"Du" - in der Pflege?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Inge Dolfen

"Du" - in der Pflege?

Beitrag von Inge Dolfen » 05.01.2007, 08:12

Hallo Experten,
es wird immer wieder mal zu diesem Thema diskutiert. Dabei werden vielfach Auffassungen vertreten, die das "DU" als gut und richtig einstufen. Dabei geht es besonders um die Heimpflege.
Wie wird das "Duzen" hier eingeschätzt?
Viele Grüße
Inge Dolfen

Herbert Kunst
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Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

"Du" ohne ausdrückliche Billigung ist Gewalt

Beitrag von Herbert Kunst » 05.01.2007, 12:54

Hallo Inge,

das unabgesprochene, nicht vereinbarte, Duzen in der Pflege ist sicherlich unzulässig, rechtswidrig - ein Teil von Gewalt in der Pflege.
Duzen in der Pflege kann nur dann vertretbar sein, wenn der Betroffene dies kraft freier Selbstbestimmung ausdrücklich zulässt.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen Mitarbeitern per Weisung das unzulässige Duzen ausdrücklich zu untersagen!

Gruß
Herbert Kunst

Siehe auch
Gewalt in Pflege und Betreuung
http://217.110.205.153/private/aktuell/artikel8712.htm
Faltblatt abrufbar unter
http://217.110.205.153/private/aktuell/ ... 0Flyer.pdf
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Bitte kein "Du" in der Pflege!

Beitrag von Rob Hüser » 05.01.2007, 19:09

Hallo,
meine Meinung: Das "Du" in der Pflege ist oftmals ein Ausdruck der Missachtung und sollte daher generell unterbleiben. Mit billigenden Erklärungen von pflegebedürftigen Menschen muss man zurückhaltend umgehen; immerhin sind diese Personen in einem besonderen (totalen) Abhängigkeitsverhältnis.
Es mag von diesen Prinzipien Ausnahmen geben - die müssten aber im Zweifel gut begründet werden. Träger von Pflegeeinrichtungen sind m.E. in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass diesen Grundsätzen im Interesse der pflegebedürftigen Menschen entsprochen wird.
MfG
Rob Hüser

H.P.

"Du" ist Gewaltanwendung und gehört sich nicht

Beitrag von H.P. » 06.01.2007, 08:39

"DU" in der Pflege wird als eine Form der Gewaltausübung beschrieben und muss daher außer Betracht bleiben. Die Träger von Pflegeeinrichtungen müssen ggf. einschreiten, wenn gegen diese Regel des Miteinanders verstoßen wird.
Pflegekräfte sammeln gerne alle möglichen Erklärungen, weshalb sie einen Heimbewohner duzen. Vieles ist an den Haaren herbeigezogen.
Daher bleibt nur eine Konsequenz: Duzen generell unterlassen!

H.P.

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