Alzheimer-Patient verbrüht - Schadensersatz!
Verfasst: 20.03.2006, 07:04
Alzheimer-Patient verbrüht - Seniorenheim muss für Behandlung zahlen
Ein Seniorenzentrum am Tegernsee muss für über 66.000 Euro Behandlungskosten eines Alzheimer-Patienten aufkommen, der sich im April 2003 mit heißem Wasser verbrüht hatte. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Schadensersatzprozss. Das OLG München begründete seine Entscheidung mit der Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Heimleitung. Diese hätte mit solchen Vorfällen rechnen müssen und Vorsorge treffen können, z.B. durch Installation von Temperaturreglern.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 23.02.2006 - 8 U 4897/05 -
Ein Seniorenzentrum am Tegernsee muss für über 66.000 Euro Behandlungskosten eines Alzheimer-Patienten aufkommen, der sich im April 2003 mit heißem Wasser verbrüht hatte. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Schadensersatzprozss. Das OLG München begründete seine Entscheidung mit der Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Heimleitung. Diese hätte mit solchen Vorfällen rechnen müssen und Vorsorge treffen können, z.B. durch Installation von Temperaturreglern.
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 23.02.2006 - 8 U 4897/05 -