Aufsichtspflicht im Krankenhaus - WICHTIG!
Verfasst: 17.06.2007, 18:40
Hallo an alle,
ich hab ein Problem und ich hoffe irgendwer von euch kann mir helfen!
ich war jetzt die letzten 4 wochen im krankenhaus zum praktikum von der Berufsschule aus. Nun muss ich ein kurzvortrag vorbereiten zu dem thema "aufsichtpflicht im krankenhaus"wer die Aufsichtspflicht hat. ich war auf der inneren chirurgie. Zu den Patienten kurz sie waren zwischen 30 bis 90 jahre alt ca! manche waren bettlägerisch und manche waren auf grund körperlichen Behinderung auf hilfe angewiesen. zum beispiel war ein fall das eine patientin Drogen nahm und bei uns im Krankenhaus eingeliefert wurde. sie war aber 34jahre also volljährig da kann sie doch auch aufs krankenhausgelände gehen und sich da con ihren freunden oder bekannten drogen mitbringen lassen. ein zweiter fall war das ein Patient aus dem Bett gefallen ist und es keiner mitbekommen hat. Er kam nicht allein ins bett weil er was mit den beinen hatte. wie ist das hier
Dann der nächste fall ist eine 43jährige Patientin ist mitten in der nacht mit dem OP-hemd ohne ihre sachen aus dem krankenhaus geflüchtet! die schwestern sind hinterher gelaufen haben sie aber nicht mehr eingeholt. wie ich das so verstanden hab war nur noch die tür von der notaufnahme auf und sie ist dadurch gelaufen. Hätten die personen von der notaufnahme da nichts sagen müssen? denn es ist ja schon etwas ungewöhnlich das jemand mitten in der nacht mit op-hemd aus dem krankenhaus läuft. Wie wäre das hier?? ich hoffe jemand der mir helfen kann antwortet mir schnell!!!
ich danke schonmal!!!
byee
ich hab ein Problem und ich hoffe irgendwer von euch kann mir helfen!
ich war jetzt die letzten 4 wochen im krankenhaus zum praktikum von der Berufsschule aus. Nun muss ich ein kurzvortrag vorbereiten zu dem thema "aufsichtpflicht im krankenhaus"wer die Aufsichtspflicht hat. ich war auf der inneren chirurgie. Zu den Patienten kurz sie waren zwischen 30 bis 90 jahre alt ca! manche waren bettlägerisch und manche waren auf grund körperlichen Behinderung auf hilfe angewiesen. zum beispiel war ein fall das eine patientin Drogen nahm und bei uns im Krankenhaus eingeliefert wurde. sie war aber 34jahre also volljährig da kann sie doch auch aufs krankenhausgelände gehen und sich da con ihren freunden oder bekannten drogen mitbringen lassen. ein zweiter fall war das ein Patient aus dem Bett gefallen ist und es keiner mitbekommen hat. Er kam nicht allein ins bett weil er was mit den beinen hatte. wie ist das hier
Dann der nächste fall ist eine 43jährige Patientin ist mitten in der nacht mit dem OP-hemd ohne ihre sachen aus dem krankenhaus geflüchtet! die schwestern sind hinterher gelaufen haben sie aber nicht mehr eingeholt. wie ich das so verstanden hab war nur noch die tür von der notaufnahme auf und sie ist dadurch gelaufen. Hätten die personen von der notaufnahme da nichts sagen müssen? denn es ist ja schon etwas ungewöhnlich das jemand mitten in der nacht mit op-hemd aus dem krankenhaus läuft. Wie wäre das hier?? ich hoffe jemand der mir helfen kann antwortet mir schnell!!!
ich danke schonmal!!!
byee