Mängel in Pflegeplanung und -dokumentation

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Mängel in Pflegeplanung und -dokumentation

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2005, 11:40

Gegen Pflegeheime kann bei Mängeln in der Pflegeplanung ein Aufnahmestopp verhängt werden

Bei Mängeln in der Pflegeplanung und –dokumentation kann die zuständige Behörde anordnen, dass ein Pflegeheim ab sofort keine neuen Bewohner mehr aufnehmen darf. Ein solcher Aufnahmestopp ist gerechtfertigt, weil er zukünftige Bewohner vor dem Risiko unzureichender gesundheitlicher Betreuung schützt und es dem Personal zugleich ermöglicht, mehr Zeit auf die bereits anwesenden Bewohner zu verwenden.

Der Fall:
Bei einer Kontrolle eines Heims wurden verschiedene Mängel im Bereich der Pflegeplanung und -dokumentation festgestellt. So waren zum Beispiel Hautrötungen bei zwei bettlägerigen Heimbewohnerinnen nicht dokumentiert worden und bei einer weiteren Bewohnerin fehlte in der Pflegedokumentation der Hinweis auf eine Allergie gegen Antibiotika. Das zuständige Landratsamt ordnete bis zum Nachweis der gesondert angeordneten Pflegeplanungen sowie der Aufzeichnung ihrer Umsetzung einen befristeten Aufnahmestopp für das Pflegeheim an. Der hiergegen gerichtete Antrag des Heimträgers auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Anordnung hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg keinen Erfolg.

Die Entscheidungsgründe:
Das Landratsamt habe mit sofortiger Wirkung einen Aufnahmestopp anordnen dürfen. Der Heimträger habe mit seiner unzureichenden Pflegeplanung und -dokumentation gegen seine Pflichten aus § 11 Abs.1 Nr.7 Heimgesetz (HeimG) verstoßen. Hiernach dürfe ein Heim nur betrieben werden, wenn der Heimträger und die Heimleitung sicherstellten, dass für pflegebedürftige Bewohner Pflegeplanungen aufgestellt und deren Umsetzung aufgezeichnet werden. Mit dieser Regelung soll eine hohe Qualität der Pflege sichergestellt werden. Ohne Planung und Aufzeichnung sei eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Betreuung der Bewohner kaum denkbar. Der Aufnahmestopp sei zur Erreichung dieser Zielsetzung geeignet. Er schütze künftige Bewohner vor dem Risiko unzureichender gesundheitlicher Betreuung. Das Personal erhalte gleichzeitig die Möglichkeit, mehr Zeit auf bereits anwesende Bewohner zu verwenden.

Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 08.06.2004 - 6 S 22/04 –
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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