Niedersachsen erprobt neue Verfahren - Heime abgestimmt prüfen
Pflegeheime in Niedersachsen sollen von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Ein neues Prüfverfahren wird seit dem 1. 10. 2006 modellhaft in fünf Kommunen getestet.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Niedersachsen (MDKN) und die kommunalen Aufsichtsbehörden sollen sich besser miteinander abstimmen, um Doppelprüfungen zu vermeiden.
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen sowie dem MDKN hat das Sozialministerium eine Empfehlung erarbeitet. Die Ziele: Bürokratieabbau, bessere Zusammenarbeit zwischen den sieben Prüfteams des MDKN und den insgesamt 53 kommunalen Heimaufsichtsbehörden. Außerdem sollen die Pflegeheime von den prüfungsbedingten Einschränkungen des Tagesablaufs entlastet werden. MDK und Heimaufsichtsbehörden sollen weiterhin rechtlich eigenständig und eigenverantwortlich bleiben. Nach der Probephase in den Modellkommunen soll das neue Verfahren als dauerhaftes Regelverfahren eingeführt werden.
Die Empfehlung sieht vor, dass MDK und Heimaufsicht arbeitsteilig vorgehen: Der MDK prüft schwerpunktmäßig die Ergebnis- und Prozessqualität, die Heimaufsicht konzentriert sich auf die Struktur- und Prozessqualität. Werden Mängel festgestellt, so sollen MDK und Heimaufsicht sich gegenseitig informieren. Sowohl bei gemeinsamen als auch bei nur von der einen oder der anderen Prüfinstanz durchgeführten Prüfungen sollen die Prüfergebnisse wechselseitig anerkannt werden. Mit aufeinander abgestimmten Prüfinstrumenten wolle man erreichen, dass sich die Prüfergenisse der verschiedenen Prüfinstanzen besser vergleichen lassen und sich die Sichtweisen von MDKN und Heimaufsicht vereinheitlichen. Den Heimaufsichten wird dazu empfohlen, sich weitestgehend an dem Prüfinstrumentarium des MDK zu orientieren.
Festgestellte Mängel bzw. Art und Zeitraum ihrer Beseitigung durch den Heimträger sollen möglichst direkt nach der Prüfung mitgeteilt werden. Sofern MDK und Heimaufsicht einzeln oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten prüfen, soll (bevor die gesetzlich bestimmten formellen Verfahren eingeleitet werden) noch eine Abstimmung herbeigeführt werden – mit dem Ziel, sich zu einigen.
Der MDK begutachtet die Strukturqualität nur eingeschränkt bezüglich der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR). Die Ergebnisqualität wiederum prüft der MDK insbesondere im Hinblick auf die Pflege, die Ernährung, die soziale Betreuung und den Einsatz von Hilfsmitteln. Die Heimaufsicht soll sich wiederum die Prüfgegenstände nach dem Heimgesetz ansehen, die über diejenigen nach SGB XI hinausgehen (u. a. Hauswirtschaftliche Versorgung, Infektionsschutz und Hygiene, Arzneimittel, Heimverträge).
Näheres unter: http://http://cdl.niedersachsen.de/blob ... 89_L20.pdf
Heime abgestimmt prüfen
Moderator: WernerSchell