Behandlungspflege - ohne Krankenpflegehilfe?
Verfasst: 28.07.2006, 20:43
Guten Tag! an das W.Schell Pfl.Team.
Auch wenn das Thema inzwischen schon einen Bart hat und ich in Eurem Forum schon alle Beiträge über dieses Thema nahezu "gefressen" habe, würde ich doch gerne wissen, ob sich mein Arbeitgeber korrekt verhält, oder doch nur einfach " feige " ist.
Vorab die Darstellung des Sachverhalt`s.
Ich bin 45 Jahre alt und habe meine Ausbildung zur KPH 1978 beendet. In meiner jetzigen Anstellung in einer Einrichtung für Blinde u. Sehbehinderte vornehmlich alte Menschen, gibt es desweiteren 4 Wohneinheiten mit Mehrfachbehinderten Jugendlichen u. Erwachsenen. Auf einer dieser Gruppen bin ich seit 16 Jahren tätig. Wie wir nun alle wissen, wurde den Pflegehelfern und auch den 1 jährig Examinierten , die ausübung der med. Behandlungspflege vor geraumer Zeit aberkannt. " Ich hatte immer viel Freude an dieser Tätigkeit", konnte mich aber im laufe der Zeit damit abfinden es nicht mehr tuen zudürfen, wenn wie ich finde, diese Regelung jeglicher "Logik" entbehrt. Meine Einrichtung arbeitet nach § XI, nach dem Pflegeleitbild der M.Krowinkel. Diese neue Regelung das nur noch Pflegefachkräfte die med. Behandlungspflege ausführen darf, nimt mein Arbeitgeber sehr ernst, was ich auch durchaus löblich finde, man will ja keinen Ärger mit dem MDK haben! Was ich jedoch nicht verstehe und da findet auch kein Weg herein, die Erzieher als Fachkraft ohne jeglicher Kenntnis von Arzneimittellehre dürfen die med. Behandlungspflege ( nur in den Behinderten Gruppen) ausführen.
Ich als KPH, hatte Arzneimittellehre, darf es nicht! Der Grund, ich habe keine 3 jährige Ausbildung in der Pflege.
Wenn alle 3 jährig Ausgebildeten die Behandlungspflege machen dürfen, nur weil Sie einen Beruf in 3 Jahren erlernt haben, dann kann der Bäcker von gegenüber das ja dann auch tuen! Oder liege ich da so falsch?
Meine Anregung in einer klar definierten Dienstanweisung, mein handeln in der Behandlungspflege zudokumentieren, damit wir Dienstpläne einfacher gestalten können( wichtig für die Urlaubszeit und der Abwesenheit der kranken Kollegen) wird von allen Seiten abgeschmettert.
Man sagt mir wörtlich, das Eisen wäre zu heiß!- Kommen Sie wieder wenn es eine klare regelung zu diesem Thema gibt und DAS so glaube ich, wird wohl nie der Fall sein!
Wollte damit mal kund tuen das der "Unsinn", welcher am grünen Tisch zusammengebraut wird, greift und unsere Arbeit damit nicht leichter sondern erst recht erschwert wird.
Danke für`s zuhören!
MfG Sabine B
Auch wenn das Thema inzwischen schon einen Bart hat und ich in Eurem Forum schon alle Beiträge über dieses Thema nahezu "gefressen" habe, würde ich doch gerne wissen, ob sich mein Arbeitgeber korrekt verhält, oder doch nur einfach " feige " ist.
Vorab die Darstellung des Sachverhalt`s.
Ich bin 45 Jahre alt und habe meine Ausbildung zur KPH 1978 beendet. In meiner jetzigen Anstellung in einer Einrichtung für Blinde u. Sehbehinderte vornehmlich alte Menschen, gibt es desweiteren 4 Wohneinheiten mit Mehrfachbehinderten Jugendlichen u. Erwachsenen. Auf einer dieser Gruppen bin ich seit 16 Jahren tätig. Wie wir nun alle wissen, wurde den Pflegehelfern und auch den 1 jährig Examinierten , die ausübung der med. Behandlungspflege vor geraumer Zeit aberkannt. " Ich hatte immer viel Freude an dieser Tätigkeit", konnte mich aber im laufe der Zeit damit abfinden es nicht mehr tuen zudürfen, wenn wie ich finde, diese Regelung jeglicher "Logik" entbehrt. Meine Einrichtung arbeitet nach § XI, nach dem Pflegeleitbild der M.Krowinkel. Diese neue Regelung das nur noch Pflegefachkräfte die med. Behandlungspflege ausführen darf, nimt mein Arbeitgeber sehr ernst, was ich auch durchaus löblich finde, man will ja keinen Ärger mit dem MDK haben! Was ich jedoch nicht verstehe und da findet auch kein Weg herein, die Erzieher als Fachkraft ohne jeglicher Kenntnis von Arzneimittellehre dürfen die med. Behandlungspflege ( nur in den Behinderten Gruppen) ausführen.
Ich als KPH, hatte Arzneimittellehre, darf es nicht! Der Grund, ich habe keine 3 jährige Ausbildung in der Pflege.
Wenn alle 3 jährig Ausgebildeten die Behandlungspflege machen dürfen, nur weil Sie einen Beruf in 3 Jahren erlernt haben, dann kann der Bäcker von gegenüber das ja dann auch tuen! Oder liege ich da so falsch?
Meine Anregung in einer klar definierten Dienstanweisung, mein handeln in der Behandlungspflege zudokumentieren, damit wir Dienstpläne einfacher gestalten können( wichtig für die Urlaubszeit und der Abwesenheit der kranken Kollegen) wird von allen Seiten abgeschmettert.
Man sagt mir wörtlich, das Eisen wäre zu heiß!- Kommen Sie wieder wenn es eine klare regelung zu diesem Thema gibt und DAS so glaube ich, wird wohl nie der Fall sein!
Wollte damit mal kund tuen das der "Unsinn", welcher am grünen Tisch zusammengebraut wird, greift und unsere Arbeit damit nicht leichter sondern erst recht erschwert wird.
Danke für`s zuhören!
MfG Sabine B