Bewohner noch richtig eingestuft?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Vincentz.net

Bewohner noch richtig eingestuft?

Beitrag von Vincentz.net » 10.05.2007, 08:05

ALTENHEIM-Rechtsrat: Die Gesundheitsreform ist in Kraft - Sind Ihre Bewohner jetzt noch richtig eingestuft?

Die praktischste und für die Versicherten in der sozialen Pflegeversicherung auch nützlichste neue Regelung durch das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz ist die nun mögliche "Doppelleistung" von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Hinblick auf die sog. verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen. Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind nach dem neuen § 15 Abs. 3 SGB XI Maßnahmen der Behandlungspflege, bei denen der behandlungspflegerische Hilfebedarf untrennbarer Bestandteil einer Verrichtung der Grundpflege nach § 14 Abs. 4 SGB XI (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) ist oder mit einer solchen Verrichtung notwendig in einem unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht. Da diese Einstufungsvorschrift auch für Bewohner in stationären Einrichtungen gilt, wird bei der Einstufung der Bewohnerinnen und Bewohner der Zeitaufwand für diese speziellen Leistungen mitgezählt.
Aber Achtung: Bei der Einstufung in eine der drei Pflegestufen wird nicht jede Verrichtung der Behandlungspflege - also Medikamentengabe, Anlegen von Verbänden u. a. - mitgezählt, sondern nur die "verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen".

Was genau man sich darunter vorzustellen hat, soll der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie regeln.
Der Rat für die Praxis: Verrichtungsbezogene krankenspezifische Pflegemaßnahmen werden nun bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit angerechnet. Diese sind:
- An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe ab Klasse 2,
- eine oro/tracheale Sekretabsaugung,
- das Einreiben mit Dermatika,
- die Verabreichung eines Klistiers, eines Einlaufs,
- die Einmalkatheterisierung,
- das Wechseln einer Sprechkanüle gegen eine Dauerkanüle bei einem Tracheostomapatienten zur Ermöglichung des Schluckens,
- Maßnahmen zur Sekretelimination bei Mukoviszidose oder Erkrankungen mit vergleichbarem Hilfebedarf. (Vgl. BT-Drucks. 16/3100, S. 301) (Quelle: ALTENHEIM, 5/2997, Rubrik Rechtsrat -betreut von Ronald Richter, Rechtsanwalt in Hamburg.)

http://www.vincentz.net/altenheim/
Quelle: VINCENTZ.NET NEWSLETTER vom 8.5.2007
Text wird mit freundlicher Genehmigung vom 9.5.2007 vorgestellt
Vincentz Network
Tel.: +49 511 99 10-117
Fax: +49 511 99 10-196
patricia.ritter@vincentz.net
http://www.vincentz.net

Antworten