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Rechte des Pflegepersonals bis zur Feststellung des Todes?

Verfasst: 24.02.2006, 10:37
von Kris
Hallo,

ich habe folgendes rechtliches Problem:

Wie macht sich das Pflegepersonal strafbar oder haftet sogar, wenn es in der Zeit, in der ein Mensch stirbt bis zur Feststellung des Todes durch den Arzt z.B. den Mund schließt bevor die Leichenstarre eintritt oder den Toten wäscht, Augen schließt umzieht etc?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
MfG
Kris

Todesfeststellung dringend erforderlich

Verfasst: 24.02.2006, 12:07
von Dirk
Hallo Kris,
ich sehe hier zunächst keine strafrechtlichen Aspekte berührt.
Die Frage ist natürlich, wie man mit einem Menschen in der letzten Lebensphase umgeht. Das muss immer nach den Umständen im Einzelfall entschieden werden. In diesem Zusammenhang sind die Verrichtungen, wie sie üblicherweise bei einem Toten vorgenommen werden, verfrüht.
Man sollte im Team darüber reden, wie man in solchen Situationen sich verhält. V.a. sollten die Ärzte verpflichtet werden, rechtzeitig zur Todesfeststellung zu erscheinen.
Wäre das nicht die richige Verfahrensweise???
MfG
Dirk