Krankendokumentation - ärztliche Zeichnung?
Verfasst: 20.03.2005, 02:27
Krankendokumentation im Heim - ärztliche Zeichnung?
Hallo,
habe zufällig diesen Artikel gefunden:
Zur ärztlichen Dokumentationspflicht in Alten- und Pflegeheimen.
Mitte November`04 stellte sich mir ein neuer Pflegedienstleiter eines großen Heimes in meiner Nachbarschaft mit einem kurzen Schreiben vor. Ebenso bemerkenswert wie die unpersönliche Art war der Inhalt des Schreibens, in dem er seiner Meinung zur Dokumentationspflicht des Arztes Ausdruck gab: "Aus meiner Sicht ist es dringend erforderlich, dass Ärzte Anweisungen schriftlich bestätigen durch Abzeichnen oder Refax des unterzeichneten Medikamentenblattes" Dem Schreiben beigelegt war ein Artikel aus Pflege Recht ( 6/98 ), " Die Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht" von RA Robert Rossbruch !
Zur endgültigen Klärung dieser in der Praxis häufigen Frage habe ich mich mit der Rechtsabteilung der KV S-H in Verbindung gesetzt. Von dort wurde mir zunächst durch Herrn Brümmer mündlich bestätigt, dass eine Verpflichtung zu Eintragungen in die Heimdokumentation durch den Arzt nicht besteht. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen Artikel aus dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt 9/2001, der unverändert Gültigkeit hat. Hier heißt es in Absatz 4:
"Vor diesem Hintergrund ist weder eine gesetzliche Grundlage noch eine vertragliche Basis für eine generelle Dokumentationspflicht des Arztes in der Heimdokumentation oder für eine Gegenzeichnung zu erkennen. Vielmehr wird der Arzt im Einzelfall zu prüfen haben, ob diese zusätzliche Dokumentation für ihn eine Kontrollmöglichkeit oder Absicherung darstellt".
Den gesamten Artikel können Sie unter http://www.aeksh.de / shae200109 downloaden oder in der Leitstelle anfordern. PS
Bin als PFK im SGB XI Bereich tätig.
Das QM fordert für jede ärztliche Anordnung zur Behandlungspflege eine Unterschrift.
Der Hausarzt verweigert eine Anordnung im Formblatt
"Frage an den Arzt" bzw. gibt die Anordnung mündlich.
Das wird dann dokumentiert.
Ist diese Vorgehensweise rechtlich so in Ordnung?
Hallo,
habe zufällig diesen Artikel gefunden:
Zur ärztlichen Dokumentationspflicht in Alten- und Pflegeheimen.
Mitte November`04 stellte sich mir ein neuer Pflegedienstleiter eines großen Heimes in meiner Nachbarschaft mit einem kurzen Schreiben vor. Ebenso bemerkenswert wie die unpersönliche Art war der Inhalt des Schreibens, in dem er seiner Meinung zur Dokumentationspflicht des Arztes Ausdruck gab: "Aus meiner Sicht ist es dringend erforderlich, dass Ärzte Anweisungen schriftlich bestätigen durch Abzeichnen oder Refax des unterzeichneten Medikamentenblattes" Dem Schreiben beigelegt war ein Artikel aus Pflege Recht ( 6/98 ), " Die Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht" von RA Robert Rossbruch !
Zur endgültigen Klärung dieser in der Praxis häufigen Frage habe ich mich mit der Rechtsabteilung der KV S-H in Verbindung gesetzt. Von dort wurde mir zunächst durch Herrn Brümmer mündlich bestätigt, dass eine Verpflichtung zu Eintragungen in die Heimdokumentation durch den Arzt nicht besteht. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf einen Artikel aus dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt 9/2001, der unverändert Gültigkeit hat. Hier heißt es in Absatz 4:
"Vor diesem Hintergrund ist weder eine gesetzliche Grundlage noch eine vertragliche Basis für eine generelle Dokumentationspflicht des Arztes in der Heimdokumentation oder für eine Gegenzeichnung zu erkennen. Vielmehr wird der Arzt im Einzelfall zu prüfen haben, ob diese zusätzliche Dokumentation für ihn eine Kontrollmöglichkeit oder Absicherung darstellt".
Den gesamten Artikel können Sie unter http://www.aeksh.de / shae200109 downloaden oder in der Leitstelle anfordern. PS
Bin als PFK im SGB XI Bereich tätig.
Das QM fordert für jede ärztliche Anordnung zur Behandlungspflege eine Unterschrift.
Der Hausarzt verweigert eine Anordnung im Formblatt
"Frage an den Arzt" bzw. gibt die Anordnung mündlich.
Das wird dann dokumentiert.
Ist diese Vorgehensweise rechtlich so in Ordnung?