Fixiergurt für geistig Behinderte

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Fixiergurt für geistig Behinderte

Beitrag von Vincentz.Net Newsletter » 05.12.2006, 08:57

ALTENHEIM-Rechtsforum:
Fixiergurt für geistig Behinderte - Krankenkasse muss nicht zahlen

Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 4. 7. 2006, Az.: S 8 KR 208/05
Fixiergurte für hochgradig geistig Behinderte gehören in die Vorhaltepflicht der Heime.
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass das Segufix-Bandagensystem zur Bett- bzw. Rollstuhl-Fixierung einer hochgradig geistig Behinderten im Pflegeheim kein Hilfsmittel im Sinne des § 34 SGB V darstellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der das erkennende Gericht folgt, ist die Abgrenzung der Leistungsverpflichtung in Pflegeheimen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Hilfsmittelversorgung einerseits und der Vorhaltepflicht des Heimträgers andererseits danach zu treffen, ob noch eine Krankenbehandlung und ein Behinderungsausgleich im Sinne medizinischer Rehabilitation stattfindet oder ob überwiegend die Pflege im Vordergrund steht.
Da der Pflegeheimbewohnerin auf Grund ihrer hochgradigen geistigen Behinderung eine Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht mehr möglich ist, steht bei dem Fixierungsgurt die Pflege im Vordergrund. Mangels möglicher selbstbestimmter Lebensführung kann dem Zweck einer Hilfsmittelversorgung, der medizinischen Rehabilitation, nicht mehr genügt werden. (Quelle: ALTENHEIM 12/2006, Rubrik: Rechtsforum, Fundstelle: Gerichtsakten)
Tipp: Dieses Urteil finden Sie zum Herunterladen in der Urteiledatenbank JudiCare im Vincentz.Net unter: http://www.vincentz.net/urteile/ So finden Sie das Urteil: Einfach im entsprechenden Feld das Aktenzeichen: S 8 KR 208/05 eintragen und den Suche-Button klicken.

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Quelle: V I N C E N T Z . N E T N E W S L E T T E R
5.12.2006

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