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Fußpflege / Podologie im Pflegeheime

Verfasst: 16.05.2005, 01:10
von dollerbar
Hallo,
ich bin neu hier und grüße erst einmal alle mit einem herzlichen Pfingstgruß.
Ich habe ein ganz konkretes Anliegen, weil ich nicht weiß, wo ich erfahren kann, welche Vorschriften sich geändert haben bzgl. des Podologenstatus, sprich, darf man als "normale Fusspflegerin" noch in Pflegeheimen seinen Service anbieten, wenn man keine Nachprüfung gemacht hat??
Oder ist dieses Arbeitsgebiet nur noch den Podologen vorbehalten. Über eine Orientierungshilfe, wo ich was nachlesen kann, sage ich schon jetzt "herzlichen Dank". dollerbar

Fußpflege / Podologie im Pflegeheime

Verfasst: 16.05.2005, 12:04
von Berti
Hallo dollerbar,
die Fußpflege als reine Körperpflege  ist relativ unproblematisch durchführbar. Lediglich die medizinische Fußpflege ist nach dem Podologengesetz exakt geregelt.
Wer die Berufsbezeichung "Podologe" oder "Medizinischer Fußpfleger" führen will, bedarf nach dem Podologengesetz einer Erlaubnis.
Siehe Gesetz und Erläuterungen dazu in dieser Homepage unter    
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... t/podg.pdf    
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gesetz.htm    
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... setz02.pdf    
Gruß Berti

Fußpflege / Podologie im Pflegeheime

Verfasst: 16.05.2005, 13:10
von Alfons_Graef
Siehe unter

Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe
von A – Z (Stand: Januar 2003);

Seite 5: "nicht medizinische Fußpflege ist Gewerbe
und weiterhin – unter Beachtung des Bezeichnungsschutzes - zulässig)"

Fundstelle: http://www.ihk-bonn.de/pdf/downloads_re ... 860014.pdf