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Pflegedienste können bundesweit arbeiten

Verfasst: 07.08.2006, 06:44
von Herbert Kunst
Pflegedienste können bundesweit arbeiten

Zur Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs
siehe
Urteil des BUNDESSOZIALGERICHTS vom 24.5.2006 - B 3 P 1/05 R -
Fundstelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=4&anz=83

Siehe auch den Bericht in CAREkonret vom 4.8.2006, Seite 9