Privatgeheimnisse, Dokumentationspflicht ....
Verfasst: 20.03.2006, 07:00
Privatgeheimnisse, Dokumentationspflicht und Urkundenfälschung in der Pflege
Von Johannes Eiken
Pflegende sind täglich in sehr engem Kontakt mit anderen Personen. Häufig bekommen sie dabei Einblicke in intime Bereiche derer, die sie pflegen. Wie geht man mit dem, was man als Pflegekraft von den zu Pflegenden Menschen erfährt richtig um? Was muss man in diesem Zusammenhang dokumentieren und wann darf man keinesfalls sein Wissen weitergeben? Darf man Inhalte von Schreiben Dritter ändern, ohne diese Veränderung kenntlich zu machen? Die Antwort auf diese Fragen scheint nicht immer ganz klar zu sein. Orientierung ist aber, wie bei anderen Problemen in der Pflege, stets das Selbstbestimmungsrecht des zu betreuenden Menschen. Papier ist zwar geduldig, die hier kurz angesprochenen Delikte sind aber keinesfalls Bagatelldelikte.
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Weiter unter
http://www.dbva.de/254.0.html
Von Johannes Eiken
Pflegende sind täglich in sehr engem Kontakt mit anderen Personen. Häufig bekommen sie dabei Einblicke in intime Bereiche derer, die sie pflegen. Wie geht man mit dem, was man als Pflegekraft von den zu Pflegenden Menschen erfährt richtig um? Was muss man in diesem Zusammenhang dokumentieren und wann darf man keinesfalls sein Wissen weitergeben? Darf man Inhalte von Schreiben Dritter ändern, ohne diese Veränderung kenntlich zu machen? Die Antwort auf diese Fragen scheint nicht immer ganz klar zu sein. Orientierung ist aber, wie bei anderen Problemen in der Pflege, stets das Selbstbestimmungsrecht des zu betreuenden Menschen. Papier ist zwar geduldig, die hier kurz angesprochenen Delikte sind aber keinesfalls Bagatelldelikte.
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