Gericht stärkt Rechte von Angehörigen
Verfasst: 01.12.2006, 08:14
Gericht stärkt Rechte von Angehörigen
Beschluß des OLG Frankfurt
FRANKFURT/MAIN (dpa). Eine Frau, die bei ihrer Mutter die Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen verweigert, ist als deren Betreuerin nicht grundsätzlich ungeeignet.
Entscheidend ist vielmehr, ob das Nein zu lebensverlängernden Maßnahmen dem Willen der Mutter entspricht und ob die Tochter damit deren Wünsche respektiert. Das geht aus einem in der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" veröffentlichten Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.
....
Beschluß des OLG Frankfurt: Az.: 20 W 52/06
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/1 ... tik/pflege
Beschluß des OLG Frankfurt
FRANKFURT/MAIN (dpa). Eine Frau, die bei ihrer Mutter die Zustimmung zu lebensverlängernden Maßnahmen verweigert, ist als deren Betreuerin nicht grundsätzlich ungeeignet.
Entscheidend ist vielmehr, ob das Nein zu lebensverlängernden Maßnahmen dem Willen der Mutter entspricht und ob die Tochter damit deren Wünsche respektiert. Das geht aus einem in der Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift" veröffentlichten Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.
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Beschluß des OLG Frankfurt: Az.: 20 W 52/06
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