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Kontrolle von Zugängen, Verbänden etc.

Verfasst: 23.05.2007, 10:01
von Kerik
Hallo,
mich würde interessieren ob es eine rechtsgültige Aussage gibt, wie häufig die korrekte Lage von iv.-Zugängen (DTI oder ZVK), Tuben, Thoraxdrainagen usw. kontrolliert werden muss. Wie oft muss das dokumentiert werden? Gibt es einen Unterschied zwischen Intensivstationen und Allgemeinstationen?
Vielen Dank und viele Grüsse,
Kerik

Sorgfaltsfpflicht bestimmt das Handeln!

Verfasst: 23.05.2007, 10:19
von Herbert Kunst
Hallo Kerik,
leider sind viele immer wieder auftauchende Fragen nicht exakt geregelt. Dann muss man sich anhand der üblichen Sorgfalt orientieren (§§ 276, 278 BGB). Es geht also im Zweifel darum festzustellen, was im konkreten Einzelfall nach den medizinischen und pflegewissenschaftlichen Grundsätzen geboten ist. Das kann oftmals nur nach den gegebenen Umständen (Schwere der Krankheit, Erforderlichkeit bestimmter Aufsichtsmaßnahmen usw.) entschieden werden. Soweit oftmals Kontrollen und Nachschauen erfolgen (müssen), muss ggf. auch per Wichtigkeit dokumentiert werden. Eventuell müssen Weisungen der vorgesetzten Dienstkräfte (im ärztlichen oder pflegerischen Bereich) eingeholt werrden. Siehe auch einige Diskussionen unter
viewtopic.php?t=3559&highlight=sorgfaltspflicht
Es wäre u.U. wichtig zu wissen, welche Fallkonstallation Anlass zur Fragestellung gegeben hat.
Gruß
Herbert Kunst