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Dokumentation - Abzeichnen der Tätigkeiten
Verfasst: 17.09.2005, 00:56
von Gast
Hallo,
ich habe eine Frage, die mir bisher noch nicht zufriedenstellend beantwortet worden ist.
Darf man eine Anordnung herausgeben, in der Zivis, FSJlern, Zeitarbeitern etc. das Abzeichnen der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten untersagt und anweist, das Festangestellte dieses für sie übernehmen? Zur Not auch eine Schicht später?!
Bitte keine Verweise ins Forum, das hab ich schon durchgeackert
Gruß Jule
Abzeichnen der Tätigkeiten
Verfasst: 17.09.2005, 11:21
von Berti
Hallo Jule,
ohne auf Euren Einzelfall eingehen zu können:
Ich bin der Auffassung, dass allein derjenige in einer Dokumentation abzuzeichnen hat, der aufgrund seiner Kompetenz tatsächlich tätig geworden ist - eine Handlung durchgeführt hat (und damit auch Durchführungsverantwortung trägt). Allenfalls kann man darüber diskutieren, ob eine vorgesetzte Dienstkraft ergänzend zeichnet, sozusagen als Beleg für die Aufsichtsführung.
Eine Zeichnung durch Dienstkräfte, die nicht tätig geworden sind, halte ich für nicht zulässig, weil wahrheitswidrig und ggf. zur Täuschung geeignet.
U.U. kann sich eine etwas andere Situation ergeben, wenn z.B. eine Schülerin unter enger Anleitung einer Praxisanleiterin tätig wird. Hier könnte man, je nach Einzelfall davon ausgehen, dass eigentlich die Anleiterin gehandelt hat und demzufolge die gesamte Handlungs- bzw. Durchführungsverantwortung trägt. Folglich müßte auch die Anleiterin zeichnen.
Alles klar?
Gruß Berti
Alle Interessenten bitte auch nachlesen unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Dokumentation verfälschen - warum?
Verfasst: 17.09.2005, 12:46
von Gast
... Darf man eine Anordnung herausgeben, in der Zivis, FSJlern, Zeitarbeitern etc. das Abzeichnen der von Ihnen durchgeführten Tätigkeiten untersagt und anweist, das Festangestellte dieses für sie übernehmen? Zur Not auch eine Schicht später?! ...
Es wäre interessant zu erfahren, was denn hinter solchen rechtswidrigen Anweisungen steckt. Was soll denn damit erreicht werden? Was soll ggf. unentdeckt bleiben? usw.
Ich denke, dass hinter den beschriebenen Anweisungen Hintergedanken stecken, die es aufzudecken gilt!
Guten Morgen ins Forum!
Lis
Re: Dokumentation - Abzeichnen der Tätigkeiten
Verfasst: 17.09.2005, 14:34
von Gast
Hallo,
erstmal danke für eure Antworten. ich bin auch der Meinung, das es eigentlich als rechtwidrig anzushen ist. Das ganze rührt eigentlich daher, das die Aufbewahrungspflicht für die Dokumente recht lang ist und gemeint wird, das es nicht mehr nachvollziehbar ist, wenn sehr viele vrschiedene Leute abhaken würden, da ja Zivis, FSJler oder auch Zeitarbeiter im Allgemeinen nicht länger als 1 Jahr im Betrieb sind und dann neue kommen. Außerdem sollen die Festangestellten, bzw. die Examinierten theoretisch die Kontrolle der Betreffenden übernehmen und daher dürften sie dann auch abzeichnen, so das Argument. Auch wenn ich das nicht nachvollziehen kann :-\
Zu Berti: Wenn nun die Examinierte direkt neben dem Zivis oder so im Zimmer steht und die Pflege, bzw. Tätigkeiten "live" mitbekommt, dann würde ich es auch nochgerade so als rechtens einstufen, aber eher nicht, wenn die Ex. am ganz anderen Ende ist und nur theoretisch die Pflege der anderen nachkontrolliert.
Gibt es da irgendwelche Gesetze oder MDK-Vorgaben zu? ich bräuchte was handfestes damit ich die Betreffende überzeugt bekomme

Ich hatte mal Unterlagen darüber, aber die sind mittlerweile leider in der Versenkung gelandet :-\
Gruß
Jule
Dokumentation - Abzeichnen der Tätigkeiten
Verfasst: 18.09.2005, 10:58
von Berti
Hallo Jule,
wenn die beschriebene rechtswidrige Abzeichnungspraxis ihren Grund darin haben sollte, dass angeblich die Zuordnung vereinfacht wird, ist das wohl dummes Zeug. Die Zuordnung von Unterschriften und Handzeichen kann ganz einfach durch Namenslisten, die der Dokumentation beigefügt werden, erreicht werden. So wird so vielerorts gemacht.
Das derjenige zeichnet, der auch gehandelt hat, ergibt sich aus dem Gebot der Wahrheitspflicht. Ich sehe insoweit keine gesetzliche Pflichtenfestlegung. Die Gerichte haben immer wieder von der Korrektheit der Dokumentation gesprochen. Daher läßt sich hier ein Verweis auf die Rechtsprechung anbringen (siehe Onlineangebot mit rd. 280 Entscheidungen zum Pflegerecht -
http://www.pflegerechtportal.de ).
Der MDK ist übrigens kein Gesetzgeber; er kann lediglich seine Auffassung zur korrekten Handhabung darlegen und Bitten äußern. Seine "Machtbefugnisse" werden m.E. allzu oft überschätzt.
Gruß Berti
Re: Dokumentation - Abzeichnen der Tätigkeiten
Verfasst: 18.09.2005, 15:55
von Kroetenjule
Hallo und danke Berti,
das ist auch genau mein Argument gewesen. Naja, wenn es nicht geändert werden soll...ist nicht mein Problem, ich bekomme den Ärger nicht, schließlich bin ich nicht die Pflegedienstleitung dort

Aber ich werde die Wahrheitspflicht nochmal anbringen.
Gruß Jule