Hallo,
ich möchte ein kleines Computerprogramm schreiben, das die Erstellung von Pflegeplanungen ermöglicht.
Hierzu will ich dem Anwender gängige Textbausteine zur Auswahl anbieten.
In vielen Büchern zur Pflegeplanung und in anderen PC-Programmen gibt es schon vorgefertigte Textbausteine.
Ist es rechtlich möglich, diese einfach zu übernehmen?
Kann ich z.B. auch NANDA Pflegediagnosen einfach alle übernehmen, obwohl diese mit Copyright versehen sind?
Immerhin sind das ja alles allgemeingültige Formulierungen, wie z.B. "Patient leidet unter Atemnot", da kann mir doch keiner vorwerfen, die einfach in mein Progamm zu übernehmen... Allerdings wird es dann schon auffällig, wenn ich eine ganze Sammlung von Textbausteinen 1:1 übernehme.
Ganz konkret: Der Recom-Verlag hat ein Buch herausgebracht (ENP), in dem ein gigantischer Katalog von Textbausteinen auf rund 1000 Seiten abgedruckt ist.
Gleichzeitig vertreibt er diese Textbausteine als Datenbank, die mehr als 7000 Euro kostet.
Was ist, wenn ich mir die Mühe mache, das Buch abzutippen und die Formulierungen geringfügig ändere?
Ab wieviel Prozent identischer Text gilt das als Raubkopie?
Ich danke für sinnvolle Beiträge zu diesen Fragen.
Pflegeplanung - Textbausteinsammlung übernehmen?
Moderator: WernerSchell
Urheberrechtsschutz – Vorsicht!
Hallo Frank,
die geistige Leistung anderer Personen steht grundsätzlich unter Urheberrechtsschutz. Maßgeblich ist insoweit das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, nachlesbar unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
In § 1 UrHG heißt es dazu: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Die geschützten Werke sind in § 2 UrhG beschrieben.
In § 11 UrhG heißt es dann weiter:
„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“
Allein diese wenigen Zitate verdeutlichen, dass es äußerst problematisch ist, aus erschienenen Werken Texte zu übernehmen. Insoweit ist idR. eine Verständigung mit dem Urheber erforderlich. Kurze Zitate sind ohne eine solche Verständigung allenfalls unter Quellenangabe zulässig. Die Zulässigkeit solcher Zitate müsste im Einzelfall eingeschätzt werden. Generelle Aussagen sind dazu kaum möglich.
Ansonsten muss wegen der juristischen Problematik angeraten werden, einen Fachanwalt für Urheberrechtsfragen zur konkreten Beratung einzuschalten. Es müsste dabei abgeklärt werden, ob ggf. allgemein benutzte Formulierungen (Texte) in einer anderen Form vorgestellt werden können, damit unabhängig von den bereits vorliegenden Veröffentlichungen von einem eigenständigen Werk mit eigener geistigen Leistung gesprochen werden kann. Im Übrigen kann man sich auch von einem Verlag informieren lassen, der ggf. das zu erarbeitende Werk veröffentlichen soll.
Gruß Berti
die geistige Leistung anderer Personen steht grundsätzlich unter Urheberrechtsschutz. Maßgeblich ist insoweit das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, nachlesbar unter
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
In § 1 UrHG heißt es dazu: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Die geschützten Werke sind in § 2 UrhG beschrieben.
In § 11 UrhG heißt es dann weiter:
„Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“
Allein diese wenigen Zitate verdeutlichen, dass es äußerst problematisch ist, aus erschienenen Werken Texte zu übernehmen. Insoweit ist idR. eine Verständigung mit dem Urheber erforderlich. Kurze Zitate sind ohne eine solche Verständigung allenfalls unter Quellenangabe zulässig. Die Zulässigkeit solcher Zitate müsste im Einzelfall eingeschätzt werden. Generelle Aussagen sind dazu kaum möglich.
Ansonsten muss wegen der juristischen Problematik angeraten werden, einen Fachanwalt für Urheberrechtsfragen zur konkreten Beratung einzuschalten. Es müsste dabei abgeklärt werden, ob ggf. allgemein benutzte Formulierungen (Texte) in einer anderen Form vorgestellt werden können, damit unabhängig von den bereits vorliegenden Veröffentlichungen von einem eigenständigen Werk mit eigener geistigen Leistung gesprochen werden kann. Im Übrigen kann man sich auch von einem Verlag informieren lassen, der ggf. das zu erarbeitende Werk veröffentlichen soll.
Gruß Berti
Urheberrecht muss beachtet werden !
[quote].... Ist es rechtlich möglich, diese einfach zu übernehmen? Kann ich z.B. auch NANDA Pflegediagnosen einfach alle übernehmen, obwohl diese mit Copyright versehen sind? .... quote]
Guten Tag Frank Essen!
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, allgemein benutzte Texte, zumindest teilweise, in einem eigenen Werk vorzustellen. Aber insgesamt muss das Werk den Charakter einer eigenen geistigen Leistung haben. Bloßes Abschreiben und unter Copyright gestellte Texte übernehmen, halte ich mit Rücksicht auf das Urheberrecht nicht für zulässig (siehe Gesetzestext!). Zumindest wäre das rechtlich so problematisch, dass wohl eher nicht zu einem solchen Verfahren geraten werden kann.
Ich empfehle auch, möglichen Verlag in die Diskussion einzubeziehen oder ggf. Fachanwalt zu beteiligen. Wer auf dem Markt ein neues Werk (mit Gewinnabsicht) präsentieren will, sollte eine kleine Verabinvestition in eine fundierte Beratung, die hier nicht geleistet werden kann, nicht scheuen.
Ich wünsche alles Gute und bitte zu gegebener Zeit um einen Hinweis, ob es eine Veröffentlichung gibt, in welcher Forum, bei welchem Verlag usw.
Herzliche Grüße
Rosalinde Küffen
M.A.
Guten Tag Frank Essen!
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, allgemein benutzte Texte, zumindest teilweise, in einem eigenen Werk vorzustellen. Aber insgesamt muss das Werk den Charakter einer eigenen geistigen Leistung haben. Bloßes Abschreiben und unter Copyright gestellte Texte übernehmen, halte ich mit Rücksicht auf das Urheberrecht nicht für zulässig (siehe Gesetzestext!). Zumindest wäre das rechtlich so problematisch, dass wohl eher nicht zu einem solchen Verfahren geraten werden kann.
Ich empfehle auch, möglichen Verlag in die Diskussion einzubeziehen oder ggf. Fachanwalt zu beteiligen. Wer auf dem Markt ein neues Werk (mit Gewinnabsicht) präsentieren will, sollte eine kleine Verabinvestition in eine fundierte Beratung, die hier nicht geleistet werden kann, nicht scheuen.
Ich wünsche alles Gute und bitte zu gegebener Zeit um einen Hinweis, ob es eine Veröffentlichung gibt, in welcher Forum, bei welchem Verlag usw.
Herzliche Grüße
Rosalinde Küffen
M.A.