Eklatante Pflegemängel in einem Seniorenheim - Streit vor Gericht
Nach verschiedenen Medienberichten hat ein Streit um angeblich eklatante Pflegemängel in einer Senioren-Residenz im niedersächsischen Marienhagen ( http://www.faseh.de/ ) am 9.3.2006 das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt. In dem Heim soll es - den Berichten zufolge - unhaltbare hygienische Zustände gegeben haben, zudem seien Medikamente nicht vorschriftsgemäß verabreicht worden. Der Kreis wollte daraufhin als zuständige Aufsichtsbehörde das Heim schließen. Die Betreiber weisen die Vorwürfe zurück und klagten gegen die Schließung. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt unabhängig davon wegen zweifacher fahrlässiger Tötung gegen Verantwortliche.
Jahrelang hatten die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei unangemeldeten Kontrollen in dem Heim eine Vielzahl von Verstößen festgestellt; so die Medienberichte. Das Seniorenheim hat 24 Pflegeplätze. Betreut werden dort vorrangig demenzkranke Männer und Frauen, die nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin «besonders schutzbedürftig» sind.
Frühere Mitarbeiter schilderten vor dem Verwaltungsgericht, dass etwa die Dokumentation von Liegegeschwüren "luschig" gewesen sei. Diese Dekubitus-Fälle sollten nach dem Willen der Vorgesetzten nicht in den Akten dokumentiert werden, weil sie auf Pflegefehler zurückzuführen seien. Außerdem habe es "immer wieder Ärger" gegeben, wenn die Nachtwache wegen eines kranken Bewohners den Notarzt alarmierte. "Ein Arzt wurde grundsätzlich immer selten gerufen", sagte eine 53 Jahre alte Krankenschwester, der inzwischen gekündigt wurde.
Es bleibt abzuwarten, was aus diesen Streitfall wird. Werden die Zeugen standhaft sein und tragen die behördlichen Vorwürfe???
In der Hompage des Gerichts ist zu dem Verfahren nachlesbar (Stand 11.3.2006):
Schließung der „Seniorenresidenz Rosengarten“ in Marienhagen rechtmäßig?
Die 11. Kammer verhandelt am 09.03.2006 um 9.30 Uhr die Klage und das einstweilige Rechtsschutzverfahren der Betreiber gegen die Verfügung des Landkreises Hildesheim (Az.: 11 A 443/06 u. 11 A 444/06).
Die Betreibergesellschaft wendet sich gegen eine auf § 19 des Heimgesetzes gestützte und mit Sofortvollzug versehene Anordnung des Landkreises, mit der der Betrieb des Heimes und die Schließung der Einrichtung verfügt werden. Die Betreiber weisen die Vorwürfe, es gebe Missstände, zurück, bzw. halten diese für nicht so gravierend, dass sie eine Schließung der Einrichtung rechtfertigen könnten.
Die Kammer behält sich vor, zu den verschiedenen Vorwürfen Zeugen zu vernehmen.
Quelle: http://www.niedersachsen.de/master/C173 ... 47_h1.html
Eklatante Pflegemängel in einem Seniorenheim
Moderator: WernerSchell
Todesfeststellung & Leichenschau intensivieren
Zu Patiententötugen und die notwendigen Schlussfolgerungen siehe in diesem Forum unter
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