Pflegedienst kann frei gewählt werden
Verfasst: 20.07.2006, 06:44
Pflegedienst kann frei gewählt werden
KASSEL (mwo). Pflegebedürftige können jeden in Deutschland zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Mit diesem nun schriftlich zugestellten Urteil stärkte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Wahlfreiheit der Versicherten und gleichzeitig auch den Wettbewerb der Anbieter.
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Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 3 P 1/05 R
…
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... tik/pflege
KASSEL (mwo). Pflegebedürftige können jeden in Deutschland zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Mit diesem nun schriftlich zugestellten Urteil stärkte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Wahlfreiheit der Versicherten und gleichzeitig auch den Wettbewerb der Anbieter.
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Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 3 P 1/05 R
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