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ärztl. Dokumentation in der Pflegedoku
Verfasst: 10.10.2005, 19:29
von mebo
ärztl. Dokumentation in der Pflegedokumentation. Hierzu soll es ein Urteil geben, das aussagt, dass Ärzte keine doppelte Dokumentation betreiben müssen. Ich suche dieses Urteil, wer kann mir Hinweise geben, wo ich dieses finden kann.
Ärztliche Dokumentation - zweifach?
Verfasst: 11.10.2005, 12:45
von Berti
Hallo Mebo,
in diesem Forum gibt es umfanfreiche Informationen zur Krankendokumentation / Pflegedokumentation. Siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=9#9
Ich zitiere aus einem früheren Beitrag:
Die Ärztliche Anordnung muss der Arzt dokumentieren, die Übernahme und vor allem die Durchführung ist vom Pflegepersonal zu dokumentieren. Ob diese verschiedenen Vorgänge in einem Papier zusammen ausgeführt werden oder getrennt in einer ärztlichen oder pflegerischen Dokumentation erledigt werden, erscheint zweitrangig. Wichtig ist m.E. allein, dass sowohl Anordnung als auch die Durchführung dokumentiert werden ("Alles was wichtig ist muss dokumentiert werden"). Die Aufzeichnungen müssen verständlich und nachvollziehbar sein. Wenn es keiner besonderen Verdeutlichung bedarf, könnte auch das bloße "Abhaken" mit Namenszeichnen ggf. reichen.
Gruß Berti
Fundstelle:
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Delegationsrecht, Sorgfaltspflicht & Co.
Zu diesem Themenkreis gibt es in diesem Forum bereits zahlreiche Beiträge; siehe z.B. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1082348601
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Siehe in diesem Forum auch u.a. unter
--- Tätigkeitsschutz
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=3#3
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
bzw.
--- Sorgfaltspflicht
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=0#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4
In dieser Homepage gibt es weitere informative Artikel; siehe z.B.:
---- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.htm
---- Bedarfsmedikation – ein Dauerrechtsproblem in der Krankenversorgung
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tion01.pdf
---- Dokumentation von ärztlichen Anordnungen in Heimen
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... 122003.pdf
Näheres auch in dem Buch „Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht“. Siehe unter
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
ärztl. Dokumentation in der Pflegedoku
Verfasst: 11.10.2005, 13:41
von Gast
Hallo Mebo,
soweit Ärzte Anordnungen / Verordnungen erteilen, die für das Pflegepersonal relevant sind, müssen sie den Beteiligten zur Kenntnis gelangen bzw. vorliegen. Insoweit kann es geboten sein, dass eine Anordnung in die Dokumentation des nichtärztlichen Personal hinein geschrieben wird.
Eine Gerichtsentscheidung zu dieser Fragestellung ist mir nicht bekannt. Die Einzelsituation ist entscheidend dafür, wie zu verfahren ist.
Berti hat im Übrigen nützliche Hinweise zur Krankendokumentation gegeben.
Gibt es eine konkrete Konfliktsituation für die Fragestellung?
MfG
Dirk
Delegation von ärztlichen Aufgaben - schriftlich
Verfasst: 11.10.2005, 16:20
von Berti
Hallo Mebo,
ich möchte ergänzend auf den Artikel in dieser Homepage
--- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... fgaben.htm
aufmerksam machen.
Gruß Berti