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Waschen der Patienten in Krankenhäusern & Heimen

Verfasst: 31.01.2006, 08:01
von christa-boernsen
Guten Tag,

vielleicht können Sie mir helfen?! Ist es irgendwo und wenn ja wo, gesetzlich verankert, ab wann man in krankenhäusern und Altenheimen waschen darf?

Waschen menschenwürdig gestalten

Verfasst: 31.01.2006, 08:27
von Dirk
Hallo Christa,

Waschen der Patienten / Pflegebedürftigen gehört zur Körperpflege und muss menschenwürdig gestaltet werden (Zeit des Waschens usw.). Wie dies konkret zu erfolgen hat, ist nirgendwo gesetzlich geregelt. Das Handeln bestimmt sich nach den allgemeinen verfassungsrechtlichen und pflegewissenschaftlichen Grundsätzen.
Besonders diskutiert wird das nächtliche Waschen. Hier gibt es fundierte Einwände, weil solche Waschzeiten nicht akzeptabel sind (wer sich normalerweise in der Nacht?). Hierzu gab es in diesem Forum bereits Texte (siehe unten).
Bitte nachlesen und ggf. wieder melden.
Welche Probleme gibt es denn bei Dir konkret? Evtl. können wir dann gezielter diskutieren.

MfG
Dirk

Aber – Waschen in der Nacht halte ich nicht vertretbar, so dass insoweit Einwände geboten erscheinen. Waschen in der Nachtdienst kann als Verstoß gegen die Menschenwürde eingestuft werden!

Wenn Waschen in der Nacht zulässig wäre, müsste man gesondert prüfen, ob das eingesetzte Personal den Anforderungen der Dienstverrichtungen überhaupt gewachsen ist. Wäre dem nicht so, müsste mit Überlastungsanzeigen gekontert werden.

Rahmenkonzept "Nächtliche Versorgung"

Verfasst: 15.07.2013, 07:02
von WernerSchell
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Die Veröffentlichung befasst sich u.a. mit folgendem Thema:
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