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Pflegedienst kann frei gewählt werden

Verfasst: 20.07.2006, 06:44
von Ärzte Zeitung
Pflegedienst kann frei gewählt werden

KASSEL (mwo). Pflegebedürftige können jeden in Deutschland zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Mit diesem nun schriftlich zugestellten Urteil stärkte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Wahlfreiheit der Versicherten und gleichzeitig auch den Wettbewerb der Anbieter.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 3 P 1/05 R

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