MDK-Qualitätsprüfungen für Pflegeeinrichtungen - neu!
Verfasst: 11.12.2005, 08:21
MDK-Qualitätsprüfungen für Pflegeeinrichtungen werden neu geregelt
Bonn. Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben heute Richtlinien für die Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in Pflegeeinrichtungen beschlossen. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales diesen zugestimmt hat, sollen die neuen Verfahrensregelungen zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Damit wird die Qualitätsprüfung des MDK in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine deutlich höhere Verbindlichkeit mit einheitlichen Prüfkriterien bei der Prüfumsetzung erhalten. Bislang waren die Prüfungen im Rahmen einer Empfehlung geregelt.
Die Richtlinien legen die Grundlagen für den Prüfablauf und die Prüforganisation für den MDK fest und geben konkret das Instrument zur Erfassung der Prüfergebnisse für die Qualitätsprüfungen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vor. Die MDK-Gemeinschaft wird davon in vielerlei Hinsicht profitieren. Zum Ersten kann sie dadurch garantieren, dass alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland nach den gleichen Kriterien geprüft werden. Zum Zweiten kann damit die eigene Prüfqualität überprüft und ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualität dieser Prüfungen geleistet werden. Und zum Dritten ist es dadurch möglich, die Prüfergebnisse aufgrund der gleichen Prüfkriterien zusammen zu fassen und zu analysieren.
Wichtiges Anliegen der Spitzenverbände war es, für die Zukunft Überschneidungen bei den Prüfungen zwischen MDK und Heimaufsicht möglichst zu vermeiden sowie die Aufgaben des MDK klar zu definieren und damit von der Heimaufsicht abzugrenzen. Dabei wurde bei der Weiterentwicklung der Qualitätsprüfung neben einer Optimierung der Prüfabläufe insbesondere die Ergebnisqualität stärker in den Vordergrund gerückt.
Die Spitzenverbände erwarten, dass mit der Neuordnung der MDK-Qualitätsprüfungen Impulse gesetzt werden, die auch zu neuen Qualitätsanstößen in den Pflegeeinrichtungen führen. Durch eine Bewertungssystematik auf der Basis der Erhebungsbogen wären diese Möglichkeiten noch ausgebaut worden. Entgegen den Vorstellungen konnte dieses in der MDK-Gemeinschaft schon entwickelte Instrument leider nicht verbindlich vorgegeben werden, da die für die Richtlinie maßgebende Rechtsgrundlage eine solche Systematik nicht einschließt. Die Spitzenverbände fordern den Gesetzgeber auf, rasch für eine Systematik zur Bewertung der Prüfergebnisse eine für alle Beteiligten verbindliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit wäre ein wichtiger Schritt getan, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei ihrer Auswahl der Pflegeeinrichtung mit transparenten Hinweisen auf die Qualität der einzelnen Einrichtung Hilfestellung zu geben.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309 (Udo Barske, Presse) Fax: 0228 843-507,
E-mail: udo.barske@bv.aok.de
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung vom 8.12.2005
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Knappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V., Essen
http://www.gkv.info/index.php?idcatside ... 8efa6fef49
Bonn. Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben heute Richtlinien für die Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in Pflegeeinrichtungen beschlossen. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales diesen zugestimmt hat, sollen die neuen Verfahrensregelungen zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Damit wird die Qualitätsprüfung des MDK in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen eine deutlich höhere Verbindlichkeit mit einheitlichen Prüfkriterien bei der Prüfumsetzung erhalten. Bislang waren die Prüfungen im Rahmen einer Empfehlung geregelt.
Die Richtlinien legen die Grundlagen für den Prüfablauf und die Prüforganisation für den MDK fest und geben konkret das Instrument zur Erfassung der Prüfergebnisse für die Qualitätsprüfungen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vor. Die MDK-Gemeinschaft wird davon in vielerlei Hinsicht profitieren. Zum Ersten kann sie dadurch garantieren, dass alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland nach den gleichen Kriterien geprüft werden. Zum Zweiten kann damit die eigene Prüfqualität überprüft und ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualität dieser Prüfungen geleistet werden. Und zum Dritten ist es dadurch möglich, die Prüfergebnisse aufgrund der gleichen Prüfkriterien zusammen zu fassen und zu analysieren.
Wichtiges Anliegen der Spitzenverbände war es, für die Zukunft Überschneidungen bei den Prüfungen zwischen MDK und Heimaufsicht möglichst zu vermeiden sowie die Aufgaben des MDK klar zu definieren und damit von der Heimaufsicht abzugrenzen. Dabei wurde bei der Weiterentwicklung der Qualitätsprüfung neben einer Optimierung der Prüfabläufe insbesondere die Ergebnisqualität stärker in den Vordergrund gerückt.
Die Spitzenverbände erwarten, dass mit der Neuordnung der MDK-Qualitätsprüfungen Impulse gesetzt werden, die auch zu neuen Qualitätsanstößen in den Pflegeeinrichtungen führen. Durch eine Bewertungssystematik auf der Basis der Erhebungsbogen wären diese Möglichkeiten noch ausgebaut worden. Entgegen den Vorstellungen konnte dieses in der MDK-Gemeinschaft schon entwickelte Instrument leider nicht verbindlich vorgegeben werden, da die für die Richtlinie maßgebende Rechtsgrundlage eine solche Systematik nicht einschließt. Die Spitzenverbände fordern den Gesetzgeber auf, rasch für eine Systematik zur Bewertung der Prüfergebnisse eine für alle Beteiligten verbindliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit wäre ein wichtiger Schritt getan, um den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei ihrer Auswahl der Pflegeeinrichtung mit transparenten Hinweisen auf die Qualität der einzelnen Einrichtung Hilfestellung zu geben.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: 0228 843-309 (Udo Barske, Presse) Fax: 0228 843-507,
E-mail: udo.barske@bv.aok.de
Quelle: Gemeinsame Presseerklärung vom 8.12.2005
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Knappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V., Essen
http://www.gkv.info/index.php?idcatside ... 8efa6fef49