Pflegebedürftige – Rechte einfordern – Betreuer gefordert!
Verfasst: 27.02.2006, 08:07
Pflegebedürftige – Rechte einfordern – Betreuer gefordert!
In einer Mailingliste wurde am 25.2.2006 verbreitet:
„…. eine Betreute von mir ist mit einem Beckenbruch im Krankenhaus behandelt worden, eine Reha wurde abgelehnt mit der Begründung, für Heimbewohner zahle das die Kasse nicht mehr, dafür sei das Heimpersonal ja da. Dies wurde einer Bekannten der Betreuten gesagt, als ich nachhakte, hieß es, ach nein, so sei das nicht, aber es sei eben nicht nötig. Die im Heim behandelnde Ärztin meinte dann. "wieso, sie läuft doch!" jetzt liegt sie nach einem Oberschenkelhalsbruch und Endoprothese wieder im Heim (mit einem Dekubitus, der aus dem Krankenhaus stammt!), der behandelnde Arzt meinte, Physiotherapie sei anschließend nötig. Also ein zweiter Versuch.
Außerdem habe ich gehört, dass bettlägerige Menschen, vor allem Heimbewohner, bei einer Leukämie keine Chemo mehr bekommen!!!
Diese Quelle ist absolut zuverlässig, es handelt sich um eine Altenpflegerin in einem Blindenheim, die dies mit ihrem 84 jährigen Vater erlebt hat.
Habt Ihr solche Erfahrung auch? Wie steht es mit der ärztlichen Versorgung der Alten, wird die sang- und klanglos eingeschränkt? Meine Nachfrage bei der Kasse im ersten Fall ergab : natürlich nicht. Wollen die Ärzte aus Budgetgründen nicht mehr? Ich möchte dem auf jeden Fall nachgehen, ich finde es unglaublich. …“
Diese Zuschrift verdeutlicht beispielhaft, wie mit Patienten / Pflegebedürftigen tatsächlich umgegangen wird. Dazu habe ich der Schreiberin bzw. den Mitleserinnen / Mitlesern in der Liste am 26.2.2006 folgende Nachricht übermittelt:
„….hilfs- und pflegebedürftige Menschen haben genau so Anspruch auf die im Einzelfall notwendige medizinische Versorgung, wie sie auch bei sonst erkrankten Versicherten in Betracht kommen muss. Dazu gehören selbstverständlich auch die notwendigen rehabilitativen Maßnahmen! Im Sozialgesetzbuch XI ist sogar der Grundsatz herausgestellt: Rehabilitation vor Pflege!
Ich kann daher nur dazu raten, alle medizinischen / pflegerischen Maßnahmen, die in der jeweiligen Einzelsituation erforderlich erscheinen, bei Ärzten, Pflegepersonal und Kostenträgern mit Nachdruck einzufordern, möglichst schriftlich. Gegen ablehnende Bescheide müsste dann folgerichtig mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden; in kritischen Fällen, bei denen Eile geboten ist, müsste auch an die Beantragung einer einstweiligen Anordnung gedacht werden. In diesem Sinne waren wir schon mit anwaltlicher Beteiligung erfolgreich tätig.
Es liegt eine aktuelle Studie vor, wonach die ärztliche Versorgung in den Heimen als mangelhaft beschrieben wird (in einem Cottbuser Heim hatten u.a. 16 angefragte Ärzte die Behandlung einer Wachkomapatientin abgelehnt). Lesen Sie dazu in meinem Forum einige informative Beiträge (Fundstelle vollständig übernehmen):
viewtopic.php?t=3387
Ich habe als 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V. mittlerweile durchgesetzt, dass das hiesige Kreisgesundheitsamt für Anfang März 2006 zu einer Erörterung betreffend die ärztliche Versorgung der Heimbewohner eingeladen hat. Man hält das Thema für dringend erörterungsbedürftig. Ich kann also nur empfehlen, gezielt nachzuhaken. Unterversorgungen dürfen nicht hingenommen werden. Soweit Rechtliche Betreuer Vertretungsmacht haben, sind sie kraft Amtes verpflichtet, die notwendige ärztliche Versorgung einzufordern, ggf. mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung.
Generell bitte ich darum, konkrete Missstände in der Versorgung von Heimbewohnern dem Pflege-Selbsthilfeverband e.V. ( http://www.pflege-shv.de ) mitzuteilen ( pflege@pflege-shv.de oder Team@wernerschell.de ); wir werden uns kümmern! Allerdings müssen wir „Ross und Reiter“ kennen, anonyme Beschreibungen helfen wenig.
Dazu gab es folgende Rückmeldung:
„… danke für die ausführliche und informative Antwort. Aber was mache ich, wenn der Arzt sagt, es ist nicht nötig??? Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer medizinischen Maßnahme? Ich habe übrigens in meinem Fall nach den Beckenbrüchen erst mal den Arzt gewechselt, die Ärztin wollte aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch eine Magenspiegelung machen!!!....“
Meine Antwort hierauf am 26.2.2006:
„…. Patienten und ihre Rechtsvertreter sollten sich klar machen, dass Ärzte auch nur mit "Wasser kochen". Diagnostische und therapeutische Maßnahmen können nicht selten in verschiedener Art und Weise angegangen werden. Damit der Patient bzw. der Vertreter "auf Augenhöhe" sachkundig wird, hat die Rechtsprechung die Aufklärungspflicht immer wieder als notwendige Dienstpflichtleistung herausgestellt. Da, wo Ärzte diese Pflicht nicht erfüllen, müssen sie zur Ablieferung der notwendigen Informationen aufgefordert werden. Aufklärungsmängel machen eine abgelieferte Patienteneinwilligung u.U. unwirksam!
Ggf. muss auch an die Einholung einer Zweitmeinung gedacht werden. Gibt es anhaltend Streit über eine für notwendig befundene Maßnahme, kann die Krankenkasse befragt werden (Auskunfts- und Beratungspflicht nach SGB I) oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung eingeschaltet werden. Über medizinische Maßnahmen geben auch für Laien verständliche Buchveröffentlichungen und die Informationsangebote im Internet Auskunft. So gesehen, kann auch jeder, das ist meine feste Meinung, selbst "Manager seiner eigenen Krankheit" werden (Selbsthilfegruppen und -organisationen sind die entsprechenden Gemeinschaftsangebote).
Wer die Durchführung einer Magenspiegelung vorschlägt, muss dies hinsichtlich der Notwendigkeit genau erläutern und ggf. Fragen beantworten. Eine Magenspiegelung ist zwar rein medizin-technisch nicht problematisch, ist aber immerhin ein Eingriff, der auch gewisse Risiken mit sich bringt - und letztlich auch Kosten verursacht. Eine kritische Sicht ist daher auch insoweit geboten.
Wenn es in der Vergangenheit ärztliche Maßnahmen oder Unterlassungen gegeben hat, die zu Verletzungen / Schäden geführt haben, kann daran gedacht werden, die jeweilige Krankenkasse entsprechend zu informieren. Die Krankenkassen können bei vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern ein Gutachten des MDK veranlassen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ich würde mir wünschen, dass Rechtliche Betreuer im Sinne der Wahrnehmung von Patientenrechten "munterer" auftreten. Wenn ich alles das in eine Bewertung einbeziehe, was ich so in Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen über Behandlungs- und Pflegesituation (wegen Schweigepflicht anonymisiert) erfahre, gibt es m.E. großen Handlungsbedarf - auch seitens der Rechtlichen Betreuer…. „
Rückmeldung am 26.2.2006:
„… Danke schön, das hilft mir weiter. …“
Forum zum Pflegerecht:
viewforum.php?f=3
In einer Mailingliste wurde am 25.2.2006 verbreitet:
„…. eine Betreute von mir ist mit einem Beckenbruch im Krankenhaus behandelt worden, eine Reha wurde abgelehnt mit der Begründung, für Heimbewohner zahle das die Kasse nicht mehr, dafür sei das Heimpersonal ja da. Dies wurde einer Bekannten der Betreuten gesagt, als ich nachhakte, hieß es, ach nein, so sei das nicht, aber es sei eben nicht nötig. Die im Heim behandelnde Ärztin meinte dann. "wieso, sie läuft doch!" jetzt liegt sie nach einem Oberschenkelhalsbruch und Endoprothese wieder im Heim (mit einem Dekubitus, der aus dem Krankenhaus stammt!), der behandelnde Arzt meinte, Physiotherapie sei anschließend nötig. Also ein zweiter Versuch.
Außerdem habe ich gehört, dass bettlägerige Menschen, vor allem Heimbewohner, bei einer Leukämie keine Chemo mehr bekommen!!!
Diese Quelle ist absolut zuverlässig, es handelt sich um eine Altenpflegerin in einem Blindenheim, die dies mit ihrem 84 jährigen Vater erlebt hat.
Habt Ihr solche Erfahrung auch? Wie steht es mit der ärztlichen Versorgung der Alten, wird die sang- und klanglos eingeschränkt? Meine Nachfrage bei der Kasse im ersten Fall ergab : natürlich nicht. Wollen die Ärzte aus Budgetgründen nicht mehr? Ich möchte dem auf jeden Fall nachgehen, ich finde es unglaublich. …“
Diese Zuschrift verdeutlicht beispielhaft, wie mit Patienten / Pflegebedürftigen tatsächlich umgegangen wird. Dazu habe ich der Schreiberin bzw. den Mitleserinnen / Mitlesern in der Liste am 26.2.2006 folgende Nachricht übermittelt:
„….hilfs- und pflegebedürftige Menschen haben genau so Anspruch auf die im Einzelfall notwendige medizinische Versorgung, wie sie auch bei sonst erkrankten Versicherten in Betracht kommen muss. Dazu gehören selbstverständlich auch die notwendigen rehabilitativen Maßnahmen! Im Sozialgesetzbuch XI ist sogar der Grundsatz herausgestellt: Rehabilitation vor Pflege!
Ich kann daher nur dazu raten, alle medizinischen / pflegerischen Maßnahmen, die in der jeweiligen Einzelsituation erforderlich erscheinen, bei Ärzten, Pflegepersonal und Kostenträgern mit Nachdruck einzufordern, möglichst schriftlich. Gegen ablehnende Bescheide müsste dann folgerichtig mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden; in kritischen Fällen, bei denen Eile geboten ist, müsste auch an die Beantragung einer einstweiligen Anordnung gedacht werden. In diesem Sinne waren wir schon mit anwaltlicher Beteiligung erfolgreich tätig.
Es liegt eine aktuelle Studie vor, wonach die ärztliche Versorgung in den Heimen als mangelhaft beschrieben wird (in einem Cottbuser Heim hatten u.a. 16 angefragte Ärzte die Behandlung einer Wachkomapatientin abgelehnt). Lesen Sie dazu in meinem Forum einige informative Beiträge (Fundstelle vollständig übernehmen):
viewtopic.php?t=3387
Ich habe als 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverbandes e.V. mittlerweile durchgesetzt, dass das hiesige Kreisgesundheitsamt für Anfang März 2006 zu einer Erörterung betreffend die ärztliche Versorgung der Heimbewohner eingeladen hat. Man hält das Thema für dringend erörterungsbedürftig. Ich kann also nur empfehlen, gezielt nachzuhaken. Unterversorgungen dürfen nicht hingenommen werden. Soweit Rechtliche Betreuer Vertretungsmacht haben, sind sie kraft Amtes verpflichtet, die notwendige ärztliche Versorgung einzufordern, ggf. mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung.
Generell bitte ich darum, konkrete Missstände in der Versorgung von Heimbewohnern dem Pflege-Selbsthilfeverband e.V. ( http://www.pflege-shv.de ) mitzuteilen ( pflege@pflege-shv.de oder Team@wernerschell.de ); wir werden uns kümmern! Allerdings müssen wir „Ross und Reiter“ kennen, anonyme Beschreibungen helfen wenig.
Dazu gab es folgende Rückmeldung:
„… danke für die ausführliche und informative Antwort. Aber was mache ich, wenn der Arzt sagt, es ist nicht nötig??? Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer medizinischen Maßnahme? Ich habe übrigens in meinem Fall nach den Beckenbrüchen erst mal den Arzt gewechselt, die Ärztin wollte aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch eine Magenspiegelung machen!!!....“
Meine Antwort hierauf am 26.2.2006:
„…. Patienten und ihre Rechtsvertreter sollten sich klar machen, dass Ärzte auch nur mit "Wasser kochen". Diagnostische und therapeutische Maßnahmen können nicht selten in verschiedener Art und Weise angegangen werden. Damit der Patient bzw. der Vertreter "auf Augenhöhe" sachkundig wird, hat die Rechtsprechung die Aufklärungspflicht immer wieder als notwendige Dienstpflichtleistung herausgestellt. Da, wo Ärzte diese Pflicht nicht erfüllen, müssen sie zur Ablieferung der notwendigen Informationen aufgefordert werden. Aufklärungsmängel machen eine abgelieferte Patienteneinwilligung u.U. unwirksam!
Ggf. muss auch an die Einholung einer Zweitmeinung gedacht werden. Gibt es anhaltend Streit über eine für notwendig befundene Maßnahme, kann die Krankenkasse befragt werden (Auskunfts- und Beratungspflicht nach SGB I) oder die zuständige Kassenärztliche Vereinigung eingeschaltet werden. Über medizinische Maßnahmen geben auch für Laien verständliche Buchveröffentlichungen und die Informationsangebote im Internet Auskunft. So gesehen, kann auch jeder, das ist meine feste Meinung, selbst "Manager seiner eigenen Krankheit" werden (Selbsthilfegruppen und -organisationen sind die entsprechenden Gemeinschaftsangebote).
Wer die Durchführung einer Magenspiegelung vorschlägt, muss dies hinsichtlich der Notwendigkeit genau erläutern und ggf. Fragen beantworten. Eine Magenspiegelung ist zwar rein medizin-technisch nicht problematisch, ist aber immerhin ein Eingriff, der auch gewisse Risiken mit sich bringt - und letztlich auch Kosten verursacht. Eine kritische Sicht ist daher auch insoweit geboten.
Wenn es in der Vergangenheit ärztliche Maßnahmen oder Unterlassungen gegeben hat, die zu Verletzungen / Schäden geführt haben, kann daran gedacht werden, die jeweilige Krankenkasse entsprechend zu informieren. Die Krankenkassen können bei vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern ein Gutachten des MDK veranlassen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ich würde mir wünschen, dass Rechtliche Betreuer im Sinne der Wahrnehmung von Patientenrechten "munterer" auftreten. Wenn ich alles das in eine Bewertung einbeziehe, was ich so in Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen über Behandlungs- und Pflegesituation (wegen Schweigepflicht anonymisiert) erfahre, gibt es m.E. großen Handlungsbedarf - auch seitens der Rechtlichen Betreuer…. „
Rückmeldung am 26.2.2006:
„… Danke schön, das hilft mir weiter. …“
Forum zum Pflegerecht:
viewforum.php?f=3