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Bessere Pflege und Betreuung in Altenheimen

Verfasst: 23.05.2007, 20:30
von Presse
Bessere Pflege und Betreuung in Altenheimen
Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für die Verbesserung der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen in Altenheimen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zugrundeliegende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. In der Eingabe kritisieren die Petenten den Pflegenotstand in Altenheimen und fordern gesetzliche Maßnahmen, um die Qualität der Pflege zu verbessern. Sie kritisieren vor allem, dass die bei Kontrollen aufgedeckten Mängel in Pflegeheimen selbst bei "gefährlicher Pflege" nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden dürfen - noch nicht einmal den Angehörigen der betroffenen Personen gegenüber. Selbst bei schweren Mängeln und der Unfähigkeit, diese abzustellen, müssten diese Pflegeeinrichtungen nicht geschlossen werden. Die Petenten fordern daher eine Gesetzesänderung: Betreiber von Pflegeeinrichtungen mit schweren Qualitätsmängeln sollen öffentlich genannt werden dürfen. Außerdem müssten die Pflegeeinrichtungen zur Abstellung von Mängeln gezwungen werden können.

In der vom Petitionssausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung räumte das BMG ein, dass es "bedauerlicherweise" immer wieder Fälle von Qualitätsmängeln und fehlerhaften Verhalten in Pflegeeinrichtungen gebe. Das BMG habe jedoch keine rechtliche Kompetenz, um in solchen Fällen einzuschreiten. Dies sei vielmehr Aufgabe der zuständigen Organe der Länder (Heimaufsicht) und der Pflegekassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Sofern Anhaltspunkte für Straftaten vorlägen, sei dies Sache der Staatsanwaltschaft. Weiter wies das BMG darauf hin, dass die Heimaufsicht die Einrichtungen grundsätzlich jederzeit und auch unangemeldet überprüfen und bei Mängeln die erforderlichen Maßnahmen ergreifen könne. Das hierfür vorgesehene Instrumentarium reiche von der Beratung und dem Erlass von Anordnungen über das Verbot der Weiterbeschäftigung der Heimleitung oder von Mitarbeitern bis hin zur Untersagung des Heimbetriebs. Eine Vielzahl von Vorschriften regelt zudem die interne und externe Qualitätssicherung in Alten- und Pflegeheimen. Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Qualitätssicherungsgesetz habe die Rechte von Pflegebedürftigen weiter gestärkt und die Anforderungen an die Sicherung der Qualität erhöht. Das BMG vertritt die Auffassung, dass verallgemeinernde Aussagen mit dem Vorwurf, dass die Pflegeversicherung im Anliegen nicht gerecht werde, schwer- und schwerstbedürftige Menschen in unserer Gesellschaft ein menschenwürdigeres Dasein zu ermöglichen, an der Wirklichkeit vorbeigingen. Gerade in den letzten Jahren sei in der interne Qualitätsentwicklung sehr viel geschehen.

Der Petitionssausschuss hält die Forderung nach mehr Transparenz in der Pflege für berechtigt. Die von den Petenten erstrebte "Stigmatisierung" der fehlerhaft handelnden Pflegeeinrichtungen könne jedoch zu einer Demotivierung des engagiert arbeitenden Pflegepersonals führen und sei deshalb fragwürdig. Die Abgeordneten waren der Ansicht, dass die Petition in die weiteren Überlegungen zur Pflegesicherung sofort mit einbezogen werden sollte.

Quelle: Deutscher Bundestag - hib-Meldung138/2007 vom 23.5.2007
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 38/01.html

Pflegemängel öffentlich machen !!!

Verfasst: 28.05.2007, 07:38
von Presse
Petitionsausschuss fordert Pflegemängel öffentlich zu machen.

Berlin / Hollenbach (kobinet) Der Petitionsausschuss setzt sich dafür ein, die Qualität in der stationären Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Petenten haben dazu Gesetzesänderungen eingefordert. ForseA: Noch besser als Heimsituationen zu ändern, ist der schrittweise Abbau stationärer Einrichtungen.

In dieser Woche hat der Petitionsausschuss einstimmig beschlossen, die zugrunde liegende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen. Außerdem solle sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben und den Landesvolksvertretungen zugeleitet werden.

Die Petenten hatten den Pflegenotstand in Altenheimen kritisiert. Selbst gegenüber den Angehörigen von "Heim"-bewohnern gegenüber dürften ermittelte Mängel - nach der derzeitigen Gesetzeslage - nicht veröffentlicht werden. Pflegeeinrichtungen würden sogar bei gefährlicher Pflege und der Unfähigkeit, diese abzustellen, nicht geschlossen. Diesen Missstand solle eine Gesetzesänderung beseitigen.

Nach einer eingeleiteten parlamentarischen Prüfung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einräumt, dass es "bedauerlicherweise" immer wieder Fälle von Qualitätsmängeln und fehlerhaften Verhalten in Pflegeeinrichtungen gebe. Allerdings habe das BMG keine Handlungsbefugnis. Dies sei vielmehr Aufgabe der zuständigen Organe der Länder (Heimaufsicht) und der Pflegekassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Bei Anhaltspunkten für Straftaten wäre der Staatsanwaltschaft zuständig.

Laut BMG gingen "verallgemeinernde Aussagen mit dem Vorwurf, dass die Pflegeversicherung im Anliegen nicht gerecht werde, schwer- und schwerstbedürftige Menschen in unserer Gesellschaft ein menschenwürdigeres Dasein zu ermöglichen, an der Wirklichkeit vorbei. Gerade in den letzten Jahren sei in der internen Qualitätsentwicklung sehr viel geschehen".

Dazu die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, (ForseA e.V.), Elke Bartz:" Es ist gut, dass die Petition nicht einfach 'unter den Tisch gekehrt', sondern weitergeleitet wird. Wenn ich aber in 'Heute im Bundestag' lese, dass die von den Petenten erstrebte angebliche Stigmatisierung der fehlerhaft handelnden Pflegeeinrichtungen zu einer Demotivierung des engagiert arbeitenden Pflegepersonals führen könne und deshalb fragwürdig sei, frage ich mich, ob es sich hier nicht ausschließlich um Lippenbekenntnisse handelt." Die habe es in den vergangenen Jahren mehr als genug gegeben, ohne das sich die Situationen in den "Heimen" grundlegend geändert habe. Schließlich seien die Missstände seit Jahrzehnten bekannt, würden aber immer wieder als "bedauerliche Einzelfälle" abgetan.

Bartz: "'Heime' werden von Rechtswissenschaftlern immer häufiger als rechtsfreie Räume bezeichnet. Sie seien sogar verfassungsrechtlich verboten, da es durchaus Alternativen dazu gibt". Das System "Heim" fördere durch unzählige Faktoren geradezu Pflegefehler, Entrechtung derjenigen, die dazu gezwungen werden, dort zu "leben" und das Ausbrennen des überforderten Personals. "Statt an einem alten, längst überholten System stets nur herumzudoktern, ist es längst an der Zeit, vorhandene Alternativen flächendeckend auszubauen. Kein vernünftig denkender Mensch würde an einem durchgerosteten Auto, dessen Motor bald seinen Geist aufgibt, nagelneue Reifen auf teueren Alufelgen aufziehen. Doch in das 'Schrottsystem Heim' werden jährlich Milliarden investiert", meint Bartz. "Höchste Zeit, dass dieser Schwachsinn ein Ende findet". omp

Quelle: Pressemitteilung vom 27.5.2007
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t