschriebenen therapeutischen Maßnahme mehr als Grundpflege - es handelt sich um eine ärztliche Aufgabe, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen vom nichtärztlichen Personal erledigt werden darf. Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Auf jeden Fall sehe ich die Notwendigkeit, über die in Erwägung bezogenen Theapiemaßnahmen aufzuklären und eine Einwilligung einzuholen. Die Beschreibung "Blasenkatheter" ist allerdings etwas allgemein gehalten. Empfehle daher eine Durchsicht bei http://www.pflegewiki.de/wiki/Blasenkatheter
Ob eine Pflichtwidrigkeit anzunehmen ist, die zu Schadensersatz Veranlassung geben kann, müsste geprüft werden. Man sollte vielleicht auch erst einmal prüfen, ob die Maßnahme nicht idiziert war - unabhängig von der Frage, ob die Einholung einer Einwilligung notwendig gewesen wäre. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht zwingend. Eine mündliche Einwilligung wäre ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Aus einem Schriftwechsel in einer Mailingliste (Name der anfragenden Person gelöscht):
Frau ...:
Nachdem wie üblich bei einem meiner Betreuten mal wieder ohne Absprache im Krankenhaus ein Katheter gelegt wurde und mein Betreuter diesesmal daraufhin einige Zeit inkontinent war, habe ich beim Krankenhaus Schmerzensgeld gefordert.
Das Krankenhaus lehnt die Forderung ab und zwar mit einer für mich überraschenden Argumentation ich zitiere wörtlich:
Eine schriftliche Einwilligung ist für einen Harnblasenkatheter nicht erforderlich, ähnlich wie auch bei Blutentnahmen oder Venenverweilkanülen. Die Einwilligung der Betreuerin war deshalb nicht notwendig. Die Blasenkatheteranlage zählt - ähnlich wie die Blutentnahme - zur medizinisch pflegerischen Grundversorgung im Rahmen des stationären Aufenthaltes, wobei das Einverständnis hierzu mit dem Einverständnis der stationären Therapie ausgesprochen wird.
Meine Fragen an die juristisch Versierten daher: Ist es tatsächlich so, dass ein Einverständnis der stationären Therapie automatisch meine Einwilligung zum Katheter beeinhaltet? Wenn ja stellt sich ja die Frage, mit was ich noch so alles ungewollt automatisch einverstanden bin.
Antwort:
Sehr geehrte Frau ...,
ich sehe in der von Ihnen beschriebenen therapeutischen Maßnahme mehr als Grundpflege - es handelt sich um eine ärztliche Aufgabe, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen vom nichtärztlichen Personal erledigt werden darf. Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Auf jeden Fall sehe ich die Notwendigkeit, über die in Erwägung bezogenen Theapiemaßnahmen aufzuklären und eine Einwilligung einzuholen. Die Beschreibung "Blasenkatheter" ist allerdings etwas allgemein gehalten. Empfehle daher eine Durchsicht bei http://www.pflegewiki.de/wiki/Blasenkatheter
Ob eine Pflichtwidrigkeit anzunehmen ist, die zu Schadensersatz Veranlassung geben kann, müsste geprüft werden. Man sollte vielleicht auch erst einmal prüfen, ob die Maßnahme nicht idiziert war - unabhängig von der Frage, ob die Einholung einer Einwilligung notwendig gewesen wäre. Eine schriftliche Einwilligung ist nicht zwingend. Eine mündliche Einwilligung wäre ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen