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Behandlungspflege & Pflegestufe
Verfasst: 04.12.2004, 19:27
von Barny
Als Altenpfleger habe ich da eine Frage:
Wenn im stationären Bereich ein Bewohner Pflehestufe 1 hat, aber aufgrund von Behandlungstätigkeiten (Versorgung Dekubitus im Steiß und Fersenbereich, insulinpflichtiger Diabetes, Kompressionsverbände anlegen), bestehen, gibt es dann nicht die Möglichkeit, ihn aufgrund des Mehr-Zeitaufwandes höherzustufen?
Gruß
Barny
Behandlungspflege & Pflegestufe
Verfasst: 05.12.2004, 11:02
von Gisela_Meyerhofen
Guten Morgen,
die Einstufung in eine Pflegestufe richtet sich in der Pflegeversicherung allein nach den im SGB XI genannten Verrichtungen - Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege ist grundsätzlich der (gesetzlichen) Krankenversicherung zugeordnet und kein Kriterium für die Einstufung in eine Pflegestufe. Werden also neben den Verrichtungen nach dem SGB XI weitere Maßnahmen erforderlich, die zwingend dem SGB V zuzuordnen sind, müssen sie ggf. entsprechend angeordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden. Leider ist es aber in Wirklichkeit so, dass vor Ort eine gewisse "Vermengung der Maßnahmen stattfindet" und die Pflegenden angehalten sind, auch solche Verrichtungen mit zu erledigen, die streng rechtlich nicht zur Pflegeversicherung gehören. Man muss das ggf. im Einzelfall mit dem zuständigen Arzt prüfen und evtl. verordnen lassen.
Das wäre mein allgemeiner Hinweis.
Mit einem sonntäglichen Gruß ins Forum
Gisela Meyerhofen
Re: Behandlungspflege & Pflegestufe
Verfasst: 05.12.2004, 13:30
von Barny
Sehr geehrte Frau Meyerhofen,
natürlich sind diese Bahandlungsangelegenheiten ärztlich verordnet, z.B. Insulin spritzen,die Verbände wechseln, Kompressionverbände anlegen und abwickeln..
Ich bin nur einmal hellhörig geworden auf einer Fortbildung, wo dieses dann empfohlen wurde (zu versuchen).
Gruß
Barny
Behandlungspflege im Heim
Verfasst: 05.12.2004, 14:32
von Berti
Hallo Barny,
Behandlungspflege im Heim führt nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Pflegestufe. Siehe dazu die Ausführungen von Gisela.
Behandlungspflege im Heim muss aber nach einer Übergangsregelung im SGB XI (noch) vom Heimträger erledigt werden.
Siehe hierzu unter
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=1104302
folgenden Text:
"Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung
In der Fassung des des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022)
§ 43b Finanzierungszuständigkeit
Vom 1. Januar 2005 an übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die in § 41 Abs. 2, § 42 Abs. 2 sowie § 43 Abs. 2, 3 und 5 genannten Aufwendungen für die in den Einrichtungen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Das Nähere wird in einem besonderen Gesetz geregelt."
Weitere Texte zum Thema:
"Laut Bundesdrucksache 15/3609 wird die Übergangsregelung zur Finanzierung der Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen (§ 43 b SGB XI) bis 2007 verlängert."
Fundstelle:
http://www.dbfk.de/bay/bayernnews/#7
Siehe auch unter
http://www.kampagne-fuer-pflege.de/htdo ... esse8.html
http://www.behinderten-ratgeber.de/foru ... kassen.htm
http://www.carehelix.de/gesetzgeber/ber ... cht_02.pdf
Die derzeitige Situation ist völlig unbefriedigend und für viele Beteiligten nicht (mehr) durchschaubar! Leider!
Soweit in Eile meine Meinung.
Gruß Berti
Behandlungspflege & Pflegestufe
Verfasst: 06.12.2004, 09:09
von Gast
Behandlungspflege muss im Heim mit erledigt werden, soweit nicht die ärztliche Tätigkeit gefordert ist. Bei der Einschätzunng der Pflegebedürftigkeit spielen aber die Behandlungsnotwendigkeiten keine Rolle (wurde schon ausgeführt).
Für die Heimträger ist die derzeitige Situation völlig unbefriedigend. Sie müssen Verrichtungen durchführen lassen, ohne dass insoweit eine angemessene Finanzierung sicher gestellt ist.
Alles ein Grund mehr, die Pflegeversicherung endlich zu reformieren!
In diesem Sinne: Guten Morgen allerseits
Seba
Behandlungspflege & Pflegestufe
Verfasst: 06.12.2004, 17:42
von Gast
Zum Thema ein interessanter Bericht aus der Ärzte Zeitung vom 6.12.2004:
Pflegekassen sollen weiter zahlen
BERLIN (ric). Die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in Heimen sollen weiterhin die Pflegekassen tragen: Einen entsprechenden Änderungsantrag hat die Regierungskoalition im Gesundheitsausschuß des Bundestages eingebracht.
Im Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ist eigentlich vorgesehen, daß von Januar 2005 an die Krankenkassen die medizinische Behandlungspflege in stationären und teilstationären Einrichtungen übernehmen. Die Übergangsregelung, wonach die Pflegekassen dies zu zahlen haben, läuft zum 31. Dezember aus. Die Krankenkassen hatten sich jedoch unter Verweis auf die hohe Mehrbelastung (rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr) stets dagegen gesträubt.
Der jetzt eingebrachte Änderungsantrag der Regierungskoalition bezieht sich auf den Entwurf für ein Verwaltungsvereinfachungs-Gesetz, das im Gesundheitsausschuß beraten wurde. Er sieht vor, die geltenden Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2007 zu verlängern. Eine öffentliche Anhörung dazu soll am 15. Dezember stattfinden.
Behandlungspflege in Heimen
Verfasst: 08.12.2004, 10:56
von Gast
Behandlungspflege in Heimen soll bei Pflegekassen bleiben
(er) Die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in Heimen sollen weiterhin die Pflegekassen tragen. Einen entsprechenden Änderungsantrag hat die Regierungskoalition im Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht.
Die vollständige Meldung vom 2. Dezember 2004 lesen Sie in auf unserer Startseite unter
http://www.forumsozialstation.de
Quelle: NEWSLETTER FORUM SOZIALSTATION vom 7. Dezember 2004