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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

Verfasst: 14.12.2006, 08:25
von Presse
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und empfiehlt Ratifizierung

14.12.2006 - 07:06 Uhr Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die UN-Generalversammlung begrüßt. "Diese Konvention bedeutet eine wichtige Ergänzung des bestehenden Menschenrechtsschutzsystems", würdigte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das neue Menschenrechtsinstrument. Sie bedeute die Abkehr von einer Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite gerichtet sei. "In keiner internationalen Konvention kommt der rechtsgestützte Empowerment-Ansatz so prägnant zum Tragen wie hier", erklärte Bielefeldt.

Der Menschenrechtsexperte betonte, dass die UN-Behindertenkonvention die menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen der Staaten im Blick auf die spezifischen Lebenslagen von Behinderten in aller Welt konkretisiere und präzisiere. Sie biete ausdrücklich Schutz in Situationen von Mehrfachdiskrimierung, denen insbesondere behinderte Frauen und Mädchen immer wieder ausgesetzt seien. Beachtung verdiene zudem die Akzentsetzung der Konvention auf die individuelle Autonomie der Menschen mit Behinderung. Bielefeldt: "Die Konvention erhebt den Anspruch auf eine freiheitliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft."

Bielefeldt würdigte außerdem die positive Rolle der Bundesregierung und der deutschen Nichtregierungsorganisationen im Entstehungsprozess der Konvention. Das Institut empfahl der Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos ratifizieren.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit der Resolution vom 13. Dezember 2006 den Text der Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Ratifikation freigeben. Der Konventionsentwurf ist im Rahmen des dafür eingerichteten "Ad-hoc-Ausschusses" zwischen 2002 und August 2006 auf der internationalen Ebene erarbeitet worden. Mit der Annahme durch die Generalversammlung können Staaten die Konvention nunmehr zeichnen und ratifizieren. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.

Der Konventionstext im Wortlaut:
http://www.un.org/disabilities/convention/index.shtml

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2006
http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... maid=51271

UN-Konvention ist Meilenstein für behinderte Menschen

Verfasst: 14.12.2006, 08:34
von Presse
SoVD: UN-Konvention ist Meilenstein für behinderte Menschen

Zur Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen durch die UN-Generalversammlung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, die am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden ist, ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für 650 Millionen behinderte Menschen weltweit ist die UN-Konvention ein großer Fortschritt. Wir hoffen, dass die UN-Konvention dazu beiträgt, die Lebenssituation behinderter Menschen weltweit zu verbessern."

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern. Diskriminierende Gesetze und Barrieren sind abzubauen. Ziel ist, behinderten Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen muss noch von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden. Aus Sicht des SoVD ist eine zügige Unterzeichnung und Ratifizierung anzustreben, damit das Vertragswerk so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

Hervorzuheben ist, dass die Rechte behinderter Frauen umfassend berücksichtigt werden. Die Vertragsstaaten sind gefordert, besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen zu unternehmen. Hierfür hatte sich der SoVD während der Verhandlungen um den Konventionstext in New York verstärkt eingesetzt. Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes Monitoring-System die Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.

Besonders erfreulich ist, dass im Konventionstext eine Fußnote gestrichen wurde, die die Wirkung der Konvention in Russland, China und arabischen Ländern eingeschränkt hätte. Daher kann die UN-Konvention uneingeschränkt als großer Durchbruch für behinderte Menschen gefeiert werden.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2006
http://www.sovd.de/1057.0.html

Rechte behinderter Menschen werden weltweit gestärkt

Verfasst: 14.12.2006, 11:58
von Presse
Rechte behinderter Menschen werden weltweit gestärkt - UN-Generalversammlung verabschiedet Konvention

Zur Verabschiedung einer Konvention über die Rechte behinderter Menschen durch die Vereinten Nationen am gestrigen Mittwoch in New York erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Am gestrigen Mittwoch, 13. Dezember 2007, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Deutschland hat sich von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen aktiv an den Verhandlungen beteiligt und die Verhandlungsposition der Europäischen Union maßgeblich beeinflusst. Ein Schwerpunkt war dabei das Anliegen, besonders auch Frauen mit Behinderungen in der Konvention zu berücksichtigen. Damit hat sich Deutschland innerhalb der Staatengemeinschaft Anerkennung erworben.

Mit der Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen soll weltweit die Chancengleichheit behinderter Menschen gefördert und ihre Diskriminierung unterbunden werden. Mit der Konvention liegt erstmals ein Dokument vor, das international Fragen der Behinderung nicht nur aus einer sozialrechtlichen, sondern auch aus einer menschenrechtlichen Perspektive behandelt. Behinderung wird in der Konvention nicht nur im Kontext von Prävention, Rehabilitation und sozialer Sicherheit gesehen. In erster Linie macht die Konvention deutlich, dass die Menschenrechte nicht teilbar sind. Das Recht auf Leben und Arbeit sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben spiegeln sich daher in der Konvention genauso wider wie Regelungen zur Chancengleichheit und Barrierefreiheit.

Weltweit gibt es über 600 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Zum Vergleich: Die Europäische Union hat insgesamt 461 Millionen Einwohner. Behinderte Menschen repräsentieren einen großen Teil der Weltbevölkerung. Sie müssen stärker als bisher als Personen angesehen werden, die gleichwertig am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu leistet die Konvention ein wichtigen Beitrag.

Die Konvention steht nun den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation offen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Rubrik "Teilhabe behinderter Menschen" unter "Internationales". Den Konventionstext finden Sie auf der Internetseite der Vereinten Nationen unter http://www.un.org/esa/socdev/enable/.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.12.2006
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation ... 77614.html

Unterschriftenaktion zur UN-Konvention jetzt auch online

Verfasst: 28.11.2007, 14:50
von Service
Unterschriftenaktion zur UN-Konvention jetzt auch online

Die UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen ist am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Im Rahmen des Gesellschafter-Projekts startete dazu am 5. Mai eine Unterschriftensammlung, mit der die Bundesregierung gedrängt werden soll, die UN-Konvention möglichst schnell zu ratifizieren. Bis März 2008 kann man sich jetzt auch online an der Unterschriftenaktion beteiligen. ´
Ihre Stimme können Sie abgeben unter:
http://diegesellschafter.de/aktion/5mai ... ention.php

Quelle: Pressemitteilung vom 28.11.2007
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Telefon 06421/491-0, Fax, -167,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de

UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Verfasst: 21.01.2009, 15:35
von Presse
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zügig umsetzen - Behindertenbeauftragte startet Informationskampagne "alle inklusive!"

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist weltweit das erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen. Mit der Ratifikation der Konvention durch Bundestag und Bundesrat ist der Weg nun frei für die Umsetzung in Deutschland. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, startet aus diesem Anlass die Informationskampagne "alle inklusive!". In bundesweit acht Fachkonferenzen informiert sie gemeinsam mit den Behindertenverbänden im Deutschen Behindertenrat über die UN-Konvention.

Am 29. Januar fällt am Dienstsitz der Behindertenbeauftragten im Kleisthaus in Berlin der offizielle Startschuss zu "alle inklusive!". Den Auftakt bildet eine Veranstaltung zum Thema "Inklusive Bildung", an der neben der Behindertenbeauftragten auch Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales, teilnimmt. Individuelle Förderung und Zugang zu Regelschulen stehen dabei im Zentrum der Diskussion. Denn lernen im EU-Durchschnitt etwa 80 Prozent der Kinder mit Behinderung an Regelschulen, so sind es in Deutschland gerade einmal 15 Prozent.

Unabhängig von gesetzgeberischen Maßnahmen, die notwendig sind, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, setzt das UN-Übereinkommen auf ein gesellschaftliches Umdenken. Wurden Menschen mit Behinderung bislang nach "Defiziten" betrachtet, so würdigt die Konvention die Vielfalt der Menschen. "Wir lösen uns vom reinen Fürsorgegedanken hin zu einem selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderung", so Evers-Meyer. Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen, in Deutschland sind es etwa 8 Millionen.

Die Termine und Themen der Fachkonferenzen: 29. Januar 2009, Berlin (Bildung), 12. Februar 2009, München (Gesundheitspolitik), 20. Februar 2009, Chemnitz (Gleichstellungspolitik), 25. Februar 2009, Osnabrück (Freiheits- und Schutzrechte), 27. Februar 2009, Köln (Rehabilitation und berufliche Teilhabe), 9. März 2009, Frankfurt am Main (Politik für Frauen mit Behinderungen), 18. März 2009, Mainz (Barrierefreiheit), 28. März 2009, Kiel (Selbstbestimmtes Leben)

Weitere Informationen zur Kampagne und zum Programm unter: http://www.behindertenbeauftragte.de/alle-inklusive

Quelle: Pressemitteilung vom 21.1.2009
Kontakt und Information:
Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
11017 Berlin
Tel.: 03018 527-2869
Fax: 03018 527-1803
E-Mail: Sigrid.Arnade@bmas.bund.de
Pressekontakt "alle inklusive!":
crossrelations GmbH (GPRA)
Christina Marx
Tel.: 0211-882736-10

Eingliederungshilfe und Pflege

Verfasst: 29.09.2010, 06:09
von Presse
Klaus Lachwitz: Impulse und Vorgaben der UN-Behinderten- rechtskonvention für das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_ ... ention.php

Der Beitrag des Bundesgeschäftsführers der Lebenshilfe Klaus Lachwitz geht der Frage nach, ob sich aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Impulse für eine Neuregelung des Verhältnisses der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – SGB XII) zu den Leistungen der Pflege nach dem SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und nach Maßgabe der §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege) ergeben.

Quelle: Mitteilung vom 28.09.2010
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.