Klare Mängel in der Heimversorgung meiner Mutter
Verfasst: 07.01.2005, 11:54
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Sachlage:
1. Meine Mutter ist seit mehreren Jahren bettlägerig und deshalb in einem Pflegeheim untergebracht (Stufe II). Im letzten Jahr hat sich ihr Zustand permanent verschlechtert. Bereits im vergangenen November wurde sie kurzzeitig in eine Nervenklinik eingewiesen. Ich wurde damals durch das Pflegepersonal mit den Worten informiert, es handle sich wahrscheinlich um einen Schlaganfall. Im Krankenhaus wurde jedoch ein massiver Wassermangel, eine akute Harnwegsentzündung und eine Übermedikamentierung mit Beruhigungsmitteln festgestellt.
Nach der Rückführung in das Pflegeheim war ihr Notrufsystem regelmäßig ausgesteckt, weil "die Schwestern sonst ständig zu ihr gerufen werden".
2. Am 05.01.2005 wurde ich gegen 9.50 Uhr von der verantwortlichen Pflegeschwester informiert, der Gesundheitszustand meiner Mutter habe sich in den Morgenstunden so dramatisch verschlechtert (Erbrechen; Ringen nach Luft; blassblaue Lippenfarbe), dass mit dem Schlimmsten zu rechnen sei. Der Arzt sei bereits um 8.00 Uhr informiert worden und werde "gegen Mittag vorbeisehen" um ggf. eine Überweisung in die Klinik anzuordnen. Die Einlieferung ins Krankenhaus erfolgte kurz nach 13.20 Uhr (Arztuntersuchung ca. 1 min.).
Die Untersuchungen in der Klinik ergaben wieder einen Wassermangel; evtl. hat sie am frühen Morgen einen Herzinfarkt erlitten.
Nun meine Fragen:
1. Ist es erlaubt, das Notrufsystem bei manchen Heiminsassen zu deaktivieren?
2. Dürfen vom Pflegepersonal grundsätzlich keine Infusionen gelegt werden?
3. Muss das Pflegepersonal (nach Auskunft der verantwortlichen Schwester) tatsächlich auf einen Arztbesuch warten, um eine Überweisung in eine Klinik zu veranlassen?
4. Muss ich es hinnehmen, dass mir gegen 10.00 Uhr mitgeteilt wird, ich müsse mit dem Schlimmsten rechnen, dass aber weder von der Heimleitung, den Pflegeschwestern noch von ärztlicher Seite bis 13.15 Uhr irgendein Versuch unternommen wird, das Versorgungsverfahren erkennbar in Gang zu setzen?
Für Ihre Bemühungen im Vorraus bereits herzlichsten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hugo Berger
Zur Sachlage:
1. Meine Mutter ist seit mehreren Jahren bettlägerig und deshalb in einem Pflegeheim untergebracht (Stufe II). Im letzten Jahr hat sich ihr Zustand permanent verschlechtert. Bereits im vergangenen November wurde sie kurzzeitig in eine Nervenklinik eingewiesen. Ich wurde damals durch das Pflegepersonal mit den Worten informiert, es handle sich wahrscheinlich um einen Schlaganfall. Im Krankenhaus wurde jedoch ein massiver Wassermangel, eine akute Harnwegsentzündung und eine Übermedikamentierung mit Beruhigungsmitteln festgestellt.
Nach der Rückführung in das Pflegeheim war ihr Notrufsystem regelmäßig ausgesteckt, weil "die Schwestern sonst ständig zu ihr gerufen werden".
2. Am 05.01.2005 wurde ich gegen 9.50 Uhr von der verantwortlichen Pflegeschwester informiert, der Gesundheitszustand meiner Mutter habe sich in den Morgenstunden so dramatisch verschlechtert (Erbrechen; Ringen nach Luft; blassblaue Lippenfarbe), dass mit dem Schlimmsten zu rechnen sei. Der Arzt sei bereits um 8.00 Uhr informiert worden und werde "gegen Mittag vorbeisehen" um ggf. eine Überweisung in die Klinik anzuordnen. Die Einlieferung ins Krankenhaus erfolgte kurz nach 13.20 Uhr (Arztuntersuchung ca. 1 min.).
Die Untersuchungen in der Klinik ergaben wieder einen Wassermangel; evtl. hat sie am frühen Morgen einen Herzinfarkt erlitten.
Nun meine Fragen:
1. Ist es erlaubt, das Notrufsystem bei manchen Heiminsassen zu deaktivieren?
2. Dürfen vom Pflegepersonal grundsätzlich keine Infusionen gelegt werden?
3. Muss das Pflegepersonal (nach Auskunft der verantwortlichen Schwester) tatsächlich auf einen Arztbesuch warten, um eine Überweisung in eine Klinik zu veranlassen?
4. Muss ich es hinnehmen, dass mir gegen 10.00 Uhr mitgeteilt wird, ich müsse mit dem Schlimmsten rechnen, dass aber weder von der Heimleitung, den Pflegeschwestern noch von ärztlicher Seite bis 13.15 Uhr irgendein Versuch unternommen wird, das Versorgungsverfahren erkennbar in Gang zu setzen?
Für Ihre Bemühungen im Vorraus bereits herzlichsten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hugo Berger