Ambulanter Pflegedienst - aggressive Werbung
Verfasst: 17.08.2007, 06:42
Schriftwechsel aus einer Mailingliste (Anfrage anonymisiert):
Herr NN. schrieb:
.... ich habe hier grade Probleme mit einer Hauskrankenpflege. Vielleicht hat jemand ähnliche, oder Ideen, wie man dagegen vorgehen kann. Eine ehemalige MAin einer Hauskrankenpflege hat nun eine eigene eröffnet und betreibt aggressive Kundenwerbung. Dazu besucht sie die ihr bekannten Kunden ihrer alten Pflegestation und versucht diese zu überreden, zu ihr zu wechseln. So auch bei einem Betreuten von mir, leicht beeinflussbar, unterschreibt fast alles, so auch alle Haustürgeschäfte - Einwilligungsvorbehalt schon seit langem. Ihn zu überreden war für sie kein Problem. Dann versuchte sie es bei mir. Als ich klar machte, dass es mit mir keinen Wechsel geben wird, schrieb sie dem Betreuten einen Antrag auf Betreuerwechsel und eine Kündigung für seine Hauskrankenpflege und ließ ihn alles unterschreiben. Ich schreibe grade an der Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht zu diesem Betreuerwechselantrag und gehe davon aus, dass das Gericht aufgrund der Hintergründe dem Antrag nicht folgen wird. Auch die Kündigung der Hauskrankenpflege dürfte aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes und der fehlenden Zustimmung des Betreuers nichtig sein. Ich werde auch die Kostenträger, Pflegekasse und Soz, informieren.
Aber kann man was gegen dieses dreiste Treiben unternehmen? Gibt es so etwas wie eine Heimaufsicht für Hauskrankenpflegen? Kann ich der Hausverbot erteilen?
Sehr geehrter Herr NN.,
ambulante Pflegedienste haben keine eigene Aufsicht (ähnliche der Heimaufsicht). Wenn überhaupt, schaut der Medizinische Dienst (für die Pflegekassen) nach. Ich habe zunächst einmal keine Bedenken gegen eine Werbung. Ich würde die Bewertung eher danach ausrichten, wer am Besten geeignet ist, angemessene Pflegeleistungen zu ermöglichen. Es kann durchaus sein, dass die werbende Pflegekraft bei ihren früheren Arbeitgebern unangemessene Pflegebedingungen mit erleben musste und jetzt von der Vorstellung geprägt ist, bessere Leistungen anzubieten. Wenn es so ist, kann man das eigentlich nur begrüßen!
Daher würde ich die Bewertung nicht von formalen, sondern eher von inhaltlichen Gegebenheiten (= Ergebnisqualität) abhängig machen. Solche Vorstellungen prägen u.a. meine Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Herr NN. schrieb:
.... ich habe hier grade Probleme mit einer Hauskrankenpflege. Vielleicht hat jemand ähnliche, oder Ideen, wie man dagegen vorgehen kann. Eine ehemalige MAin einer Hauskrankenpflege hat nun eine eigene eröffnet und betreibt aggressive Kundenwerbung. Dazu besucht sie die ihr bekannten Kunden ihrer alten Pflegestation und versucht diese zu überreden, zu ihr zu wechseln. So auch bei einem Betreuten von mir, leicht beeinflussbar, unterschreibt fast alles, so auch alle Haustürgeschäfte - Einwilligungsvorbehalt schon seit langem. Ihn zu überreden war für sie kein Problem. Dann versuchte sie es bei mir. Als ich klar machte, dass es mit mir keinen Wechsel geben wird, schrieb sie dem Betreuten einen Antrag auf Betreuerwechsel und eine Kündigung für seine Hauskrankenpflege und ließ ihn alles unterschreiben. Ich schreibe grade an der Stellungnahme für das Vormundschaftsgericht zu diesem Betreuerwechselantrag und gehe davon aus, dass das Gericht aufgrund der Hintergründe dem Antrag nicht folgen wird. Auch die Kündigung der Hauskrankenpflege dürfte aufgrund des Einwilligungsvorbehaltes und der fehlenden Zustimmung des Betreuers nichtig sein. Ich werde auch die Kostenträger, Pflegekasse und Soz, informieren.
Aber kann man was gegen dieses dreiste Treiben unternehmen? Gibt es so etwas wie eine Heimaufsicht für Hauskrankenpflegen? Kann ich der Hausverbot erteilen?
Sehr geehrter Herr NN.,
ambulante Pflegedienste haben keine eigene Aufsicht (ähnliche der Heimaufsicht). Wenn überhaupt, schaut der Medizinische Dienst (für die Pflegekassen) nach. Ich habe zunächst einmal keine Bedenken gegen eine Werbung. Ich würde die Bewertung eher danach ausrichten, wer am Besten geeignet ist, angemessene Pflegeleistungen zu ermöglichen. Es kann durchaus sein, dass die werbende Pflegekraft bei ihren früheren Arbeitgebern unangemessene Pflegebedingungen mit erleben musste und jetzt von der Vorstellung geprägt ist, bessere Leistungen anzubieten. Wenn es so ist, kann man das eigentlich nur begrüßen!
Daher würde ich die Bewertung nicht von formalen, sondern eher von inhaltlichen Gegebenheiten (= Ergebnisqualität) abhängig machen. Solche Vorstellungen prägen u.a. meine Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell