Pflege eines Wachkomapatienten gesichert
Verfasst: 03.07.2006, 06:59
Ambulante pflegerische Versorgung eines Neusser Wachkomapatienten konnte gesichert werden!
Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV e.V.) wurde am 17.06.2006, nachdem die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) den Verband am gleichen Tag in einem Beitrag mit dem Titel „Ratgeber in allen Fragen der Pflege“ vorgestellt hatte, um Hilfe gebeten, weil ein Pflegedienst einem Neusser Wachkomapatienten, vertreten durch seine als Rechtliche Betreuerin eingesetzte Ehefrau, die pflegerische Versorgung zum 30.6.2006 aufgekündigt hatte. Als Grund für die Kündigung wurde genannt, der Transfer des Patienten vom Pflegebett in den Rollstuhl und zurück, der einen Bruchteil der von der Ehefrau geleisteten Pflege ausmachte, sei für die Pflegekräfte zu schwierig – eine berufsethisch und rechtlich völlig unhaltbare Argumentation. Später wurden angebliche finanzielle Probleme nachgeschoben – ebenfalls nicht nachvollziehbar.
In mehreren Gesprächen mit den Vertretern des ambulanten Pflegedienstes und der zuständigen Pflegekasse konnte der Pflege-SHV e.V. erreichen, dass der ambulante Pflegedienst die Zusage aussprach, die Versorgung des Wachkomapatienten über den 30.06.2006 hinaus fortzusetzen. Damit konnten weitere Auseinandersetzungen vermieden werden. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung war vorbereitet, ein kompetenter Rechtsanwalt konnte vom Pflege-SHV e.V. für eine eventuelle prozessuale Vertretung gewonnen werden.
Seitens des Verbandes kann bestätigt werden, dass sich die Vertreter von Pflegedienst und Pflegekasse den vorgetragenen Argumenten nicht versagen konnten und letztlich in kooperativer Art und Weise für eine gütliche Regelung der Versorgungssituation eingetreten sind. Die uneingeschränkte Fortsetzung der Transferleistungen beim Neusser Wachkomapatienten wurde am 29.06.2006, sozusagen „vor Toresschluss“, gesichert. Dass dabei der Einsatz des Pflege-SHV e.V. maßgeblich war, sollte - bei aller Bescheidenheit – nicht unerwähnt bleiben.
Der Pflege-SHV e.V. hat damit erneut unter Beweis gestellt, dass er nicht nur Forderungen erhebt und mit Statements an die Öffentlichkeit herantritt, sondern sich auch tatsächlich kümmert!
Wer den Pflege-SHV e.V. bei diesem ehrenamtlichen Einsatz für hilfe- und pflegebedürftige Menschen unterstützen möchte, kann dies durch eine einmalige Spende oder durch eine Mitgliedschaft (mit einem jährlichen Beitrag von nur 24,00 Euro) tun. Für weitere Informationen stehen die Verbandsvertreter zur Verfügung.
Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (Pflege-SHV e.V.) wurde am 17.06.2006, nachdem die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) den Verband am gleichen Tag in einem Beitrag mit dem Titel „Ratgeber in allen Fragen der Pflege“ vorgestellt hatte, um Hilfe gebeten, weil ein Pflegedienst einem Neusser Wachkomapatienten, vertreten durch seine als Rechtliche Betreuerin eingesetzte Ehefrau, die pflegerische Versorgung zum 30.6.2006 aufgekündigt hatte. Als Grund für die Kündigung wurde genannt, der Transfer des Patienten vom Pflegebett in den Rollstuhl und zurück, der einen Bruchteil der von der Ehefrau geleisteten Pflege ausmachte, sei für die Pflegekräfte zu schwierig – eine berufsethisch und rechtlich völlig unhaltbare Argumentation. Später wurden angebliche finanzielle Probleme nachgeschoben – ebenfalls nicht nachvollziehbar.
In mehreren Gesprächen mit den Vertretern des ambulanten Pflegedienstes und der zuständigen Pflegekasse konnte der Pflege-SHV e.V. erreichen, dass der ambulante Pflegedienst die Zusage aussprach, die Versorgung des Wachkomapatienten über den 30.06.2006 hinaus fortzusetzen. Damit konnten weitere Auseinandersetzungen vermieden werden. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung war vorbereitet, ein kompetenter Rechtsanwalt konnte vom Pflege-SHV e.V. für eine eventuelle prozessuale Vertretung gewonnen werden.
Seitens des Verbandes kann bestätigt werden, dass sich die Vertreter von Pflegedienst und Pflegekasse den vorgetragenen Argumenten nicht versagen konnten und letztlich in kooperativer Art und Weise für eine gütliche Regelung der Versorgungssituation eingetreten sind. Die uneingeschränkte Fortsetzung der Transferleistungen beim Neusser Wachkomapatienten wurde am 29.06.2006, sozusagen „vor Toresschluss“, gesichert. Dass dabei der Einsatz des Pflege-SHV e.V. maßgeblich war, sollte - bei aller Bescheidenheit – nicht unerwähnt bleiben.
Der Pflege-SHV e.V. hat damit erneut unter Beweis gestellt, dass er nicht nur Forderungen erhebt und mit Statements an die Öffentlichkeit herantritt, sondern sich auch tatsächlich kümmert!
Wer den Pflege-SHV e.V. bei diesem ehrenamtlichen Einsatz für hilfe- und pflegebedürftige Menschen unterstützen möchte, kann dies durch eine einmalige Spende oder durch eine Mitgliedschaft (mit einem jährlichen Beitrag von nur 24,00 Euro) tun. Für weitere Informationen stehen die Verbandsvertreter zur Verfügung.