Leitung eines ambulanten Pflegedienstes - Qualifikation einer Alterpflegerin
Zu den Anforderungen an die Leitung eines ambulanten Krankenpflegedienstes in Hamburg hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 4/06 - geäußert. Danach müssen Krankenkassen keinen ambulanten Pflegedienst anerkennen, der von einer Altenpflegerin mit zweijähriger Ausbildung geleitet wird.
Quelle: Pressemitteilung des BSG vom 12.12.2006
http://www.lexisnexis.de/aktuelles/1088 ... tsprechung
Näheres zum Urteil unter
http://www.rechtstipps.net/entscheidung ... nstes.html
Leitung eines ambulanten Pflegedienstes - Eignung?
Moderator: WernerSchell