Abgezockt und totgepflegt - Kritik!
Verfasst: 05.03.2006, 14:14
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=3209
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/al ... choben.htm
Auf der hier vorgestellten Internetseite http://www.pflege-shv.de wurde ein Schriftwechsel mit Herrn Fussek veröffentlicht, der zeigt, dass zumindest diese Ausführung des Herrn Fussek nicht von Sachverstand geleitet wurde. Im Gegenteil! Hier wird bewusst Unzufriedenheit und Hass gesät, wo fachliche Aufklärung angebrachter wäre. Hier wird mit den Ängsten der Menschen gespielt, um sich selbst wichtig zu machen. Doch wie will man Aufklärung und Kompetenz erwarten, wenn Provokation und Profilierungssucht das erklärte Ziel sind?
Zunächst die verkürzte Aussage – das Original ist auf obiger Seite nachzulesen:
Eine WBL macht Angaben über die Struktur eines Wohnbereiches und der diesem zugeordneten Pflegekräfte. Sie beklagt, dass mit dem vorhandenen Pflegepersonal die anfallende pflegerische Versorgung nicht zu schaffen sei. Gleichzeitig stellt sie in den Raum, dass „das Bestreben nach vollen Kassen doch nicht Grundlage der Altenpflege sein darf!“
Herr Fussek? antwortet auf diese Zuschrift.
1. Herr Fussek erklärt die Personalberechnung zu einem Kapitel mit 7 Siegeln, wo sie doch für jeden mit der Materie vertrauten einfach ist.
2. Arbeitet Herr Fussek mit Halbwahrheiten, wenn er behauptet, er lege den Zeitfaktor der jeweiligen Pflegestufe zugrunde, der als Richtwert für die Einstufung gilt.
3. Unterstellt Herr Fussek, daß die Einrichtungen diese Mittel verwenden, um Gewinne zu erwirtschaften um sich selbst zu bereichern, statt ausreichendes Pflegepersonal zu finanzieren.
Ich gehe zuerst auf die Aussagen der WBL ein und wende mich dann den Ausführungen des Herrn Fussek zu:
Ich setzt einmal voraus, dass die WBL mit der Personalausstattung ausschließlich die Besetzung der Früh- und Spätschicht anspricht, um eine Abgrenzung vornehmen zu können. Die Nachtwache ist ja nicht nur für diesen einen WB zuständig, sondern für das ganze Haus.
Es ist bei ihrer Aussage auseinander zu halten, ob die Pflege mit dem vorhandenen Personal menschenwürdig zu bewerkstelligen ist und die Gewinnerzielungsabsicht des Heimbetreibers.
Das eine ist eine mathematische Aufgabe, das andere eine existenzielle. Ich beginne mit zweitem und gehe einmal davon aus, dass auch diese WBL eine Gewinnerzielungsabsicht hat, mit der sie ihre Tätigkeit ausführt. Von nichts kann man nun mal nicht leben. Wenn ihr Arbeitgeber keine „vollen Kassen“ hat, kann er sie auch nicht vergüten, wie sie es wünscht. Daran ist sicher nichts Ehrenrühriges.
Auch wenn das Pflegeversicherungsgesetz ein Bundesgesetz ist, ist für die Personalbemessung jedes Bundesland zuständig. Eine Vereinheitlichung in der Personalbemessung wäre nur zu erwarten, wenn der hoheitliche Eigenständigkeitsanspruch der Länder im Interesse der Pflege aufgegeben würde und auch dies Bundesangelegenheit würde. Das ist aber nicht zu erwarten. Darum muß unsere WBL zunächst beim zuständigen Sozialministerium, hilfsweise bei der Pflegekasse nachfragen, welcher Personalschlüssel in ihrem Bundesland angewandt wird. Das kostet in der Regel einen Telefonanruf.
Seit geraumer Zeit sind von den Betreibern Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit den Pflegekassen abzuschließen, in denen unter anderem auch die Personalausstattung festgelegt wird. Diese Personalausstattung wird nicht nur von den Pflegekassen (seltener), sondern auch von den Heimaufsichten kontrolliert. Missbrauch ist für kleine und mittlere Pflegeeinrichtungen kaum noch möglich, so er denn in früheren Zeiten erfolgte. Und diese machen den weit überwiegenden Teil der stationären Pflegelandschaft aus.
Konkret zu den Angaben der WBL auf der Grundlage des Früh- und Spätdienstes:
1. Die Berechnung des pflegebedingt erforderlichen Personals:
In einigen Bundesländern wurden zur Begrenzung der Kosten sog. Korridore von den Pflegekassen festgelegt, in denen die Pflegeeinrichtungen ohne besondere Prüfung ihren Personalbedarf bestimmen und mit den ausgewiesenen Personalkosten in die Pflegesatzkalkulation einbringen können. Dieser genehmigungsfähige individuelle Personalbedarf der Einrichtung muß nicht mit dem Personalbedarf übereinstimmen, der sich aus den Zeiten der Einstufungskriterien ergeben würde!
Höherer Personalbedarf ist nachzuweisen und kann – nicht muß – von den Pflegekassen berücksichtigt werden. Ob ein Heimbetreiber nun den unteren oder den oberen Wert der Personalquote der jeweiligen Pflegestufe wählt – immer bekommt er nur für dieses genehmigte Personal das entsprechende finanzielle Personalbutget.
Dabei sind die Kostenträger nicht in jedem Fall bereit, Tarifvergütungen (BAT) anzuerkennen. Das erklärt, warum private Betreiber ihren Mitarbeitern in vielen Fällen nur niedrigere Bruttovergütungen anbieten können als die Leitvergütung BAT. Er kann jedoch auf legale Weise aus diesem Butget keinen persönlichen Gewinn erzielen!
Da mir die evtl. Personalbemessungskorridore von Nordrhein-Westfalen nicht bekannt sind, verwende ich die in Baden-Württemberg geltenden Korridore als Anhaltswerte für meine Berechnungen. Für die Pflegestufe 0 ist nur die übergeordnete Sozialbehörde (Sozialamt) zuständig.
Pflegestufe 0 0,10 Planstellen/Bewohner
Pflegestufe 1 0,25 – 0,32 Planstellen/Bewohner
Pflegestufe 2 0,35 – 0,45 Planstellen/Bewohner
Pflegestufe 3 0,48 – 0,61 Planstellen/Bewohner
Um zu der höchstmöglichen Personalausstattung zu kommen, lege ich für ihren WB bewusst die höhere Zahl zugrunde:
Pflegestufe 0 3 Bewohner = 3 x 0,10 = 0,30
Pflegestufe 1 17 Bewohner = 17 x 0,32 = 5,44
Pflegestufe 2 8 Bewohner = 8 x 0,45 = 3,60
Pflegestufe 3 3 Bewohner = 3 x 0,61 = 1,83
Insgesamt Planstellen 11,17
In diesen 11,17 Planstellen sind sowohl WBL aus auch anteilig die PDL und die Nachtwachen enthalten. Hat Ihr Haus nun 2 Wohnbereiche, so sind von den 11,17 Planstellen abzuziehen 0,5 Planstelle für die PDL und 1 Planstelle für die Nachtwache. Somit stehen Ihnen für Ihren WB real 9,67 für Früh- und Spätdienst zur Verfügung.
Hat der Kostenträger nicht die Obergrenze des Personalkorridors anerkannt, dann kann dies zu einer Verminderung von bis zu 2,38 weiteren Planstellen bedeuten. Es ständen Ihnen dann nur 7,29 Planstellen zur Verfügung. Weniger ist in Baden-Württemberg also schon von Gesetzes wegen nicht erlaubt, um eine sichere Pflege zu gewährleisten.
Sie sind gehalten, zunächst die gesetzlichen Grundlagen in Ihrem Bundesland in Erfahrung zu bringen und dazu die Rahmenbedingungen, welche die Kostenträger anlegen. Erst, wenn Sie dabei feststellen, dass Ihr Arbeitgeber diese für ihn bindenden Rahmenbedingungen missachtet könnte die Frage erlaubt sein, ob sich ihr Arbeitgeber eines unrechten Verhaltens schuldig gemacht hätte. Verurteilt ist ein Mensch schnell, rehabilitiert nur langsam, aber auch nicht immer.
Doch nun zu Herrn Fussek. Sein Engagement wird in der ganzen Republik als beispielhaft in den Himmel gehoben. Und doch scheint es nur Fassade zu sein. Mit Ängsten lässt sich gut Geld verdienen. Sachliche Aufklärung ist aber gefragt, wenn wirklich etwas Positives bewirkt werden soll. Auch Halbwahrheiten helfen nicht, sondern schaffen neue Unsicherheiten!
1. Wenn Herr Fussek keine Ahnung von Personalberechnung hat, sollte er die Finger davon lassen.
Welche Personalberechnung soll denn hier angestellt werden? Die Rahmenbedingungen sind, wie ich bereits oben ausgeführt habe, vorgegeben – zumindest in Baden-Württemberg. Da ist nichts kompliziert dran. Ich denke, die meisten beherrschen noch das kleine Einmaleins. Dass wir gern mehr hätten, stellt niemand in Frage. Doch zum Einen wird über die hohen Kosten gejammert, zum Anderen soll mehr Personal beschäftigt werden und zum Dritten will man auch noch besser bezahlt werden. Es gibt nur zwei Wege, wie alle drei Forderungen aneinander angepasst werden können:
Mehr (gewünschtes) Personal arbeitet für weniger Geld. Dann steigen bei besserer Personalausstattung die Kosten nicht. Es bleibt das dritte Problem bestehen – ich verdiene zu wenig Geld! Leider vergisst fast jeder Arbeitnehmer, dass das, was er im Geldbeutel hat, nur etwa die Hälfte dessen ist, was der Unternehmer für ihn aufwenden muß.
Wenn ich an die vielen Beiträge in den verschiedensten Foren denke, die sich mit der Unzufriedenheit der Vergütung beschäftigen, halte ich diesen Weg für ungangbar.
Mehr ehrenamtliche Tätigkeit wird an die Seite der professionellen Tätigkeit gestellt. Auch dann steht mehr Personal zur Verfügung. Doch ich bin sicher, zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit – weil ohne Entgelt – stellt sich keiner der Jammernden zur Verfügung. Schließlich arbeitet er ja um Geld zu verdienen. Und wenn er dann noch seine Arbeitskollegen aus dem Betrieb drängt oder ihn ehrenamtlich arbeiten lässt, kann er auch mehr verdienen. Das wäre dann die beste Lösung, aber nur für ihn! Ob der andere damit einverstanden ist, wage ich zu bezweifeln.
Darüber allerdings redet ein Herr Fussek nicht!
2. Die Kenntnisse des Herrn Fussek über das Pflegeversicherungsgesetz scheinen auch nicht zum Besten zu stehen. Die im Pflegeversicherungsgesetz genannten Zeiten für die Pflegestufen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen, der hauswirtschaftliche Versorgung und der pflegerische Versorgung. Herr Fussek wirft beide in einen Topf, um darauf sein Rechenwerk aufzubauen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung wird aber in allen Pflegestufen pauschal mit max. 45 min. täglich angesetzt, die pflegerische Versorgung in der
a) Pflegestufe 1 mit 45 – 119 min.
b) Pflegestufe 2 mit 119 – 239 min. und
c) Pflegestufe 3 mit 240 min. bis durchgehend über 24 Std.
Da die Ausgangswerte nach dem Pflegeversicherungsgesetz andere sind als die seinen, müssen natürlich auch andere Ergebnisse herauskommen. Hinzu kommt, dass das Pflegeversicherungsgesetz keinen Anspruch auf Pflegezeiten, sondern bestimmte Pflegezeiten einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung begründen. Diese Unterstützung sollte dazu beitragen, dass Abhängigkeiten von der Sozialhilfe verringert würden. Dieses Ziel der Pflegeversicherung wurde m. E. auch voll erreicht!
3. Herr Fussek neigt zu Diffamierungen
Wer arbeitet, soll auch verdienen, so nimmt es jedenfalls Herr Fussek für sich in Anspruch. Ist ja auch legitim. Spricht er dies jedoch seinen Mitmenschen ab, ist es verwerflich. Auch der Betreiber eines Pflegeheimes arbeitet und hat einen Anspruch auf Verdienst, das verschweigt Herr Fussek. Der Verdienst wird allerdings nicht mit den genehmigten Vergütungen der Arbeitnehmer gemacht, sondern mit der Vergütung des Betreibers für seine eigene Arbeit! Wegen des von ihm zu tragenden wirtschaftlichen Risikos steht ihm auch eine höhere Vergütung zu als dem Arbeitnehmer. Schließlich muß er Verluste auch allein tragen.
Solche Überlegungen passen natürlich nicht in das Bild eines Herrn Fussek.
viewtopic.php?t=3209
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/al ... choben.htm
Auf der hier vorgestellten Internetseite http://www.pflege-shv.de wurde ein Schriftwechsel mit Herrn Fussek veröffentlicht, der zeigt, dass zumindest diese Ausführung des Herrn Fussek nicht von Sachverstand geleitet wurde. Im Gegenteil! Hier wird bewusst Unzufriedenheit und Hass gesät, wo fachliche Aufklärung angebrachter wäre. Hier wird mit den Ängsten der Menschen gespielt, um sich selbst wichtig zu machen. Doch wie will man Aufklärung und Kompetenz erwarten, wenn Provokation und Profilierungssucht das erklärte Ziel sind?
Zunächst die verkürzte Aussage – das Original ist auf obiger Seite nachzulesen:
Eine WBL macht Angaben über die Struktur eines Wohnbereiches und der diesem zugeordneten Pflegekräfte. Sie beklagt, dass mit dem vorhandenen Pflegepersonal die anfallende pflegerische Versorgung nicht zu schaffen sei. Gleichzeitig stellt sie in den Raum, dass „das Bestreben nach vollen Kassen doch nicht Grundlage der Altenpflege sein darf!“
Herr Fussek? antwortet auf diese Zuschrift.
1. Herr Fussek erklärt die Personalberechnung zu einem Kapitel mit 7 Siegeln, wo sie doch für jeden mit der Materie vertrauten einfach ist.
2. Arbeitet Herr Fussek mit Halbwahrheiten, wenn er behauptet, er lege den Zeitfaktor der jeweiligen Pflegestufe zugrunde, der als Richtwert für die Einstufung gilt.
3. Unterstellt Herr Fussek, daß die Einrichtungen diese Mittel verwenden, um Gewinne zu erwirtschaften um sich selbst zu bereichern, statt ausreichendes Pflegepersonal zu finanzieren.
Ich gehe zuerst auf die Aussagen der WBL ein und wende mich dann den Ausführungen des Herrn Fussek zu:
Ich setzt einmal voraus, dass die WBL mit der Personalausstattung ausschließlich die Besetzung der Früh- und Spätschicht anspricht, um eine Abgrenzung vornehmen zu können. Die Nachtwache ist ja nicht nur für diesen einen WB zuständig, sondern für das ganze Haus.
Es ist bei ihrer Aussage auseinander zu halten, ob die Pflege mit dem vorhandenen Personal menschenwürdig zu bewerkstelligen ist und die Gewinnerzielungsabsicht des Heimbetreibers.
Das eine ist eine mathematische Aufgabe, das andere eine existenzielle. Ich beginne mit zweitem und gehe einmal davon aus, dass auch diese WBL eine Gewinnerzielungsabsicht hat, mit der sie ihre Tätigkeit ausführt. Von nichts kann man nun mal nicht leben. Wenn ihr Arbeitgeber keine „vollen Kassen“ hat, kann er sie auch nicht vergüten, wie sie es wünscht. Daran ist sicher nichts Ehrenrühriges.
Auch wenn das Pflegeversicherungsgesetz ein Bundesgesetz ist, ist für die Personalbemessung jedes Bundesland zuständig. Eine Vereinheitlichung in der Personalbemessung wäre nur zu erwarten, wenn der hoheitliche Eigenständigkeitsanspruch der Länder im Interesse der Pflege aufgegeben würde und auch dies Bundesangelegenheit würde. Das ist aber nicht zu erwarten. Darum muß unsere WBL zunächst beim zuständigen Sozialministerium, hilfsweise bei der Pflegekasse nachfragen, welcher Personalschlüssel in ihrem Bundesland angewandt wird. Das kostet in der Regel einen Telefonanruf.
Seit geraumer Zeit sind von den Betreibern Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit den Pflegekassen abzuschließen, in denen unter anderem auch die Personalausstattung festgelegt wird. Diese Personalausstattung wird nicht nur von den Pflegekassen (seltener), sondern auch von den Heimaufsichten kontrolliert. Missbrauch ist für kleine und mittlere Pflegeeinrichtungen kaum noch möglich, so er denn in früheren Zeiten erfolgte. Und diese machen den weit überwiegenden Teil der stationären Pflegelandschaft aus.
Konkret zu den Angaben der WBL auf der Grundlage des Früh- und Spätdienstes:
1. Die Berechnung des pflegebedingt erforderlichen Personals:
In einigen Bundesländern wurden zur Begrenzung der Kosten sog. Korridore von den Pflegekassen festgelegt, in denen die Pflegeeinrichtungen ohne besondere Prüfung ihren Personalbedarf bestimmen und mit den ausgewiesenen Personalkosten in die Pflegesatzkalkulation einbringen können. Dieser genehmigungsfähige individuelle Personalbedarf der Einrichtung muß nicht mit dem Personalbedarf übereinstimmen, der sich aus den Zeiten der Einstufungskriterien ergeben würde!
Höherer Personalbedarf ist nachzuweisen und kann – nicht muß – von den Pflegekassen berücksichtigt werden. Ob ein Heimbetreiber nun den unteren oder den oberen Wert der Personalquote der jeweiligen Pflegestufe wählt – immer bekommt er nur für dieses genehmigte Personal das entsprechende finanzielle Personalbutget.
Dabei sind die Kostenträger nicht in jedem Fall bereit, Tarifvergütungen (BAT) anzuerkennen. Das erklärt, warum private Betreiber ihren Mitarbeitern in vielen Fällen nur niedrigere Bruttovergütungen anbieten können als die Leitvergütung BAT. Er kann jedoch auf legale Weise aus diesem Butget keinen persönlichen Gewinn erzielen!
Da mir die evtl. Personalbemessungskorridore von Nordrhein-Westfalen nicht bekannt sind, verwende ich die in Baden-Württemberg geltenden Korridore als Anhaltswerte für meine Berechnungen. Für die Pflegestufe 0 ist nur die übergeordnete Sozialbehörde (Sozialamt) zuständig.
Pflegestufe 0 0,10 Planstellen/Bewohner
Pflegestufe 1 0,25 – 0,32 Planstellen/Bewohner
Pflegestufe 2 0,35 – 0,45 Planstellen/Bewohner
Pflegestufe 3 0,48 – 0,61 Planstellen/Bewohner
Um zu der höchstmöglichen Personalausstattung zu kommen, lege ich für ihren WB bewusst die höhere Zahl zugrunde:
Pflegestufe 0 3 Bewohner = 3 x 0,10 = 0,30
Pflegestufe 1 17 Bewohner = 17 x 0,32 = 5,44
Pflegestufe 2 8 Bewohner = 8 x 0,45 = 3,60
Pflegestufe 3 3 Bewohner = 3 x 0,61 = 1,83
Insgesamt Planstellen 11,17
In diesen 11,17 Planstellen sind sowohl WBL aus auch anteilig die PDL und die Nachtwachen enthalten. Hat Ihr Haus nun 2 Wohnbereiche, so sind von den 11,17 Planstellen abzuziehen 0,5 Planstelle für die PDL und 1 Planstelle für die Nachtwache. Somit stehen Ihnen für Ihren WB real 9,67 für Früh- und Spätdienst zur Verfügung.
Hat der Kostenträger nicht die Obergrenze des Personalkorridors anerkannt, dann kann dies zu einer Verminderung von bis zu 2,38 weiteren Planstellen bedeuten. Es ständen Ihnen dann nur 7,29 Planstellen zur Verfügung. Weniger ist in Baden-Württemberg also schon von Gesetzes wegen nicht erlaubt, um eine sichere Pflege zu gewährleisten.
Sie sind gehalten, zunächst die gesetzlichen Grundlagen in Ihrem Bundesland in Erfahrung zu bringen und dazu die Rahmenbedingungen, welche die Kostenträger anlegen. Erst, wenn Sie dabei feststellen, dass Ihr Arbeitgeber diese für ihn bindenden Rahmenbedingungen missachtet könnte die Frage erlaubt sein, ob sich ihr Arbeitgeber eines unrechten Verhaltens schuldig gemacht hätte. Verurteilt ist ein Mensch schnell, rehabilitiert nur langsam, aber auch nicht immer.
Doch nun zu Herrn Fussek. Sein Engagement wird in der ganzen Republik als beispielhaft in den Himmel gehoben. Und doch scheint es nur Fassade zu sein. Mit Ängsten lässt sich gut Geld verdienen. Sachliche Aufklärung ist aber gefragt, wenn wirklich etwas Positives bewirkt werden soll. Auch Halbwahrheiten helfen nicht, sondern schaffen neue Unsicherheiten!
1. Wenn Herr Fussek keine Ahnung von Personalberechnung hat, sollte er die Finger davon lassen.
Welche Personalberechnung soll denn hier angestellt werden? Die Rahmenbedingungen sind, wie ich bereits oben ausgeführt habe, vorgegeben – zumindest in Baden-Württemberg. Da ist nichts kompliziert dran. Ich denke, die meisten beherrschen noch das kleine Einmaleins. Dass wir gern mehr hätten, stellt niemand in Frage. Doch zum Einen wird über die hohen Kosten gejammert, zum Anderen soll mehr Personal beschäftigt werden und zum Dritten will man auch noch besser bezahlt werden. Es gibt nur zwei Wege, wie alle drei Forderungen aneinander angepasst werden können:
Mehr (gewünschtes) Personal arbeitet für weniger Geld. Dann steigen bei besserer Personalausstattung die Kosten nicht. Es bleibt das dritte Problem bestehen – ich verdiene zu wenig Geld! Leider vergisst fast jeder Arbeitnehmer, dass das, was er im Geldbeutel hat, nur etwa die Hälfte dessen ist, was der Unternehmer für ihn aufwenden muß.
Wenn ich an die vielen Beiträge in den verschiedensten Foren denke, die sich mit der Unzufriedenheit der Vergütung beschäftigen, halte ich diesen Weg für ungangbar.
Mehr ehrenamtliche Tätigkeit wird an die Seite der professionellen Tätigkeit gestellt. Auch dann steht mehr Personal zur Verfügung. Doch ich bin sicher, zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit – weil ohne Entgelt – stellt sich keiner der Jammernden zur Verfügung. Schließlich arbeitet er ja um Geld zu verdienen. Und wenn er dann noch seine Arbeitskollegen aus dem Betrieb drängt oder ihn ehrenamtlich arbeiten lässt, kann er auch mehr verdienen. Das wäre dann die beste Lösung, aber nur für ihn! Ob der andere damit einverstanden ist, wage ich zu bezweifeln.
Darüber allerdings redet ein Herr Fussek nicht!
2. Die Kenntnisse des Herrn Fussek über das Pflegeversicherungsgesetz scheinen auch nicht zum Besten zu stehen. Die im Pflegeversicherungsgesetz genannten Zeiten für die Pflegestufen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen, der hauswirtschaftliche Versorgung und der pflegerische Versorgung. Herr Fussek wirft beide in einen Topf, um darauf sein Rechenwerk aufzubauen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung wird aber in allen Pflegestufen pauschal mit max. 45 min. täglich angesetzt, die pflegerische Versorgung in der
a) Pflegestufe 1 mit 45 – 119 min.
b) Pflegestufe 2 mit 119 – 239 min. und
c) Pflegestufe 3 mit 240 min. bis durchgehend über 24 Std.
Da die Ausgangswerte nach dem Pflegeversicherungsgesetz andere sind als die seinen, müssen natürlich auch andere Ergebnisse herauskommen. Hinzu kommt, dass das Pflegeversicherungsgesetz keinen Anspruch auf Pflegezeiten, sondern bestimmte Pflegezeiten einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung begründen. Diese Unterstützung sollte dazu beitragen, dass Abhängigkeiten von der Sozialhilfe verringert würden. Dieses Ziel der Pflegeversicherung wurde m. E. auch voll erreicht!
3. Herr Fussek neigt zu Diffamierungen
Wer arbeitet, soll auch verdienen, so nimmt es jedenfalls Herr Fussek für sich in Anspruch. Ist ja auch legitim. Spricht er dies jedoch seinen Mitmenschen ab, ist es verwerflich. Auch der Betreiber eines Pflegeheimes arbeitet und hat einen Anspruch auf Verdienst, das verschweigt Herr Fussek. Der Verdienst wird allerdings nicht mit den genehmigten Vergütungen der Arbeitnehmer gemacht, sondern mit der Vergütung des Betreibers für seine eigene Arbeit! Wegen des von ihm zu tragenden wirtschaftlichen Risikos steht ihm auch eine höhere Vergütung zu als dem Arbeitnehmer. Schließlich muß er Verluste auch allein tragen.
Solche Überlegungen passen natürlich nicht in das Bild eines Herrn Fussek.