Was darf ein Rettungsassistent im Notfall?

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Ärztliche Praxis
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Was darf ein Rettungsassistent im Notfall?

Beitrag von Ärztliche Praxis » 22.08.2007, 10:08

Ein Gesetz soll Klarheit schaffen
Was darf ein Rettungsassistent im Notfall?
Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) will mit Unklarheiten im Rettungsdienst aufräumen. Dafür soll das bundesweit geltende Rettungsassistentengesetz auf den neuesten Stand gebracht werden.

21.08.07 - Eine Neuformulierung des Gesetzes forderte Ministerin Stolz in einem Gespräch mit dpa. "Die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ist dringend notwendig", sagte sie. Durch die Gesetzesänderung könnten bestehende Unklarheiten beseitigt werden. Das Rettungsassistentengesetz regelt die Arbeit der im Rettungsdienst Beschäftigten.

Zum Hintergrund: Rettungsassistenten gelten als medizinische Hilfskräfte. Im Gegensatz zu Ärzten dürfen sie keine Medikamente verabreichen oder keine anderen ärztlichen Handlungen vornehmen. Im Zweifel müssen sie, auch bei lebensbedrohlichen Situationen, auf einen Notarzt warten. Dadurch laufen sie Gefahr, sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar zu machen.

Das Rettungsdienstgesetz stammt aus dem Jahre 1989

Mit dem Rettungsassistentengesetz wurde 1989 für die im Rettungsdienst Beschäftigten erstmals ein Berufsbild geschaffen. Im November vergangenen Jahres hat die FDP-Bundestagsfraktion eine Novellierung des Gesetzes beantragt.

"Bund, Länder und Berufsverbände sind sich einig, dass das Rettungsassistentengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung novelliert werden müssen", sagte die Ministerin, die derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder ist. "Alle Beteiligten sehen, dass Handlungsbedarf besteht." Das derzeit geltende Gesetz werde dem Alltag im Rettungsdienst nicht mehr gerecht. Es gebe in der Notfallrettung Bereiche, die rechtlich nicht eindeutig geklärt seien.

Das Berufsbild soll klar definiert sein

"Das Berufsbild des Rettungsassistenten kann durch eine Gesetzesänderung klar definiert werden", sagte Stolz. Ziel sei die Erweiterung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre. "In die Ausbildung soll zukünftig auch ein praktischer Teil integriert werden." Dadurch werde die Ausbildung verbessert. Die Helfer seien dann besser für Notfälle gerüstet als bisher.

"Im Zentrum der Novellierung der Ausbildung müssten Fragen der Ausbildungsdauer, der Kompetenzen der Rettungsassistenten sowie der Finanzierung der Ausbildung stehen", sagte Stolz. Geklärt werden müsse dabei unter anderem die Frage der so genannten Notkompetenz.

dpa / kü

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 17.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

WoSchi
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Was darf ein Rettungsassistent im Notfall

Beitrag von WoSchi » 25.08.2007, 20:03

Sehr geehrter Herr Schell liebe User;

dieses Thema wird in den letzten JAhren sehr kontrovers diskutiert leider bisher ohne Erfolg.

Es gibt die sogenannte Notkompetenz, die sich auf §34 Rechtfertigenden Notstand bezieht. Schon der Name NOTKOMPETENZ ist klasse, in der NOT hat man KOMPETENZ ??!!

Hier gibt es einige Vorgaben zur MEdikamentengabe:
So darf ein Rettungsassistent verschiedene Notfallmedikamente nach einem vorher festgelegten Algorhythmus applizieren. Hierzu darf auch eine Vene punktiert werden, aber dies gilt NUR im Rahmen der Notkompetenz, also wenn ein Arzt in einer bestimmten Zeit nicht anwesend ist und die "Gefahr" für das Leben nicht anders abgewandt werden kann.

So muss sehr häufig zur Schmerzbekämpfung bei Knochenbrüche ein Notarzt zur Schmerzbekämpfung herangezogen werden. Obwohl die Ausbildung und auch die JÄHRLICHE Pflichtfortbildung ein breites Spektrum der Notfallmedikamente umfasst. Hier sollte im Sinne der Patienten eine schnelle Lösung gefunden werden. Es bietet sich eine Erweiterung der vorhandenen Medikamentenapplikation an und die nicht nur in NOT- sondern in REGELKOMPETENZ. Hierzu müssten die ausgebildeten Rettungsassistenten geschult und überprüft werden, dies ist allerdings praktisch sehr gut möglich da dieser Personenkreis als Einziger eine FortbildungsPFLICHT (30 Zeitstunden im Jahr) hat.
Mit freundlichen Grüßen

aus dem schönen Ruhrgebiet

WoSchi

Herbert Kunst
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Der Rettungsassistent und seine Notkompetenz

Beitrag von Herbert Kunst » 26.08.2007, 06:47

Siehe auch in dieser Homepage

Der Rettungsassistent und seine Notkompetenz
Die Frage, welche Notkompetenz der Rettungsassistent hat und welche ärztliche Leistungen ihm übertragen werden können, wird seit Jahren kontrovers ...
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... istent.htm
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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