Pflegekassen
Pflegebedürftigkeit neu definieren
Die Pflegekassen wollen ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entwickeln und erproben lassen. Dafür hat die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Pflegekassen eine europaweite Ausschreibung in die Wege geleitet.
15.06.07 - Die Ausschreibung steht im Zusammenhang mit einem bereits im November 2006 gestarteten Modellvorhaben, in dessen Rahmen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriffs entwickelt und ein neues Begutachtungsinstrument erarbeitet und erprobt werden soll. Das Modellvorhaben verfolgt das Ziel, bei der Feststellung des Pflegebedarfs künftig verstärkt auch Aspekte wie soziale Teilhabe und Kommunikation zu berücksichtigen.
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird immer wieder der geltende Begriff der Pflegebedürftigkeit kritisiert. Nach Ansicht der Kritiker sind Defizite bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen vielfach auf diesen zu engen Begriff der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen. Der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, insbesondere bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, werde zu wenig berücksichtigt.
Begriff der Pflegebedürftigkeit soll langfristig überarbeitet werden
Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll der Pflegebedürftigkeitsbegriff mittelfristig überarbeitet werden. Das ausgeschriebene Projekt zur Entwicklung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstrumentes stellt insoweit eine notwendige Vorarbeit für entsprechende Entscheidungen des Gesetzgebers dar.
Bevor dieser aber in Bezug auf die Änderung des geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens eine Entscheidung trifft, müssen Handlungsoptionen erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist auch die Frage zu klären, wie sich die Änderung vor allem finanziell auf die Pflegeversicherung und/oder andere Sozialleistungsbereiche auswirkt.
hh
Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 17.htm?n=1