Ambulante Pflegedienste – Wer führt Aufsicht?
Es wurde folgende Frage aufgeworfen:
„ … gibt es eine übergeordnete Stelle, eine Aufsichtsbehörde (oder einen Verband) für die Pflege- bzw. Sozialstationen? Ich habe im Internet nichts finden können. …“
Stellungnahme:
Das Vertragsverhältnis zwischen einem Pflegebedürftigen (ggf. vertreten durch einen Rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten) und einer ambulanten Pflegeeinrichtung (Pflegedienst, Sozialstation) bringt es mit sich, dass man sich in einem Streitfall selbst mit dem Pflegedienst auseinander setzen muss. Ob eine solche Auseinandersetzung zielgerichtet durchgestanden werden kann, muss aus vielerlei Gründen bezweifelt werden.
Eine unabhängige öffentliche Stelle, die ggf. die Interessen des Pflegebedürftigen aufgreifen muss, gibt es leider nicht. Es besteht allenfalls die Möglichkeit, über die zuständige Pflegekasse (bei einem Versorgungsvertrag) eine medizinisch/pflegerische Beurteilung / Begutachtung einer beklagten Situation in Grund- oder Behandlungspflege zu erbitten. Ob einer solchen Bitte gefolgt wird, ist eher ungewiss. Darüber hinaus kann daran gedacht werden, dass den unteren Gesundheitsbehörden - mit Einschränkungen - die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens (z.B. Heilpraktiker, selbstständig tätige Hebammen, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, selbstständige Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie ambulante Pflegedienste) obliegt. Ob und ggf. inwieweit die untere Gesundheitsbehörde zu Aufsichtsmaßnahmen veranlasst werden kann, wird von der einzelnen Situation abhängen. Ein Eingreifen wird z.B. infrage kommen können, wenn bei einem der Aufsicht unterliegenden Berufsangehörigen Unzuverlässigkeit vermutet wird.
Um Missständen in der ambulanten und stationären Pflege entgegen zu treten und dabei auch den Pflegebedürftigen zu einer menschenwürdigen Pflege zu verhelfen, wurde am 24.10.2005 ein in jeder Hinsicht unabhängiger Pflegeselbsthilfeverband (Pflege-SHV) gegründet. Der Zweck dieses Pflege-SHV wird insbesondere verwirklicht durch:
- Gezielte Einflussnahme auf die Pflegepolitik in Bund, Ländern und Kommunen, durch Öffentlichkeitsarbeit und das Aufdecken von Problemen und Missständen.
- Entwicklung von Pflegekonzepten, die menschlichen Anforderungen genügen und bezahlbar sind. Dabei soll auch in geeigneter Weise Pflegeberatung angeboten bzw. vermittelt werden.
- Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen, die sich ebenfalls um bessere Verhältnisse der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Patienten bzw. pflegebedürftigen HeimbewohnerInnen bemühen.
Näheres im Internet unter:
http://www.pflege-shv.de
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ard=pflege
Die Unterstützung dieses Pflege-SHV wird dazu beitragen, die Rechte der hilfs- und pflegebedürftigen Personen zu stärken und durchsetzen zu helfen.
Ambulante Pflegedienste – Wer führt Aufsicht?
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