Hallo an alle,
ich hab ein Problem und ich hoffe irgendwer von euch kann mir helfen!
ich war jetzt die letzten 4 wochen im krankenhaus zum praktikum von der Berufsschule aus. Nun muss ich ein kurzvortrag vorbereiten zu dem thema "aufsichtpflicht im krankenhaus"wer die Aufsichtspflicht hat. ich war auf der inneren chirurgie. Zu den Patienten kurz sie waren zwischen 30 bis 90 jahre alt ca! manche waren bettlägerisch und manche waren auf grund körperlichen Behinderung auf hilfe angewiesen. zum beispiel war ein fall das eine patientin Drogen nahm und bei uns im Krankenhaus eingeliefert wurde. sie war aber 34jahre also volljährig da kann sie doch auch aufs krankenhausgelände gehen und sich da con ihren freunden oder bekannten drogen mitbringen lassen. ein zweiter fall war das ein Patient aus dem Bett gefallen ist und es keiner mitbekommen hat. Er kam nicht allein ins bett weil er was mit den beinen hatte. wie ist das hier
Dann der nächste fall ist eine 43jährige Patientin ist mitten in der nacht mit dem OP-hemd ohne ihre sachen aus dem krankenhaus geflüchtet! die schwestern sind hinterher gelaufen haben sie aber nicht mehr eingeholt. wie ich das so verstanden hab war nur noch die tür von der notaufnahme auf und sie ist dadurch gelaufen. Hätten die personen von der notaufnahme da nichts sagen müssen? denn es ist ja schon etwas ungewöhnlich das jemand mitten in der nacht mit op-hemd aus dem krankenhaus läuft. Wie wäre das hier?? ich hoffe jemand der mir helfen kann antwortet mir schnell!!!
ich danke schonmal!!!
byee
Aufsichtspflicht im Krankenhaus - WICHTIG!
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Aufsichtspflicht / Eingriff und Freiheit
Guten Morgen,
hinsichtlich der Aufsichtspflicht (im Krankenhaus) wäre viel zu sagen; ein Kurzstatement ist nicht einfach. Denn Aufsichtspflichten bestimmen sich immer nach den Umständen des Einzelfalles. Maßgebliche Vorschriften sind z.B. §§ 832, 276, 278 BGB. Kommt es zu Verletzungen der Aufsichtspflicht kann ein Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegeben sein (§ 823 BGB). Gravierende Pflichtenverstöße können natürlich auch strafrechtliche Folgen haben.
Es ist nun aber nicht so, dass Aufsichtspflicht totale Überwachung bedeutet. Bestimmte Risiken müssen in Kauf genommen werden. Zu entscheiden ist, wann die Freiheit des Patienten, seine Selbstbestimmung, dominiert, und wann durch Aufsichtsmaßnahmen regelnd einzugreifen ist. Dies alles kann schwierig einzuschätzen sein. Je größer die Hilfsbedürftigkeiten, z.B. bei Kindern und psychisch Kranken, sind, umso intensiver die Überwachung. Wie gesagt, der Einzelfall entscheidet.
In dieser Homepage gibt es einige Beiträge, die weiter informieren; siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... srecht.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... dzuege.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... aftung.htm
viewtopic.php?t=5401&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=4248&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=3604&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=4860&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=6076&highlight=aufsichtspflicht
Der Bundesgerichtshof und auch andere Gerichte haben z.B. mehrfach (grundsätzlich) entschieden, dass in der Heimversorgung nicht jeder Sturz verhindert werden muss. Stürze gehörten zu den Lebensrisiken und dürften nicht zu einer unangemessen Kontrolle und Überwachung führen.
Siehe dazu u.a.:
Sturz im Heim - Privatsphäre achten!
viewtopic.php?t=395&highlight=sturz
Gruß
Herbert Kunst
hinsichtlich der Aufsichtspflicht (im Krankenhaus) wäre viel zu sagen; ein Kurzstatement ist nicht einfach. Denn Aufsichtspflichten bestimmen sich immer nach den Umständen des Einzelfalles. Maßgebliche Vorschriften sind z.B. §§ 832, 276, 278 BGB. Kommt es zu Verletzungen der Aufsichtspflicht kann ein Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegeben sein (§ 823 BGB). Gravierende Pflichtenverstöße können natürlich auch strafrechtliche Folgen haben.
Es ist nun aber nicht so, dass Aufsichtspflicht totale Überwachung bedeutet. Bestimmte Risiken müssen in Kauf genommen werden. Zu entscheiden ist, wann die Freiheit des Patienten, seine Selbstbestimmung, dominiert, und wann durch Aufsichtsmaßnahmen regelnd einzugreifen ist. Dies alles kann schwierig einzuschätzen sein. Je größer die Hilfsbedürftigkeiten, z.B. bei Kindern und psychisch Kranken, sind, umso intensiver die Überwachung. Wie gesagt, der Einzelfall entscheidet.
In dieser Homepage gibt es einige Beiträge, die weiter informieren; siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... srecht.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... dzuege.htm
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... aftung.htm
viewtopic.php?t=5401&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=4248&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=3604&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=4860&highlight=aufsichtspflicht
viewtopic.php?t=6076&highlight=aufsichtspflicht
Der Bundesgerichtshof und auch andere Gerichte haben z.B. mehrfach (grundsätzlich) entschieden, dass in der Heimversorgung nicht jeder Sturz verhindert werden muss. Stürze gehörten zu den Lebensrisiken und dürften nicht zu einer unangemessen Kontrolle und Überwachung führen.
Siehe dazu u.a.:
Sturz im Heim - Privatsphäre achten!
viewtopic.php?t=395&highlight=sturz
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Aufsichtspflichtproblematik: http://www.pflegerechtportal.de
Hallo,
in der Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", Nr. 8/2005, Seit 345ff., gibt es einen längeren Artikel von Werner Schell mit dem Titel
"Aufsichtspflichtverletzungen können haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen".
Ich empfehle, diese Zeitschrift mit dem Artikel beizuziehen. In dem Beitrag wird die Aufsichtspflichtproblematik umfassend dargestellt. Es handelt sich um Urteilsvorstellungen, die auch im Onlinebuch "Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung" - http://www.pflegerechtportal.de - nachlesbar sind.
Gruß
Herbert Kunst
in der Zeitschrift "Kinderkrankenschwester", Nr. 8/2005, Seit 345ff., gibt es einen längeren Artikel von Werner Schell mit dem Titel
"Aufsichtspflichtverletzungen können haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen".
Ich empfehle, diese Zeitschrift mit dem Artikel beizuziehen. In dem Beitrag wird die Aufsichtspflichtproblematik umfassend dargestellt. Es handelt sich um Urteilsvorstellungen, die auch im Onlinebuch "Pflegerecht im Spiegel der Rechtsprechung" - http://www.pflegerechtportal.de - nachlesbar sind.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de