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Kinderkrankenschwestern in Erwachsenenpflege?
Verfasst: 09.01.2005, 13:34
von Gast
Kinderkrankenschwestern in Erwachsenenpflege - ist dies zulässig?
Durch organisatorische Veränderungen in unserem Haus sollen zahlreiche Kinderkrankenschwestern in der Erwachsenenkrankenpflege eingesetzt werden. Sie sollen Aufgaben übernehmen, für die sie eigentlich nicht ausgebildet worden sind.
Ich frage: ist das zulässig?
Danke!
MfG
Maria Münstermann
Re: Kinderkrankenschwestern in Erwachsenenpflege?
Verfasst: 09.01.2005, 21:55
von Murkel
Hallo Maria
In der ambulanten Alten- und Krankenpflege ist die Kinderkrankenschwester der Krankenschwester gleichgestellt. Sie steht in der Hierarchie über der Altenpflegerin. In NRW darf die Altenpflegerin nicht Pflegedienstleitung eines Pflegedienstes werden. Die Kinderkrankenschwester darf PDL werden. Für das männliche Pendant gilt das ebenfalls.
Mir wurde dies so erklärt, dass die Ausbildung der Altenpflegerin schwerpunktmäßig mehr auf die Krankheiten und Bedürfnisse alter Menschen ausgerichtet ist und weniger auf medizinische Probleme.
Als Pflegedienstleitung eines amb. Pflegedienstes (ich bin Krankenschwester) schätze ich die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen, die Altenpflegerinnen sind, sehr. Ich habe auch einmal eine Kinderkrankenschwester als Mitarbeiterin gehabt. Diese war in der amb. Pflege nicht gut untergebracht und fühlte sich auch bei den alten Menschen nicht wohl. Sie hat uns verlassen, um wieder bei Kindern arbeiten zu können. Sie war trotz des medizinischen Wissens vielfach einfach überfordert.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Weige
Pflege – kein Tätigkeitsschutz
Verfasst: 10.01.2005, 20:26
von WernerSchell
Sehr geehrte Frau Münstermann,
wir hatten in den letzten Tagen eine ähnliche Frage per E-Mail. Dazu unsere kurze Einschätzung:
Da es in der Pflege keinen Tätigkeitsschutz gibt, können grundsätzlich auch Kinderkrankenschwester in der Pflege Erwachsener eingesetzt werden. Es ist allenfalls eine Frage, wie man solche Personalmaßnahmen voran treibt (einvernehmlich, ggf. mit Änderungskündigung – die Personalvertretung ist m.E. gefordert).
Siehe hierzu in meinem Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Siehe auch unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1101632054
http://www.forum-intensivpflege.de/foru ... s/170.html
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1058686286
Siehe auch meinen Artikel
--- „Die Tätigkeiten in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege sind nicht abschließend gesetzlich geregelt - Vorbehaltsregelungen bestehen nicht“ (von Oktober 2001) in dieser Homepage unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... regelt.htm
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell